Hat nicht der Autofahrer Vorrang und nicht der Fußgänger beim Abbiegevorgang?


14.05.2024, 16:20

Da hier einige nicht auf meine Frage antworten können, musste ich mich selbst informieren:

4 Antworten

Oha, kein Wunder dass immer mehr durch die Prüfung durchfallen.

Generell ist auf Fußgänger besondere Rücksicht zu nehmen. Im Zweifelsfall gilt Paragraph 1 gegenseitige Rücksichtnahme und das man auch mal auf sein Recht verzichtet.

Also tut mir leid, links blinken, dann den Blinker zurücknehmen und geradeaus fahren, und einen Fußgänger auf die Haube nehmen: Da lässt schon deine Frage Zweifel an deiner Fahrtüchtigkeit aufkommen.

Zunächst einmal kann ich mit der grauenhaften, pixeligen Zeichnung nichts anfangen. Was auch immer das darstellen soll.

Außerdem möchte ich anmerken, dass du dich darüber beschwerst, dass deine Frage nicht beantwortet wird, du aber auch irgendwas vom Abbiegen in deiner Frage schreibst. Kein Wunder, dass das schief geht.

Wenn du dir beim Schreiben keine Mühe gibst, musst du dich auch nicht wundern.

Meine Antwort:

Fußgänger haben erst einmal keinen Vorrang beim Überqueren der Straße, nach § 25 Absatz 3 Satz 1 und 2 StVO:

Wer zu Fuß geht, hat Fahrbahnen unter Beachtung des Fahrzeugverkehrs zügig auf dem kürzesten Weg quer zur Fahrtrichtung zu überschreiten. Wenn die Verkehrsdichte, Fahrgeschwindigkeit, Sichtverhältnisse oder der Verkehrsablauf es erfordern, ist eine Fahrbahn nur an Kreuzungen oder Einmündungen, an Lichtzeichenanlagen innerhalb von Markierungen, an Fußgängerquerungshilfen oder auf Fußgängerüberwegen (Zeichen 293) zu überschreiten.

Der Vorrang von Fußgängern gegenüber Fahrzeugen, die abbiegen, ist wiederum in § 9 Absatz 3 Satz 3 StVO geregelt:

Auf zu Fuß Gehende ist besondere Rücksicht zu nehmen; wenn nötig, ist zu warten.

Also: wenn das Fahrzeug geradeaus fährt, muss der Fußgänger warten.

Im Video haben wir aber eine beidseitige Schuld, weil der PKW-Fahrer den Fußgänger hätte sehen müssen und noch mehrere Meter vor ihm hätte bremsen können. Der Fußgänger war ja bereits auf der Fahrbahn, da darf man seien Vorrang nicht erzwingen – vor allem nicht, wenn man der "Stärkere" ist.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich beschäftige mich gerne mit der StVO

Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), § 9 Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren:

3) Wer abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen, Schienenfahrzeuge, Fahrräder mit Hilfsmotor, Fahrräder und Elektrokleinstfahrzeuge auch dann, wenn sie auf oder neben der Fahrbahn in der gleichen Richtung fahren. Dies gilt auch gegenüber Linienomnibussen und sonstigen Fahrzeugen, die gekennzeichnete Sonderfahrstreifen benutzen. Auf zu Fuß Gehende ist besondere Rücksicht zu nehmen; wenn nötig, ist zu warten.

https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__9.html


Sakul777 
Fragesteller
 14.05.2024, 16:37

Hier wird doch nicht abgebogen!

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