Wenn Ihr einen beiseitig unterschriebenen Kaufvertrag habt, gehört das Auto Euch.
Alles Weitere ist das Problem des Händlers.
Ruft notfalls die Polizei oder wendet Euch an einen Anwalt.
Wenn Ihr einen beiseitig unterschriebenen Kaufvertrag habt, gehört das Auto Euch.
Alles Weitere ist das Problem des Händlers.
Ruft notfalls die Polizei oder wendet Euch an einen Anwalt.
Sie muß nicht verboten werden.
Wenn er einen Anwalt hat, soll er den kontaktieren.
Oder wende Du Dich an einen.
Macht einen Termin aus zwecks Austauschs Eures Eigentums :)
Vom zuständigen Mahngericht.
Vielleicht erklärst Du etwas genauer, um was es geht.
Darüber muß der Chef entscheiden.
Ich empfinde 15 € auf dem Bau als nicht zu viel.
Hä steht doch oben??
"Hä" ist keine gute Ausdruckweise, und Du solltest Dich genauer ausdrücken.
Mit offenen Wunden solltest Du in jedem Fall zum Arzt, und mit anderen mußt Du selbst sehen wie Du damit klarkommst.
Vorbehaltlich der Meinung Deines Arbeisgebers.
Spreche ich doch einfach auf sein Verhalten an :)
Auf einer Quittung bestehen.
Vorher kein Geld geben.
Gehe zu einem Anwalt bzw. ggf. zunächst zur Verbraucherzentrale.
Das bezweifle ich.
Wenn Du nur die Kohle wiederhaben willst, fordere sie vom Halunken zurück.
Uni
Drei Bustaben reichen leider nicht für eine verständliche Darlegung des Sachverhaltes.
Elternunterhalt gibt es weiterhin :)
Nein.
Du solltestb 1.958,76 € ausbezahlt bekommen.
In Deutschland sollte Deutsch gesprochen werden.
Das hängt davon ab, was sie getan haben :)
Mit Schuld in die Schuhe schieben ist es nicht getan.
Man kann feststellen, wer einen Unfall verschuldet hat.
Hilfreich ist Dein Alkoholkonsum nicht.
Ich finde es gut, was er macht :)
Vielleicht solltest Du Dir bei einem anderen Anwalt die berühmte zweite Meinung einholen.
Du kannst umziehen, wohin Du willst.
Es sei denn, daß Du Bürgergeld oder Sozialhilfe beziehst.
In dem Fall vorher eine Umzugsgenehmigung einholen.