Meinung des Tages: Nach Messerangriff in Mannheim - wären mögliche Abschiebungen nach Afghanistan politisch umsetzbar?

Die Messerattacke in Mannheim in der vergangenen Woche sorgte bundesweit für Entsetzen. Viele Politiker und Bürger fordern inzwischen wieder direkte Abschiebungen nach Afghanistan oder Syrien. Doch wären diese in der Praxis überhaupt problemlos durchführbar?

Der Fall von Mannheim

Am heutigen Freitag wird an die Opfer der Messerattacke vom vergangenen Freitag erinnert. Hier hatte ein 25-jähriger Afghane, der 2014 als Asylbewerber nach Deutschland gekommen ist, den islamkritischen Aktivisten Michael Stürzenberger sowie weitere Personen mit einem Messer angegriffen und teils schwer verletzt. Im Zuge des Geschehens wurde zudem ein Polizist attackiert und lebensgefährlich verletzt. Der Beamte Rouven L. verstarb vor wenigen Tagen im Krankenhaus. Auch Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier wird heute auf dem Mannheimer Marktplatz sein, wenn um 11:34 Uhr eine Gedenkminute eingelegt wird.

Der Fall hat bundesweit für Aufsehen gesorgt und die Debatte über mögliche Abschiebungen nach Syrien oder Afghanistan erneut entfacht..

Politiker fordern Abschiebungen

Kurz nach der Tat kündigte Bundesjustizminister Marco Buschmann an, das Strafrecht im Falle von Angriffen auf Polizisten und Ehrenamtliche verschärfen zu wollen. Wie sich das Ganze jedoch in der Praxis widerspiegeln würde, ließ er offen.

Angesichts der politischen Brisanz des Falls äußerte sich der Bundeskanzler am gestrigen Tag im Bundestag zu einem weiteren möglichen Vorgehen. Olaf Scholz bekräftigte, dass das Sicherheitsinteresse in solchen Fällen schwerer als das Schutzinteresse des Täters wiegen würde. Konkret bedeutet das: Schwerstkriminelle und Straftäter sollten künftig schneller und konsequenter abgeschoben werden. Selbst, wenn diese aus unsicheren Ländern wie Syrien oder Afghanistan stammen.

Weiterhin bekräftigte er, dass man die Verherrlichung terroristischer Straftaten sowie den Aufruf zu Nachahmertaten nicht länger dulden würde. Der Bundeskanzler kündigte an, die Ausweiseregelungen dergestalt zu verschärfen, so "dass aus der Billigung terroristischer Straftaten ein schwerwiegendes Ausweisungsinteresse folgt".

Zeitgleich warnte er allerdings davor, alle Menschen mit Einwanderungsgeschichte in Deutschland unter Generalverdacht zu stellen.

Kritik an und Probleme von möglichen Abschiebungen

AfD-Fraktionschefin Alice Weidel gab der derzeitigen Ampel sowie deren Vorgängerregierungen die Schuld an der Messerattacke. Weidel forderte als Konsequenz sofortige Grenzschließungen und konsequente Abschiebungen.

Ob und inwieweit Abschiebungen von schwerstkriminellen Afghanen oder Syrern in ihre jeweiligen Herkunftsländer möglich sind, ist jedoch umstritten. Nach der Machtübernahme der radikalen Taliban 2021 hatte die Bundesregierung Rückführungen in das Land ausgesetzt. Zwischen den Vertretern beider Staaten bestehen seitdem keine diplomatischen Beziehungen.

Vor allem die Grünen sehen mögliche Abschiebungen skeptisch. Fraktionschefin Britta Haßelmann plädiert dafür, dass diese Täter erst ihre Strafe in Deutschland verbüßen sollten, bevor diese abgeschoben werden. Mit Blick auf Afghanistan sei laut Pro-Asyl eine Abschiebung angesichts der Menschenrechtslage mehr als schwierig.

Weiterhin bezweifelte Haßelmann, ob etwaige Abschiebeabkommen mit den radikalen Taliban zielführend seien, da diese quasi einer Anerkennung der Taliban gleichkämen. Grünen-Parteichef Nouripour warnte zudem vor Zahlungen, die am Ende des Tages in Waffen oder terroristische Netzwerke hierzulande fließen könten.

Diskutiert wurden darüber hinaus Abschiebungen in benachbarte Drittländer. Haßelmann fragte sich hier, für welches Land die Aufnahme von Kriminellen und Terroristen attraktiv sein würde. Sie plädierte weiterhin für eine massive Verschärfung des Waffenrechts sowie einer Stärkung der Sicherheitsbehörden. Olaf Scholz sprach sich zur Gewährleistung der Sicherheit z.B. für bundesweite waffen- und messerfreie Zonen aus.

Unsere Fragen an Euch:

  • Sind Abschiebeforderungen von Schwerstkriminellen nach Afghanistan oder Syrien Euer Meinung nach in der Praxis umsetzbar?
  • Wären mögliche Abkommen zwischen den Taliban sowie der Bundesregierung politisch ratsam?
  • Sollten Straftäter ihre Strafe vor einer Abschiebung in Deutschland verbüßen oder möglicherweise direkt abgeschoben werden?
  • Was sollte Eurer Meinung nach aus sicherheitspolitischer Sicht passieren, um derartige Szenarien wie in Mannheim künftig besser einzudämmen?
  • Wären - auch mit Blick auf die EM - waffen- und messerfreie Zonen und mehr Kontrollen denk- und umsetzbar?

Wir freuen uns auf Eure Antworten.

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/scholz-abschiebungen-afghanistan-102.html

https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/mannheim-gedenken-messerattacke-100.html

https://www.zeit.de/politik/deutschland/2024-06/afghanistan-abschiebung-straftaeter-gruene-pro-asyl

https://www.spiegel.de/politik/deutschland/olaf-scholz-will-schwerkriminelle-nach-afghanistan-und-syrien-abschieben-a-190c0240-dbe3-44a6-8497-d0c3a6e68357

Bild zum Beitrag
Ja, Abschiebungen könnten durchgeführt werden, indem... 72%
Andere Meinung und zwar... 17%
Nein, Abschiebungen wären realitätsfern, weil... 11%
Gefahr, Sicherheit, Deutschland, Politik, Prävention, Gesetz, Terror, Abschiebung, Afghanistan, Asyl, Die Grünen, Extremismus, Flüchtlinge, Internationale Beziehungen, Islamismus, Islamisten, Justiz, Migranten, Migration, Syrien, Taliban, Terrorismus, AfD, Asylanten, Migrationspolitik, Abschiebungen , Olaf Scholz, Ampelkoalition, Meinung des Tages
Meinung des Tages: Start der „Verfassungsviertelstunde“ – wie bewertet Ihr das Projekt, das nächstes Schuljahr in Bayern starten soll?

Die politische Stimmung in Deutschland wird immer angespannter. Aber wie sieht es an den Schulen aus? In Bayern soll ab kommendem Schuljahr die sogenannte „Verfassungsviertelstunde“ starten. Einmal pro Woche sollen sich die Schüler in Bayern dann mit der Verfassung und dem Grundgesetz befassen.

Dort soll die "Verfassungsviertelstunde" eingeführt werden

Noch wollte sich das Kultusministerium zwar nicht zu den Plänen äußern, nach Angaben aus Regierungskreisen soll allerdings nach den Sommerferien zum Schuljahr 2024/25 die „Verfassungsviertelstunde“ verpflichtend eingeführt werden. Dies soll alle öffentlichen sowie privaten Grund-, Mittel-, Förder-, Real-, Wirtschafs-, Fach- und Berufsoberschulen sowie Gymnasien und alle weiteren beruflichen Schularten betreffen. Entstehen soll ein „dauerhaftes Format der politischen Bildung an Bayerns Schulen“.

Neues Format nur in ausgewählten Stufen

Geplant ist allerdings weiterhin, dass die „Verfassungsviertelstunde“ nur in bestimmten Jahrgangsstufen angeboten wird. In den Grundschulen soll das in zwei Jahrgangsstufen stattfinden, bei allen weiterführenden Schulen in je einer Stufe der Unter-, Mittel- und Oberstufe. An der BOS ist geplant, die „Verfassungsviertelstunde“ in der Vorklasse einzuführen. Dies gilt auch für die FOS, hier allerdings soll dies auch in der elften Jahrgansstufe angeboten werden. In allen anderen beruflichen Schulen ist vorgesehen, das Format in den Jahrgangsstufen der Sekundarstufe zwei einzuführen.

Stattfinden soll die „Verfassungsviertelstunde“ während der regulären Unterrichtszeit. Dabei soll im besten Fall das jeweilige Thema mit den Unterrichtsinhalten verknüpft werden.

Kontroverse Reaktionen bezüglich des Vorhabens

Martin Böhm (AfD) findet, dass die geplante „Verfassungsviertelstunde“ schwierig werden könnte. Er begründet diese Aussage damit, dass seiner Meinung nach vielen Schülern ein persönlicher Zugang zum Thema fehlen würde, etwa, weil sprachliche Voraussetzungen fehlen würden. Außerdem verlangt Böhm, dass Kinder nicht nur über ihre eigenen Rechte, sondern auch über ihre Pflichten belehrt werden müssten.

Katharina Schulze (Die Grünen) fordert noch mehr politische Bildung. Politik und Gesellschaft erst ab der neunten oder zehnten Klasse zu unterrichten hält sie für zu spät. Schulze plädiert für eine Unterrichtsstunde zur Werteerziehung – für alle Jahrgangsstufen und Schularten.

Lehrerverbände sehen die Idee der „Verfassungsviertelstunde“ ebenfalls kritisch. Da noch immer ein massiver Lehrermangel herrscht fürchten sie, dass sie dieser Aufgabe nicht gerecht werden können.

Unsere Fragen an Euch:

  • Was haltet Ihr von der „Verfassungsviertelstunde“?
  • Ab welchem Alter, bzw. welcher Jahrgangsstufe sollten Kinder politisch gebildet werden?
  • Sollte an Schulen allgemein ein wesentlich größerer Fokus auf Politik als Unterrichtsfach gelegt werden?
  • Welche Vor- und Nachteile seht ihr in einer solchen „Verfassungsviertelstunde“?
  • Wie habt Ihr den Umgang mit dem Grundgesetz und politischen Situationen in Eurer eigenen Schulzeit wahrgenommen? 

Wir freuen uns auf Eure Antworten!
Viele Grüße
Euer gutefrage Team

Quellen:
https://www.br.de/nachrichten/bayern/verfassungsviertelstunde-start-zum-naechsten-schuljahr-geplant,Tvh3LrG
https://www.tagesschau.de/inland/regional/bayern/br-verfassungsviertelstunde-schon-naechstes-schuljahr-in-bayern-100.html

Bild zum Beitrag
Ich finde die "Verfassungsviertelstunde" gut, weil ... 70%
Ich halte nichts von der "Verfassungsviertelstunde", da ... 19%
Ich habe eine andere Meinung und zwar ... 11%
Studium, Schule, Sprache, Allgemeinbildung, Bildung, Deutschland, Politik, Unterricht, Recht, Gesetz, Berufsoberschule, Berufsschule, Die Grünen, Extremismus, Fachoberschule, Grundgesetz, Grundschule, Gymnasium, Politiker, Realschule, Verfassung, weiterführende Schule, AfD, Mittelschule, Populismus, Schulzeit, Meinung des Tages
Meinung des Tages: Das Oberverwaltungsgericht Münster bestätigt: Der Verfassungsschutz hat die AfD zu Recht als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft?

Fast zwei Monate dauerte die Verhandlung, in der es darum ging, ob die AfD tatsächlich als rechtsextremer Verdachtsfall eingestuft werden darf. Das Urteil ist eine Niederlage für die AfD, die mit der Berufungsklage gegen das Urteil der Vorinstanz somit gescheitert ist. Eine Revision ist nicht zugelassen.

Die Kategorien zur Einstufung

Es gibt drei Stufen zur Einordnung möglicher Fälle verfassungsfeindlicher Bestrebungen.

Die erste Stufe ist das Anlegen eines Prüffalls. Geprüft wird hier, ob es genügend Anhaltspunkte gibt, um eine Beobachtung durchzuführen. Zu diesem Zeitpunkt darf der Verfassungsschutz dann nur Informationen aus offen zugänglichen Quellen sammeln. Dazu gehören beispielsweise Zeitungsartikel, Internetauftritte oder auch Fernsehbeiträge.

Wenn aus diesem ersten Schritt die Erkenntnis gewonnen wird, dass es Anhaltspunkte für eine verfassungsfeindliche Bestrebung gibt, wird der Fall hochgestuft zum „Verdachtsfall“. Die betreffende Gruppierung zählt nun als „Beobachtungsobjekt“.

Die letzte Stufe nennt sich „gesichert extremistische Bestrebung“. Der Verdacht ist zu diesem Zeitpunkt verfestigt, es gibt keinen Zweifel mehr, dass extremistische Bestrebungen vorliegen.

Folgen der Einstufungen

Durch eine Einstufung wird eine Gruppierung nicht verboten. Es handelt sich lediglich um eine Maßnahme des Verfassungsschutzes. Vereinsverbote kann nur das Bundesinnenministerium aussprechen.

Konkret bedeutet das in diesem Fall, dass das Gericht dem Verfassungsschutz Recht gegeben hat. Die Einstufung war zulässig und der Verfassungsschutz hat korrekt gehandelt. Es ist möglich, dass sie sich durch das Urteil bestärkt sehen, die AfD nun weiter hochzustufen. Schon vor einiger Zeit gab es einen Bericht darüber, dass der Verfassungsschutz an einem Gutachten zur Hochstufung des Status der AfD arbeiten könnte. Diese würde dann als „gesichert rechtsextrem“ kategorisiert werden.

Das Gericht hat bei der Entscheidung allerdings auch eine Einschränkung getätigt: Obwohl demokratiefeindliche Bestrebungen bei der AfD zu finden seien, so das Gericht, seien diese nicht so stark ausgeprägt, wie der Verfassungsschutz behauptet.

Wie die AfD nun vorgehen könnte

Wenig überraschend kündigte die Partei bereits an, diesen Rechtsstreit vor das nächst höhere Gericht zu bringen. AfD-Vize Peter Boehringer sah im Verfahren eine „ungenügende Sachverhaltsaufklärung“. Die AfD stellte nämlich während der Verhandlung zahlreiche Befangenheitsanträge gegen die Richter – diese wurden allesamt abgelehnt.

Obwohl eine Revision ausgeschlossen wurde, könnte die AfD nun gegen die Nichtzulassung eine Beschwerde innerhalb eines Monats einlegen. Die Beschwerde geht direkt an das OVG selbst, wenn dies die eigene Entscheidung allerdings nicht ändert, kann wiederum das Bundesverwaltungsgericht die Revision doch noch zulassen. Dazu müssen bestimmte Voraussetzungen existieren – würde eine Revision letztlich doch zugelassen werden, so würde dann das Bundesverwaltungsgericht wiederum das Urteil aus Münster prüfen.

Unsere Fragen an Euch:

  • Wie bewertet Ihr die Entscheidung des Gerichts?
  • Sollte die AfD weiter hochgestuft werden?
  • Denkt Ihr, dass die Partei mit einem weiteren Antrag gegen das Urteil Erfolg haben könnte?
  • Wie wird sich diese Entscheidung auf die Europawahl auswirken?
  • Geht die AfD zu unkritisch mit klar rechtsextremistischen Personen / Aussagen innerhalb der Partei um? Inwieweit verstärkt
  • Schwächt die Entscheidung Euer Vertrauen in den Rechtsstaat und seine Organe?

Wir freuen uns auf Eure Antworten!
Viele Grüße
Euer gutefrage Team

Quellen:
https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/afd-ovg-verdachtsfall-100.html
https://www.tagesschau.de/inland/afd-verfassungsschutz-verdachtsfall-gerichtsurteil-100.html
https://www.zdf.de/nachrichten/politik/deutschland/afd-verfassungsschutz-oberverwaltungsgericht-urteil-100.html
https://www.zdf.de/nachrichten/politik/deutschland/afd-verfassungsschutz-gutachten-extremistisch-skepsis-100.html

Bild zum Beitrag
Ich finde die Entscheidung gut, da ... 68%
Ich finde die Entscheidung nicht gut, weil ... 27%
Ich habe eine andere Meinung und zwar ... 5%
Europa, Geschichte, Deutschland, Regierung, Recht, Gesetz, Gericht, Antrag, Bundestag, Demokratie, Gerichtsverhandlung, Partei, Rassismus, Rechtsextremismus, Revision, Urteil, Verfassung, Wahlen, Bundesverfassungsgericht, Europawahl, Verdacht, AfD, Rechtspopulismus, Verfassungsschutz, Meinung des Tages
Wie sollen wir in Deutschland mit Islamkritik umgehen?

Nach dem Attentat auf den 59-jährigen Islamkritiker und Journalisten Michael Stürzenberger in Mannheim schwebt ein Polizeibeamter in Lebensgefahr. Es wurden mehrere Personen von dem 25-jährigen afghanischen Einwanderer verletzt. Ein Islamist, der sich selbst "Imam Meta" nennt, sagte in einem Video auf TikTok:

Leute, endlich gute Nachricht: Dieser Stürzenberger wurde abgestochen. Inshallah bekommt der Junge, der ihn abgestochen hat, die höchste Stufe im Paradies. Ich schwöre bei Allah, ich schicke dir Geld, mein Freund. Ich schicke dir Geld. Ich schicke dir Essen, ich trinke, ich schicke dir alles ist, inshallah passiert das mit Ex-Muslimen (…). Inshallah, jeder Islam-Kritiker. Jeder, der Islam kritisiert.

Offensichtlich wird also jeder Ex-Muslim wie jeder Islamkritiker mit dem Tod bedroht, sowie Attentate gegen diese schöngeredet.

Islamkritiker leben gefährlich

2015 kam es in Frankreich zu mehreren Terroranschlägen, darunter auf die Zeitschrift "Charlie Hebdo", bei dem 11 Personen getötet wurden. Bei der Flucht wurde ein weiterer Polizist getötet, bei einer Geiselnahme am Folgetag vier zusätzliche Menschen. Der Auslöser waren Karikaturen des Propheten Mohammeds, dessen Beleidigung nicht geduldet werden dürfe. Gegen die Satirezeitschrift kommt es ständig zu Drohungen und Anschlägen.

Auch Einzelpersonen wie die Islamkritiker Hamed Abdel-Samad und Sabatina James müssen ihr Leben unter ständigem Polizeischutz fristen. 2004 wurde der Islamkritiker Theo van Gogh (der Urenkel des Bruders Vincent van Goghs) durch einen Islamisten ermordet. Aufrufe zum Mord gegen Islamkritiker gibt es ständig, dass diese vollzogen werden leider auch. Deshalb muss hier klar damit umgegangen werden, nur ist die Frage: Wie?

Sollen wir die Islamkritik weiterhin dulden und Satire, wie auch Kunstfreiheit bestehen lassen? Sollten besonders sensible Inhalte reguliert werden? Oder sollte man die Gefühle der Muslime insoweit achten und keine Islamkritik mehr zulassen?

Was meint ihr dazu? Wie sollen wir künftig mit Islamkritik umgehen?
Islamkritik sollte stattfinden, das GGB steht über allem, weil... 86%
Andere: 10%
Islamkritik muss verboten werden, weil... 3%
Islamkritik sollte nicht verboten, aber reguliert werden, weil... 0%
Religion, Islam, Geschichte, Gewalt, Gesellschaft, Islamismus, Koran, Kritik, Mörder, Mord, Muslime, Terrorismus, AfD, Attentat, Islamischer Staat, charlie hebdo
Welches Thema interessiert Dich bei der Europawahl am meisten?

Soeben wurde der ARD-Deutschlandtrend veröffentlicht.

https://www.tagesschau.de/inland/deutschlandtrend/deutschlandtrend-3424.html

Der Blick auf die Themen, die bei der Wahlentscheidung die größte Rolle spielen, hat sich allerdings verschoben, schließlich findet die Wahl in einem anderen Umfeld statt: Nach der Corona-Pandemie beschäftigte die EU vor allem der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine. Dementsprechend nennen die Wahlberechtigten an erster Stelle das Thema Friedenssicherung (26 Prozent, +4 im Vgl. zu Mai 2019). An zweiter Stelle folgt soziale Sicherheit (23 Prozent; +3), an dritter Stelle mit 17 Prozent (+5) Zuwanderung. Das wichtigste Thema aus 2019 - Klima- und Umweltschutz - wird aktuell nur von 14 Prozent (-9) genannt; 13 Prozent (+3) sagen, dass das Thema Wirtschaftswachstum für ihre Wahlentscheidung die größte Rolle spielt.

Wenn man bei dieser Frage nach Parteianhängern unterscheidet, so wird deutlich, welche Partei aus Sicht der Wählerinnen und Wähler besonders stark für ein Thema steht: 52 Prozent der Grünen-Anhänger nennen Klima- und Umweltschutz; 46 Prozent der AfD-Anhänger Zuwanderung; 37 Prozent der BSW-Anhänger Friedenssicherung. Von den SPD-Anhängern werden vor allem die Themen soziale Sicherheit (35 Prozent) und Friedenssicherung (32 Prozent) genannt; von den Unions-Anhängern die Friedenssicherung (28 Prozent), die soziale Sicherheit (22 Prozent) und das Wirtschaftswachstum (20 Prozent).

Daher frage ich Euch nicht nach Parteien - an Wahlumfragen auf gf beteilige ich mich nicht als Fragesteller, weil hier immer AfD und Grüne die ersten beiden Plätze belegen.

Stattdessen möchte ich ein Meinungsbild der gf-Nutzer bezüglich Eurer präferierten Themen.

Zuwanderung 40%
Klima- und Umweltschutz 26%
Friedenssicherung 16%
weiteres Thema (bitte Antworten) 8%
Soziale Sicherheit 6%
Wirtschaftswachstum 3%
Umweltschutz, Krieg, Deutschland, Thema, Frieden, ARD, Die Grünen, DIE LINKE, FDP, Friedenssicherung, Meinung, Meinungsforschung, SPD, Europawahl, AfD, BSW, CDU/CSU, Klimapolitik, Parteienlandschaft, Themenwahl, Wirtschaftswachstum, Zuwanderungspolitik, Bündnis Sahra Wagenknecht, Europawahl 2024

Meistgelesene Fragen zum Thema AfD