Nachträglich Abmahnen noch möglich (Urheberrecht)?

Jemand hat bei Ebay etwas in meinem Shop gekauft (und sogar noch vor Erhalt des Pakets) in seinem Shop als (Schein-)Privatverkäufer zum deutlich teureren Preis angeboten. Teile davon hat er auch bereits wiederverkauft. (Das ist mir erstmal egal.)

Allerdings hat er meine professionellen Produktfotos benutzt, die ich gemacht habe. Statt ihn direkt abzumahmen + ggf. Unterlassungserklärung habe ich ihn (schriftlich) freundlich aber bestimmt aufgefordert, diese umgehend zu entfernen und es zukünftig zu unterlassen, da ich ansonsten rechtliche Schritte einleiten würde. Was er auch getan hat.

Nun besitzt die Person die Dreistigkeit mich schlecht zu bewerten. Die beschriebenen Mängel sind definitiv erfunden. Aber selbst wenn er recht hätte, hätte den Artikel ja auch einfach problemlos zurückschicken können (ich habe einen gewerblichen Shop und nehme natürlich zurück) aber er hat keine Anfrage diesbezüglich gestellt. Vielleicht auch deswegen nicht, weil er ja Teile davon bereits verkauft hatte.

Nun meine Frage: Kann ich ihn nachträglich doch noch wegen der Bilder abmahnen? Oder zählt meine vorherige Bitte als erledigt. Aus "verkaufte Artikel" bei Ebay bekommt er die Bilder ja auch eh nicht mehr raus.

Abgesehen von dem Bilderklau handelt er auch nachweislich gewerblich (er kauft bei mir in hoher Stückzahl um es sofort einzeln teurer zu verkaufen) und obwohl es sich um ab 18 Medien handelt, versendet er ohne Alterskontrolle.

Anwalt, Abmahnung, eBay, Urheberrecht

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