Ist es Rechtlich erlaubt?

Hallo,

ich und meine Familie haben vor paar Wochen ein neues Auto gekauft und alles hat gut geklappt das dachten wir uns zumindest den was wir nicht wussten ist das unser Verkaufsberater unser Auto nicht angemeldet hatte und uns ein falsches Kennzeichen gegeben hat. Als es zu der Zahlung kam hat er das Geld entgegengenommen obwohl eigentlich jemand anders dafür zuständig war und es in die Kasse tun sollte. Doch das alles wussten wir nicht , da es das erste Mal war dass wir dort ein Auto kauften. Er meinte zu uns das alles gut ist und wir das Auto in paar Tagen abholen dürfen . Als wir kein Anruf von ihm bekamen, machten wir uns Sorgen und gingen dahin. Doch uns wurde mitgeteilt, dass unser Verkaufsberater im Urlaub war.

Ein Mitarbeiter sah uns und fragte, welches Auto wir gekauft haben. Wir erzählten alles und stellte sich heraus, dass unser Auto weder angemeldet ist und das Kennzeichen seit zwei Jahren jemand anderes gehörte. Es stellt sich heraus, dass unser Verkaufsberater gekündigt wurde und wir jetzt alles von neu machen mussten. Wir melden das neu das Auto neu an und macht ein neues Kennzeichen. Bis dahin klappte alles.

Doch da stellt sich heraus, dass das ganze Geld, was wir bar bezahlt haben, von dem alten Verkaufsberater gestohlen wurde. Unser neuer Verkaufsberater redet mit dem Geschäftsführer und erlaubte, dass wir das Auto bekommen. Und gestern sollten wir das Auto abholen. Doch der höchste Geschäftsführer wollte eine gesetzliche Bestätigung, ob wir das Auto nun bekommen dürfen oder nicht . Jetzt wollte ich fragen ist es gesetzlich erlaubt, dass wir das Auto bekommen obwohl das Geld geklaut wurde.

...zur Frage

Wenn Ihr einen beiseitig unterschriebenen Kaufvertrag habt, gehört das Auto Euch.

Alles Weitere ist das Problem des Händlers.

Ruft notfalls die Polizei oder wendet Euch an einen Anwalt.

...zur Antwort

Wenn er einen Anwalt hat, soll er den kontaktieren.

Oder wende Du Dich an einen.

...zur Antwort

Macht einen Termin aus zwecks Austauschs Eures Eigentums :)

...zur Antwort
Hä steht doch oben??

"Hä" ist keine gute Ausdruckweise, und Du solltest Dich genauer ausdrücken.

Mit offenen Wunden solltest Du in jedem Fall zum Arzt, und mit anderen mußt Du selbst sehen wie Du damit klarkommst.

Vorbehaltlich der Meinung Deines Arbeisgebers.

...zur Antwort

Spreche ich doch einfach auf sein Verhalten an :)

...zur Antwort

Auf einer Quittung bestehen.

Vorher kein Geld geben.

...zur Antwort

Gehe zu einem Anwalt bzw. ggf. zunächst zur Verbraucherzentrale.

...zur Antwort
Uni

Drei Bustaben reichen leider nicht für eine verständliche Darlegung des Sachverhaltes.

Elternunterhalt gibt es weiterhin :)

...zur Antwort

In Deutschland sollte Deutsch gesprochen werden.

...zur Antwort

Ich finde es gut, was er macht :)

...zur Antwort

Vielleicht solltest Du Dir bei einem anderen Anwalt die berühmte zweite Meinung einholen.

...zur Antwort

Du kannst umziehen, wohin Du willst.

Es sei denn, daß Du Bürgergeld oder Sozialhilfe beziehst.

In dem Fall vorher eine Umzugsgenehmigung einholen.

...zur Antwort