Spundwand Verankerungen?

Hallo zusammen,

folgend im Text sind 3 Möglichkeiten zur Verankerung einer Spundwand aufgelistet. Die Frage hierzu wäre, ob die Beschriebene Ausführung korrekt beschrieben ist, oder es sich um fehlerhafte Beschreibungen handelt.

a) Rückverankerung mit Verpressanker: Begonnen wird damit, die Löcher in einem bestimmten festgelegten Winkel zur Spundwand in den Boden zu bohren, um die Verpressanker in das gebohrte Loch einzuführen. Je nach Bodenverhältnissen werden die Bohrungen Unverrohrt oder Verrohrt und mit einer Luft- oder Wasserspülung ausgeführt. Für eine stabile Verankerung zu erlangen wird spezieller Zementleim unter hohem Druck in das Bohrloch gefüllt. Nachdem die Spundwand eingebaut wurde, werden zur Übertragung der Kräfte auf die Spundwand die Ankerköpfe an das freie Ende der Verpressanker angebracht. Abschließend werden die Verpressanker mit Hilfe einer Spannpresse festgelegt, um sicherzugehen, dass die erforderlichen Lasten aufgenommen werden können.

b) Aussteifung mit Stützkonstruktionen (Beispiel Querspriessen): Diesmal wird die Spundwand zuerst entlang der Baugrube in den Boden gerammt oder vibriert. Dabei werden die Spundwände miteinander verbunden, um eine dichte Wand zu erhalten. Sobald die Spundwand vollständig steht, werden die Querspriessen horizontal zwischen den Spundwänden in regelmäßigen Abständen entlang der Spundwand installiert, um eine gleichmäßige Lastverteilung sicherzustellen. Das ende der Querspriessen wird fest mit der Spundwand verankert, wie zum Beispiel durch Bolzen oder Schweißnähte. Die Querspriessen können auch mit einer hydraulischen Spannvorrichtung vorgespannt werden, um eine bessere Stabilität zu erhalten.

c) Fangedamm mit Rundstahlanker: Es wird auch hier zuerst die Spundwand errichtet. Das Fangedamm wird vor oder hinter der Spundwand dann errichtet. Der Fangedamm kann aus Beispielsweise Sand, Kies oder Beton bestehen und soll als Gegengewicht zur Spundwand wirken. Wenn der Fangedamm aufgeschüttet wurde, werden danach die Rundstahlanker durch die Spundwand in den Boden oder das Gestein hinter dem Fangedamm gebohrt. Die Rundstahlanker bestehen aus hochfestem Stahl mit einer gerippten Oberfläche und sind meist mehrere Meter lang, um eine ausreichende Verankerungstiefe zu erhalten. Die gerippte Oberfläche dient der Verankerung im Boden zu verbessern (Sinn und Zweck ähnlich dem Stahlbetonverbundsystem). Die Anker werden abschließend fest mit der Spundwand verbunden. Der Fangdamm kann auch nach Bedarf, zur Verhinderung von Erosion und Abtragung, verdichtet werden.

Vielen Dank

Bau, Bauingenieurwesen
Dürfen Schulden hier eingezogen werden?

Der Sachverhalt:

Ich arbeite für die Firma Z in der Buchhaltung. Leider ist mir der Fehler unterlaufen das ich der Firma X zu viel auszahlte. Ich korrigierte meine Buchung. Daraus ergab sich ein offenes Saldo. Die Firma X sah es nicht ein die Summe zurück zu zahlen und lies dies bis heute offen.
Nun entstand eine erneute Zusammenarbeit zwischen Firma X und Firma Z.
Bei der Bezahlung der ersten Rechnung behielt ich das offene Saldo ein. Sodass Firma X nun den ersten Abschlag abzüglich der Schulden bezahlt wurden. Das ging auch nur, weil die Rechnung nun hoch ausfiel.

Das sieht Firma X nicht ein und will nun die Arbeiten einstellen.
Der Bauleiter von Firma Z sagt, es handle sich hierbei um zwei verschiedene Projekte. Es dürften keine Schulden von der Firma von dem jetzigen Abschlag abgezogen werden, da es sich hierbei um einen Werkvertrag handele. Zudem hätte er Angst, das nun sein Projekt durch diese Aktion nicht fertig werde.

Die Situation wurde sehr vereinfacht beschrieben, aber nennt im Grunde die wichtigsten Aspekte.

Was rät ihr mir in der Situation zu machen ?
Ich lief der Firma seit dem Jahr 2022 hinterher die Überzahlung zurück zu überweisen und war heilfroh, dass das Konto nun auf 0,00€ aufgeht.

Wie ist es umsatzsteuerlich. Kann ich Schulden vom einem neuen Projekt einbehalten, obwohl es sich hierbei um einen Werkvertrag handele ?

Wie soll ich schlichten, ohne in die Semantik der Vorwürfe zu entgleiten ?

Danke für konstruktive Antworten!

Finanzen, Buchhaltung, Bau, Bilanzbuchhalter, Finanzamt, IHK, Steuerrecht

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