Angenommen die AfD wir z.B. in Sachsen stärkste Kraft, stellt den Ministerpräsidenten und kündigt den Medienstaatsvertrag - Was wären die Folgen?

5 Antworten

siehe hier

WD-10-018-18-pdf.pdf (bundestag.de)

Fazit Im Ergebnis lässt sich feststellen, dass im Fall der Kündigung eines Rundfunkstaatsvertrages die landesrechtlichen Vorschriften der jeweiligen Rundfunkanstalt anzuwenden sind. Außerdem entfällt für die Rundfunkanstalten die vertragliche Grundlage, durch die sie gegenüber dem Land verpflichtet waren, Rundfunk zu betreiben. Das kündigende Land müsste mit den entsprechenden Rundfunkanstalten eigene Verträge schließen, um den in Art. 5 GG verfassungsrechtlich verankerten Schutz der Presse- und Rundfunkfreiheit zu gewährleisten. Insbesondere könnte hier auch eine Verletzung des Informationsrechts des Einzelnen (Art. 5 GG) in Betracht kommen, da der öffentlich-rechtliche Rundfunk zur „unerlässlichen Grundversorgung“ zählt und nahezu die gesamte Bevölkerung erreichen und mit einem inhaltlich umfassenden Programm versorgen soll.33 Um mögliche Grundrechtsverletzungen in diesem Zusammenhang zu vermeiden, wäre die Gründung einer eigenen Rundfunkanstalt, die öffentlich-rechtlich strukturiert ist, erforderlich. Insbesondere gilt jedoch zu beachten, dass bei fristgerechter Kündigung für solche Vorhaben nur ein Jahr (ab dem Kündigungszeitpunkt bis zum Vollzug der Kündigung) verbleibt, sodass eventuell auch über die Vereinbarung von Übergangsregelungen mit den bestehenden Rundfunkanstalten (bezüglich der Weiterversorgung mit Rundfunkprogrammen) und den im Staatsvertrag verbleibenden Ländern (bezüglich der Kostentragung, falls das Vorhaben der Neugründung einer Rundfunkanstalt länger dauern sollte) nachgedacht werden muss. 

Es würde dem Bundesland also gar nichts bringen ausser Kosten.

Eine solche Kündigung dürfte recht schnell vor dem Bundesverfassungsgericht landen, und das hat in seinen bisherigen Entscheidungen die Rolle des öffentlich-rechtlichen Rundfunks vor dem Hintergrund des Art. 5 GG immer recht hoch eingestuft.


FordPrefect  14.05.2024, 11:01

Äh - nein. tatsächlich kann der RStV von jedem MP eines BL mit einer Frist von einem Jahr gekündigt werden. Siehe dazu § 62 ff RStV.

https://www.urheberrecht.org/law/normen/rstv/RStV-12/text/2009_07.php

1
Rolf42  14.05.2024, 11:03
@FordPrefect

Dass er formal gekündigt werden kann, bestreite ich ja auch nicht, aber ob der sich dadurch ergebende Zustand dann verfassungskonform ist, wird das Bundesverfassungsgericht prüfen müssen.

2
Mork77  14.05.2024, 11:10
@FordPrefect

Das kündigende Land müsste mit den entsprechenden Rundfunkanstalten eigene Verträge schließen, um den in Art. 5 GG verfassungsrechtlich verankerten Schutz der Presse- und Rundfunkfreiheit zu gewährleisten. Insbesondere könnte hier auch eine Verletzung des Informationsrechts des Einzelnen (Art. 5 GG) in Betracht kommen, da der öffentlich-rechtliche Rundfunk zur „unerlässlichen Grundversorgung“ zählt und nahezu die gesamte Bevölkerung erreichen und mit einem inhaltlich umfassenden Programm versorgen soll.33 Um mögliche Grundrechtsverletzungen in diesem Zusammenhang zu vermeiden, wäre die Gründung einer eigenen Rundfunkanstalt, die öffentlich-rechtlich strukturiert ist, erforderlich. Insbesondere gilt jedoch zu beachten, dass bei fristgerechter Kündigung für solche Vorhaben nur ein Jahr (ab dem Kündigungszeitpunkt bis zum Vollzug der Kündigung) verbleibt, sodass eventuell auch über die Vereinbarung von Übergangsregelungen mit den bestehenden Rundfunkanstalten (bezüglich der Weiterversorgung mit Rundfunkprogrammen) und den im Staatsvertrag verbleibenden Ländern (bezüglich der Kostentragung, falls das Vorhaben der Neugründung einer Rundfunkanstalt länger dauern sollte) nachgedacht werden muss. 

WD-10-018-18-pdf.pdf (bundestag.de)

1

Dazu wird es nicht kommen.


Inkognito-Nutzer   14.05.2024, 10:38

Wieso?

0
Agamemnon712  14.05.2024, 10:41
@Pepppo

Woher weißt Du, daß ich ein "er" bin? :D

Zudem muß man, um "hypothetische" Fragen zu beantworten, hellsehen können.

Dazu bin ich in der Tat nicht in der Lage :D

0
Pepppo  14.05.2024, 10:42
@Agamemnon712

ich assume einfach dein Gender.

Easy für den Commander!

Aber ok, wenn du es ernst meinst, wegen des Namens.

0
Agamemnon712  14.05.2024, 10:43
@Pepppo

Es wäre vorteilhaft, wenn Du auf Deutsch kommentieren könntest :)

0
Pepppo  14.05.2024, 10:45
@Agamemnon712

Ich nehme einfach für dich männlich an.

Und weil du so renitent bist, werde ich dich jetzt immer männlich titulieren, ganz besonders, wenn du eine Frau bist!

Aber das würde zumindestet einiges erklären.

Frauen schätzen hypothetische Fragen weniger als Männer.

0
Highner64  14.05.2024, 16:02

Das ist keine Antwort auf die Frage.

0

Da die AgD keine Regierung stellen wird, erübrigt sich die Frage.

Dass der ÖRR inhaltlich wie systemisch einer Erneuerung bedarf, steht dem übrigens auch nicht entgegen.

Bei einer hohen Wahlbeteiligung – und sie wird hoch sein – hat die AfD durchaus Chancen, die neue Regierung zu bilden. SPD, Grüne und FDP werden es nicht in den Landtag schaffen und das Bündnis Sahra Wagenknecht strebt eine Koalition mit der CDU an, nur um irgendwie noch einen Fuß in die Tür zu bekommen. Diese Vorstellung wird allerdings eine beträchtliche Anzahl an potentiellen BSW- und CDU- Wählern abschrecken. Den Medienstaatsvertrag zu kündigen ist in Anbetracht der unsäglichen Regierungspropaganda der ÖR sicherlich ein verführerischer Gedanke. Man könnte allerdings viel einfacher alternative Medien etablieren und die ÖR strukturell benachteiligen, um deren Einfluss zu verringern.