Ihr solltet euch über die Bedingungen auf dem Übungsplatz vor Ort erkundigen. Es gibt welche, die versichern den Fahrer, auch wenn ein Beifahrer mit Führerschein dabei ist.

Dann könnte ich es mir vorstellen.

Wenn sie allering nicht fahren darf, dann sollte sie es auch nicht tun.

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  1. Zunächst musst du deine Upload-Geschwindigkeit umrechnen, da die Bitrate in Kbit/s oder Mbit/s angegeben wird.
4 MB x 8.000 = 32.000 Kbit/s

Wenn die 4 MB/s (32 Mbit/s) konstant ankommen, könntest du also mit ca. 30.000 Kbit/s streamen, ohne dass es Abbrüche gibt. Twitch empfiehlt eine Videobitrate von 6.000, also brauchst du gar nicht so hoch gehen. Du könntest beispielsweise 10.000 einstellen.

Wenn du dich jedoch in der Einheit vertan hast und es nur 4 Mbit/s sind, dann wird es komplizierter.

2. OBS selbst kann den Stream nur "senden". Über die Sichtbarkeit entscheidet dann die Plattform, also z. B. Twitch. Dort gibt es ein Tool, mit dem du die Übertragung testen kannst. Grundsätzlich ist ein LIVE-Stream auch immer live.

3. Soweit ich weiß, werden Livestreams automatisch von YouTube gespeichert, sodass du sie anschließend aus dem YouTube Studio veröffentlichen kannst.

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Die Frage ist, was dein Ziel wäre.

Wenn du wie ich einfach nur Spaß hast, Ideen umzusetzen und ein paar Erlebnisse festzuhalten, ist es natürlich sinnvoll, das auch zu tun.

Wenn du erfolgreich werden willst, brauchst du eine sehr gute Idee oder rmusst irgendwie aus der Masse herausstechen. Aber dieses Ziel würde ich nur verfolgen, wenn du auch die Zeit dafür hast.

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Das ist schwierig zu sagen, weil der Warnblinker bei einem abgeschlossenen Fahrzeug eigentlich nur in bestimmten Fällen angeht, z.B. wenn die Alarmanlage auslöst. Das müsstest du aber auch gehört haben.

Ansonsten könnte sie auch beim Aussteigen versehentlich aktiviert worden sein und war seitdem an, aber das bekommt man beim Verlassen eigentlich mit.

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In einer Einbahnstraße gilt die Beschilderung für den ruhenedne Verkehr nur für die jeweilige Straßen-/Fahrbahnseite.

Wenn man den Anfang der Straße betrachtet, gibt es rechts keine Regelung für das Parken, allerdings kommt ja weiter hinten ebenfalls so ein Schild.

Ich würde vermuten, dass es am Anfang der Straße fehlt (und nicht, dass das "Ende"-Schild versehentlich aufgestellt wurde). Wie das letztendlich vor Gericht ausgeht, kann ich dir nicht beantworten. Für mich ist der Sinn jedoch klar, auch wenn rein formal das erste Schild fehlt und somit das Parken unbegrenzt möglich wäre.

Direkt vor dem Ende-Schild würde ich jedenfalls nicht parken.

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Wenn ich das richtig verstehe, ändert sich an der Rechtslage nichts, denn es geht hier nicht darum, dass das mit Verkehrszeichen erlaubte Gehwegparken nicht mehr zulässig ist, sondern dass Behörden handeln müssen, wenn sich Anwohner beschweren.

Das geht aus deiner Frage nicht hervor, weshalb ich nicht ganz weiß, wie ich antworten soll.

Ich wäre jedenfalls dafür, dass regelmäßig zugeparkte Gehwege ggf. der Vergangenheit angehören könnten – wo das Parken sowieso schon verboten ist.

Das ist wie, wenn man befürchtet, dass Radfahrer nicht mehr bei Rot über die Ampel fahren dürften. 😅

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Beide runden Schilder sind Verbotszeichen, die ein "Beginn" kennzeichnen (Pfeil oben und zeigt zur Fahrbahn). Dementsprechend sollten diese nicht gleichzeitig gelten.

Ich gehe also davon aus, dass das obere nur bis 12 Uhr gilt und danach von dem unteren (ab 12 Uhr) abgelöst wird.

Dementsprechend ergibt sich folgende Regelung:

  • Beginn des absoluten Haltverbots, gültig zwischen 7 und 12 Uhr (im Bild bis 15 Uhr)
  • Beginn des eingeschränkten Haltverbots, gültig zwischen 12 und 15 Uhr

Dementsprechend:

Zwischen 7 und 15 Uhr darf man hier nicht parken. Bis 12 Uhr darf man zudem nicht (freiwillig) anhalten. Zwischen 15 Uhr und 7 Uhr des nächsten Tages gilt keines der Schilder und Halten/Parken ist in diesen Zeiträumen erlaubt.

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Es gibt unterschiedliche Bußgeldtatbestände für Parken mit abgelaufenem und Parken ohne Parkschein. Allerdings sind die Bußgelder identisch.

unter 30 Minuten – 20,00 €
ab 30 Minuten – 25,00 €
ab 1 Stunde – 30,00 €
ab 2 Stunden – 35,00 €
ab 3 Stunden – 40,00 €

Quelle: Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog

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Solange "Der Schluss" nicht als Markenname eingetragen ist und du ihn als "deine eigene Marke" darstellst, gibt es zumindest namensrechtlich keine Bedenken.

Urheberrechtlich wird es nur interessant, wenn du auch andere Inhalte kopierst. Alleine so ein Schriftzug fällt i.d.R. nicht darunter.

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Zusätzlich zu der Funktion "Kein Interesse" kannst du in solchen Fällen die Feedback-senden-Funktion von YouTube verwenden, um ggf. eine schnellere Lösung zu erhalten.

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Das findest du in § 16 Absatz 2 i.V.m Anlage ,7 FeV.

Wenn du bereits eine Fahrerlaubnis hast, bekommst du für die B-Erweiterung statt 30 nur 20 Fragen gestellt und musst von 72 möglichen Punkten mindestens 66 Punkte erreichen (6 Fehlerpunkte).

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