Hallo zusammen,
ich und 4 meiner Nachbarn haben bei uns in der Straße einen Strafzettel für das Parken auf dem Bürgersteig bekommen.
Ich parke schon seit etlichen Jahren so und meine Eltern ebenfalls und es gab nie ein Problem. Wir haben in unserer Straße einen großen runden Wendehammer den alle frei halten, damit die Kinder dort viel Platz zum Fußball spielen haben. Jetzt ist es aber so das bei uns seit neustem täglich das Ordnungsamt vorbei kommt und alle aufschreibt, obwohl es hier niemanden stört, wir aber auch nicht anders Parken können weil aufgrund des fehlenden Bedarfs in der Vergangenheit keine Parkplätze ausgewiesen wurden.
Ich habe mir jetzt mal den Bebauungsplan angeschaut, in welchem der „Bürgersteig“ nicht eingezeichnet ist, sondern nur eine Mischverkehrsfläche. Der „Bürgersteig“ ist auch nicht erhöht, sondern nur durch andersfarbig graue Steine gekennzeichnet. Ebenso habe ich an anderen Stellen auf dem Plan nachgeschaut und da ist ein Bürgersteig eingezeichnet.
Meine Frage hierzu:
Muss der Bürgersteig als solcher in einer (Nicht Spiel-) Straße im Bebauungsplan eingezeichnet sein?