Welche Gründe gibt es für die Beamten-Pension?

6 Antworten

Von Experte kevin1905 bestätigt

Das Grundprinzip des Berufsbeamtentums definiert eine weitgehende Abtrennung der BeamtInnen von den für abhängig Beschäftigte geltenden Regularien. Und dafür gibt es auch gute Gründe. Beamte kosten den Staatshaushalt nämlich deutlich weniger als vergleichbar qualifizierte Angestellte, nur die Ruhestandskosten sind viel höher. Dafür verdienen Beamte aber in ihrer aktiven Dienstzeit deutlich weniger als Angestellte, und haben deutlich schlechtere Aufstiegschancen als in der freien Wirtschaft. Und im Ruhestand können sie übrigens im Bedarfsfall jederzeit reaktiviert werden ; ihr Dienstverhältnis läuft auf Lebenszeit. Das alles muss man einkalkulieren, wenn man Beamte und Angestellte vergleichen will.

Wer also kritisiert, dass seine Rente so niedrig sein wird, kann sich ja gerne als Beamter bewerben. Augen auf bei der Berufswahl.

Übrigens zahlen Beamtinnen und Beamte auch einen Teil ihrer Bezüge für ihre eigene Altersversorgung ein - das behält der Dienstherr aber nur ein, statt es anzulegen. Das kann man aber den Betreffenden nicht vorwerfen.


superseegers  13.05.2024, 09:07

Gut zusammengefasst, zudem lese der Geneigte bitte unter dem Stichwort "Eckmann-Vergleich" nach, wo mögliche Milliarden geblieben sind. Dieser Vergleich regelt seit den 50er Jahren, dass die Beamten 7% weniger Bruttogehalt bekommen, weil sie ja keinen Beitrag zur eigenen Altersversorgung leisten wie beispielsweise die Rentner. Wären diese 7% dauerhaft zurückgelegt worden für Beamtenpensionen, säßen die Dienstherren auf einem Berg von hunderten Milliarden von Euro.

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emesvau 
Fragesteller
 13.05.2024, 13:23

Ich danke dir für deine ausführliche Antwort, kann die Argumente allerdings nicht nachvollziehen.

Für mich ist es kein Argument zu sagen, sie sind während der Verbeamtung billiger, als andere Arbeitskräfte, in der Rente aber teurer.

Wieso werden hier Unterschiede gemacht? Wieso nicht ein Rentensystem für alle?

Sehe hierbei bislang nur Vorteile für die breite Masse in Deutschland.

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FordPrefect  13.05.2024, 14:17
@emesvau
Wieso nicht ein Rentensystem für alle?

Wieso auch? Es sind ja völlig andere Verpflichtungs- und Kostenträgerverhältnisse. Außerdem ist die DRV froh über jeden, der nicht leistungsberechtigt ist, aber zahlt (nämlich über seine Einkommensteuer).

Die gesetzliche Rente war noch nie für alle gedacht. Schon die heutige Aufblähung der gesetzlichen Rente als allumfassendes Sicherungsmittel ist grundfalsch, denn so war sie weder zu Bismarcks noch zu Adenauers Zeiten vorgesehen. Tatsächlich ist das Umlageverfahren zwar sicher, aber die Höhe der ausschüttbaren Bezüge ist es nicht. Das wusste Wilfried Schreiber schon 1957, interessiert hat es niemanden.

Heute ist es nun für alle Korrekturen zu spät. Die DRV wird absehbar *keine* 48% Grenze halte können, dafür sind schlicht zuwenig junge Beitragszahler da. Und da nutzt es auch genau nichts, nocvh mehr Leistu7mgsberechtigte in ein schon defizitäres System zwingen zu wollen (was mathematisch klar sein sollte, aber poilitisch ignoriert wird). Besserung wird es erst nach 2050 geben, bis dahin wird entweder der Steuerzahler die fehlenden etwa 200 Mrd. € jährlich (!) zahlen müssen, oder es gibt eben nur noch rd. 30% Rente (so wie es urspürnglich auch gedacht war)..

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emesvau 
Fragesteller
 13.05.2024, 14:19
@FordPrefect

Du vergisst, dass 30% nicht 30% sind. Prozentzahlen bewegen sich immer in einem Verhältnis.

Es hat auch mal gereicht, wenn einer in der Familie arbeiten gegangen ist. Mittlerweile gibt es Familien, in denen beide Elternteile Vollzeit arbeiten und sich dennoch kein Eigenheim leisten können.

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kevin1905  13.05.2024, 14:24
@emesvau
Es hat auch mal gereicht, wenn einer in der Familie arbeiten gegangen ist.

Wie viele andere auch ein nicht tragbares Konzept der NS-Zeit.

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FordPrefect  13.05.2024, 14:27
@emesvau
Du vergisst, dass 30% nicht 30% sind.

?

Es hat auch mal gereicht, wenn einer in der Familie arbeiten gegangen ist.

Ja. Und es gab Zeiten, da wurden Arbeiter mit Lebensmitteln entlohnt. Was soll das?

Mittlerweile gibt es Familien, in denen beide Elternteile Vollzeit arbeiten und sich dennoch kein Eigenheim leisten können.

Erstens will nur eine Minderheit überhaupt ein Eigenheim, zweitens ist dafür überhaupt kein Platz in D und drittens war das auch früher nicht anders.

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emesvau 
Fragesteller
 13.05.2024, 14:28
@kevin1905

Dabei geht es überhaupt nicht um die NS-Zeit und ich verbitte mir derartige whatsaboutism in dieser Diskussion.

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emesvau 
Fragesteller
 13.05.2024, 14:30
@FordPrefect

Wenn die Lebenshaltungskosten steigen, kannst du nicht mit Prozentzahlen von anno tuck ankommen. Es sind immer die Verhältnisse interessant. Das meine ich mit den 30%.

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FordPrefect  13.05.2024, 14:31
@emesvau

Die Prozente beziehen sich aber doch auf die Rente im Vergleich zum letzten Netto. Ich dachte, das wäre klar im Kontext.

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emesvau 
Fragesteller
 13.05.2024, 14:33
@FordPrefect

30% vom letzten Netto? Das war mal so angedacht oder wie? Weil derzeit ja der Durchschnitt des Lebensverdienstes genommen wird.

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FordPrefect  13.05.2024, 14:36
@emesvau

Jein. 1957 sollte - nach den Vorschlägen von Schreiber und Schäffer - das in etwa der Satz sein, der zur Ausschüttung kommen kann, um den schon damals (!) absehbaren Berg der Verrentungen (der noch viel höher ausfällt als seinerzeit gedacht) finanziell abzufangen, ohne die Beitragszahler und die Steuerzahler zu überlasten.Schreiber hat den demografischen Faktor 1957 in der Debatte um die Rente eingeführt, wurde aber von Adenauer abgebügelt mit "Kinder bekommen die Leute immer". Tja...

Weil derzeit ja der Durchschnitt des Lebensverdienstes genommen wird.

Nein. Aktuell sind es ca. 48% des Durchschnittseinkommens.

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emesvau 
Fragesteller
 13.05.2024, 14:47
@FordPrefect

Genau. 48% des Durchschnittseinkommens. Du schreibst gerade eben doch etwas davon, dass 30% vom letzten Nettoverdienst angedacht waren bzw. diskutiert wurden.

Beamte bekommen ja bspw. ihre Pension von ihrem letzten Gehalt, während in der DRV das Durchschnittseinkommen genommen wird. Da man tendenziell im Alter den höchsten Verdienst hat, sehe ich das schwierig.

Zumal in der GRV das Niveau (noch) bei 48% liegt und bei der Pension bei 71%!

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FordPrefect  13.05.2024, 14:58
@emesvau

Wie gesagt - Rente und Pension haben völlig unterschiedliche Grundlagen. Ds kann man schlicht nicht vergleichen, weil der Dienstherr bei Beamten nach Alimentationsprinzip sicherzustellen hat, dass der oder die Betreffende seine angemessene Lebensführung auf Lebenszeit gewährleistet hat. Deswegen nimmt der Dienstherr (Bund, Länder oder Kommunen) ja nur Bewerber, die die ärztliche Untersuchung ohne Mängel bestehen. Der BEamte oder die Beamtin hingegen muss dem Dienstherrn auch auf Lebenszeit zur Verfügung stehen - selbst als Ruhestandsbeamte.

Die gesetzliche Rente ist hingegen ein (!) Pfeiler der Altersvorsoge aller andren Personengruppen.

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emesvau 
Fragesteller
 13.05.2024, 15:00
@FordPrefect

Für mich nicht nachvollziehbar.

Dann sollen sie halt diese Verpflichtung aufheben und alle gleich behandeln.

Klar, ich kann auch noch weitere Pfeiler bedienen und noch mehr zahlen und am Ende nicht wissen, was ich wirklich davon habe. Siehe Riester-Rente.

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FordPrefect  13.05.2024, 15:03
@emesvau
Für mich nicht nachvollziehbar.

Für mich unverständlich, was daran so unverständlich sein soll.

Es geht schlicht nicht - siehe Art. 33 Abs. 5 GG.

Könnte man mit 2/3 Mehrheit *evtl.* ändern, aber das würde am System bis weit nach 2050 auch nichts ändern, weil der Bestandsschutz der Betroffenen gewahrt werden müsste.

Die einfachste Lösung (und die einzig bezahlbare) des Pensionslastenproblems ist die Reduktion der Verbeamtungen. Dann drückt nach 2050 auch die Pensionslast die Haushalte nicht mehr so.

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emesvau 
Fragesteller
 13.05.2024, 15:08
@FordPrefect

Die Argumente, die bislang für eine Pension mit derartigen Privilegien ist für mich nicht nachvollziehbar.

Auch, dass es dann heißt: "Das machen wir so, weil wir es schon immer so gemacht haben" kann ich nicht nachvollziehen.

Sei es drum.

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Die Beamtenpensionen ergeben sich aus aus dem Alimentationsprinzip, dass als hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums in Art. 33 Abs. 5 GG verankert ist.

Das deutsche Beamtentum ist ein Geben und Nehmen, und man muss das Beamtentum in Gänze betrachten und sich nicht nur einzelne Vorteile herauspicken.

Ja, das Beamtentum bringt mit der lebenslangen Anstellung und der im Vergleich zur gesetzlichen Rente guten Pension ein paar Vorteile mit sich. Aber für Beamte gibt es auch einige Nachteile:

  • Streikverbot
  • Einschränkung der Religionsfreiheit
  • Einschränkung der Meinungsfreiheit in Bezug auf öffentliche politische Meinungsäußerungen
  • uneingeschränkte Versetzungsbereitschaft innerhalb der Zuständigkeit des Dienstherrn
  • Fehlverhalten (auch privat) kann negative disziplinarische Folgen haben
  • für mache die hierarchischen Strukturen

Beamte müssen sich mit voller Hingabe ihrer Tätigkeit widmen und loyal zum Dienstherrn stehen. Und Ruhestandsbeamte können unter Umständen reaktiviert und wieder in den aktiven Dienst versetzt werden.

Auch wird nicht beachtet, das vergleichbare Angestellte, je höher die Position ist, in der freien Wirtschaft deutlich mehr verdienen können. Besonders der gehobene und höhere Dienst hat hier das Nachsehen.

Die Pensionen sind bereits voll steuerpflichtig, während dies bei der gesetzlichen Rente erst 2040 der Fall sein wird.

Die Pensionen sind neben der (nahezu) Unkündbarkeit und dem sicheren Einkommen das einzige, was das Beamtentum noch annähernd attraktiv machen, und dennoch findet der öffentliche Dienst besonders auf den Beamtenpositionen kaum genug qualifizierte Nachwuchskräfte.

Jeder kann seinen Beruf frei wählen (nach Qualifikation), und hat nach Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang ins Beamtenverhältnis. Freie Beamtenstellen gibt es genug.

Beamte zahlen deutlich weniger Steuern.

Tun sie nicht! Beamte zahlen die gleichen Steuern, wie jeder andere Arbeitnehmer auch. Sie zahlen lediglich keine Sozialversicherungsbeiträge, aber das sind auch keine Steuern.

Dabei genießen sie noch Privatbehandlung und müssen keine Behandlungskosten selber zahlen! Privilegien über Privilegien.

Und die Ärzte stellen alles mögliche in Rechnung, was zur der Untersuchung und Diagnose passt, unabhängig davon, ob das tatsächlich gemacht wurde oder nicht.

Beamte müssen häufig beim Bezahlen der Arztrechnungen in Vorleistung gehen, weil es Ewigkeiten dauert bis die PKV und Beihilfe das Geld erstatten.

Dazu ein Fall aus meinem persönlichen Umfeld: Ein ehemaliger Kollege meiner Mutter hatte nach einer Herz-OP mit anschließender Reha Kosten von ca. 50.000 Euro. Als Beamter im mittleren Dienst mit Besoldungsgruppe A9 ist das unmöglich innerhalb der kurzen Zahlungsfrist zu stemmen. Es hat eine gefühlte Ewigkeit gedauert, bis die PKV und Beihilfe das Geld erstattet haben, allerdings musste er dafür einen Kredit aufnehmen, um fristgerecht bezahlen zu können.

Dazu kommt, dass die PKV keine kostenlose Familienversicherung kennt. Für jedes in der PKV versicherte Familienmitglied muss extra bezahlt werden. Und günstige PKV-Tarife zur aktiven Dienstzeit können die Beiträge im Ruhestand in die Höhe schießen lassen, da kaum Altersrückstellungen gebildet werden.

Die Beihilfe übernimmt im Krankheitsfall zwar einen Teil der Behandlungskosten, orientiert sich dabei an den Leistungen der GKV.

Zudem ist die private Kranken- und Pflegeversicherung steuerlich absetzbar!

Genau wie die Beiträge zur gesetzlichen RV, KV und PV.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Zollbeamtin / Beamtin im gehobenen Zolldienst

Obwohl ich auch ein großer Fan von "der Anstalt" bin, so muss ich sagen, versucht man hier das Beamtentum etwas zu defamieren.

Das unser Rentensystem aktuell so leidet, liegt vor allem daran,

  • dass im Allgemeinen die Löhne viel zu schlecht sind. Das hat auch Auswirkungen auf die Geburtenrate. Es wird wenig in die Rente eingezahlt und es werden keine neuen Arbeitnehmer geboren.
  • dass ein großer Teil der Erwerbstätigen nicht in die gesetzliche Rente einzahlt (die allermeisten Selbstständigen/Unternehmer, Anwälte, Ärzte, Künstler und sämtlichen anderen Freiberufler). Häufig handelt es sich hierbei auch um Berufsgruppen, die ein Einkommen weit über dem Median beziehen.

Würden alle Beamten in ein äquivalentes tarifliches Beschäftigtenverhältnis überführt, würde das die staatlichen Kosten erhöhen und das Rentensystem eher mehr unter Druck setzen.


emesvau 
Fragesteller
 13.05.2024, 14:15

Von diesem Mehrverdienst wären aber auch höhere Beiträge in die gesetzliche Rente zu zahlen, ich weiß nicht, ob deine Rechnung so aufgehen würde. Aber ich bin auch kein Volksökonom.

Bin aber bei dir, dass einfach zu wenige Menschen in die Kasse einzahlen. Vor allem wird öffentlich immer behauptet, dass privat Versicherte nicht mehr in die gesetzliche zurück können. Das stimmt nicht.

Zack, Unternehmen funktioniert nicht mehr, zurück in die Gesetzliche. Belastet weiter die Kassen.

Außerdem sind die Beitragsbemessungsgrenzen ein Witz!

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FordPrefect  13.05.2024, 14:22
@emesvau
Vor allem wird öffentlich immer behauptet, dass privat Versicherte nicht mehr in die gesetzliche zurück können. Das stimmt nicht.

Selbstverständlich stimmt das. Man lese § 6 Abs. 3a SGB V.

Zitat:

"Personen, die nach Vollendung des 55. Lebensjahres versicherungspflichtig werden, sind versicherungsfrei, wenn sie in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Versicherungspflicht nicht gesetzlich versichert waren. Weitere Voraussetzung ist, dass diese Personen mindestens die Hälfte dieser Zeit versicherungsfrei, von der Versicherungspflicht befreit oder nach § 5 Abs. 5 nicht versicherungspflichtig waren. Der Voraussetzung nach Satz 2 stehen die Ehe oder die Lebenspartnerschaft mit einer in Satz 2 genannten Person gleich. Satz 1 gilt nicht für Personen, die nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 versicherungspflichtig sind."

Zitat Ende, Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__6.html

Hinweis: Versicherungsfrei bedeutet im Kontext, dass keine Versicherungspflicht in der gesetzlichen KV/PFV eintritt, und die genannten Personen nicht in der GKV versichert werden können. Sie müssen sich weiter privat versichern.

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FinisTerrae  13.05.2024, 14:24
@emesvau

Problem ist, dass sich für viele Berufsgruppen eigene Kassen gebildet haben, die natürlich deutlich besser leisten. Das gilt für Ärzte, Anwälte, Ingenieure etc., sämtliche freiberufliche Bereiche, wo die Münze klingelt.

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emesvau 
Fragesteller
 13.05.2024, 14:37
@FordPrefect

Stimmt wohl, denn du gehst direkt davon aus, dass man über 55 Jahre alt ist.

Zitat:

Als Selbstständige:r haben Sie zunächst kein Recht auf Rückkehr in die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV). Zuerst muss ein Fall eintreten, der die Versicherungspflicht auslöst. Das passiert zum Beispiel dann, wenn Sie als Angestellter einen Arbeitsvertrag unterschreiben und die Selbstständigkeit ganz aufgeben oder nur noch nebenberuflich ausführen. Auch hier dürfen Sie noch nicht 55 Jahre alt sein.
Kriterien dafür, dass Sie nur noch nebenberuflich selbstständig sind:
Sie dürfen keine eigenen Angestellte mit einem Verdienst über der Minijob-Grenze von 538 Euro monatlich haben.
Sie müssen als Angestellte:r mindestens so viel verdienen wie Sie Gewinn aus Ihrer Selbstständigkeit haben. Liegt Ihr Gewinn als Selbstständige:r dagegen um mehr als 20 Prozent über Ihrem Gehalt, gehen die Krankenkassen davon aus, dass die Selbstständigkeit mehr Gewicht hat. Ihr monatliches Einkommen als Angestellte:r sollte außerdem möglichst über 1.767,50 Euro liegen.
Sie müssen als Angestellte:r mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten.
Sind Sie einmal als Angestellter in der GKV aufgenommen, können Sie später auch wieder hauptberuflich selbstständig tätig sein und dennoch in der Kasse bleiben.

Quelle

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emesvau 
Fragesteller
 13.05.2024, 14:38
@FinisTerrae

Vermutlich gibt es da auch keine Beitragsbemessungsgrenzen?

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FordPrefect  13.05.2024, 14:39
@emesvau

Das habe ich ja nicht bestritten. Diese Öffnungsklausel ist 2009 im Rahmen der Versicherungspflicht eingeführt worden. Das ändert aber nichts daran, dass die beiden Systeme ab dem 55.LJ strikt getrennt sind.

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emesvau 
Fragesteller
 13.05.2024, 14:48
@FordPrefect

Dann trete ich halt vor dem 55 LJ aus und werde danach wieder selbstständig und bleibe freiwillig gesetzlich versichert. Auch nach dem 55. LJ. Easy.

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FordPrefect  13.05.2024, 14:59
@emesvau

Ja, kann man. Seit 2009, wie gesagt. Aber danach ist Schluss.

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emesvau 
Fragesteller
 13.05.2024, 15:01
@FordPrefect

Lücke im System. Genau deshalb sage ich, dass es ein Mythos ist, dass man generell nicht mehr zurück in die GKV kommen kann. Auch das schadet dem gesetzlichen Rentensystem. Aber das will ja keiner hören.

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Korrektur63  20.05.2024, 21:19

und würden entsprechen auch ihre Sozialabgaben zahlen, müsste der Staatshaushalt nicht jährlich mehr als 80 Milliarden aus Steuermittel beisteuern.
Der staatliche Zuschuss zur gesetzlichen Rentenversicherung beträgt knapp die Hälfte 2023 ca. 42 Milliarden EUR. Legen wir das noch um auf Anzahl der Beschäftigten und Anzahl der Beamten verschlechtert sich das Verhältnis signifikant. In 2023 ca. 12% der Erwerbsfähigen in Deutschland Beamte und 88% der Erwerbsfähigen Angestellte / Arbeiter.

Ausgaben für 12% = 80 Milliarden pro Jahr
Ausgaben für 88% = 42 Milliarden pro Jahr

scheint so gewollt zu sein. Selbstbedienungsladen Deutschland.

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Vergleiche nicht die Beamtenpension mit der gesetzlichen Rente alleine das funktioniert nicht, du musst zumindest auch die betriebliche Vorsorge zur ges. Rente hinzuaddieren, sonst erhältst du keine annähernd vergleichbaren Werte.

Was sind die Argumente für die Beamten Pension?

Alimentationspflicht des Staates gegenüber seinen Beamten, welche unter ein Streikverbot und eine Dienst- und Treuepflicht fallen.

Was berechtigt Beamte zu so einem enormen Vorteil gegenüber allen anderen Arbeitnehmern?

Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben mit hoher Verantwortung und Durchgrifsshaftung ins Privatvermögen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – 2009 - 2021 Versicherungsmakler (§ 34d GewO)

emesvau 
Fragesteller
 13.05.2024, 14:54
Vergleiche nicht die Beamtenpension mit der gesetzlichen Rente alleine das funktioniert nicht, du musst zumindest auch die betriebliche Vorsorge zur ges. Rente hinzuaddieren, sonst erhältst du keine annähernd vergleichbaren Werte.

Die bAV kannst du nicht hinzurechnen, weil sie viel zu unterschiedlich ist und vor allem nicht von allen bezogen wird. Denn wenn du die bAV als Leistungsbezug dazurechnen willst, musst du auch den Mehraufwand dazurechnen.

Dann noch nach Versorgungsart differenzieren.. na, viel Spaß..

Alimentationspflicht des Staates gegenüber seinen Beamten, welche unter ein Streikverbot und eine Dienst- und Treuepflicht fallen.

Was hat das mit der Pension zu tun?

Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben mit hoher Verantwortung und Durchgrifsshaftung ins Privatvermögen.

Hohe Verantwortung ist kein Argument. Die gibt es in der freien Wirtschaft auch und ich behaupte sogar weitreichender. Hoheitliche Aufgaben werden mit Sicherheit nicht von allen Beamten ausgeführt. Zudem gibt es auch Lehrer, die nicht Beamte sind. Das geht da ja auch ;-)

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Korrektur63  20.05.2024, 21:24

Einspruch: Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben mit hoher Verantwortung und Durchgriffshaftung ins Privatvermögen.

Staatshaftung im Bezug auf Beamte gibt es kaum bis gar nicht. Greift nur wenn der Geschädigte Nachweisen kann, dass er auch bei Fehlverhalten eines Beamten etc. alles erdengliche getan hat um selbst Schaden von sich abzuwenden unternommen hat. Und das muss er gerichtlich (Anwaltspflicht etc.) in Deutschland erst einmal nachweisen können. Sonst bleibt er in der Regel immer auf dem Schaden sitzen der Bürger.

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Der Hauptgrund ist, dass Beamte, solange sie aktiv sind, für die Dienstherren (Bund, Länder, Kommunen...) wesentlich billiger sind als Angestellte. Sie werden erst mit der Pensionierung teurer. Zudem sind sie Verfügungsmasse und dürfen nicht streiken.


emesvau 
Fragesteller
 13.05.2024, 13:21

Gibt es statistische Erhebungen, die belegen, dass Beamten billiger sind, als Angestellte?

Sorry, aber ein Streikrecht kann derartige Privilegien nicht ersetzen. Vor allem nicht dann, wenn es eine automatische Gehaltserhöhung gibt.

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FinisTerrae  13.05.2024, 13:53
@emesvau

Es gibt keine automatische Gehaltserhöhung. Man hat seine Eingruppierung und seine Stufe. Beamte haben kein Recht, für bessere Arbeitsbedingungen und dergleichen auf die Straße zu gehen. Deshalb gibt es im Beamtenverhältnis teilweise auch noch die 42 Stunden Woche. Ein Beamter in Bundesland A bekommt mit 40 Stunden denselben Verdienst, wie ein Beamter in Bundesland B mit 42 Stunden.

Der Dienstherr entscheidet überdies über dein Einsatzgebiet. Es kommt zwar selten vor, jedoch können Standortwechsel vorkommen oder man wird auf eine geringwertigere Stelle mit geringerem Lohn versetzt. Eine ehemalige Kollegin von mir wurde auch auf eine besserbezahlte Stelle zwangsversetzt, die keiner machen wollte. Sie wollte diese Tätigkeit auch nicht machen und war auch gar nicht qualifiziert für diese Arbeit.

Auf freiwilliger Basis werden die Gehaltserhöhungen für die Tarifangestellten mit auf die der Besoldungen übertragen. Dennoch sind Arbeitsvertraglich die Beamten schlechter gestellt als die Angestellten. In einigen Bundesländern wird das Beamtentum inzwischen massive abgebaut / nicht nachbesetzt.

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emesvau 
Fragesteller
 13.05.2024, 13:58
@FinisTerrae
Es gibt keine automatische Gehaltserhöhung. Man hat seine Eingruppierung und seine Stufe. Beamte haben kein Recht, für bessere Arbeitsbedingungen und dergleichen auf die Straße zu gehen. Deshalb gibt es im Beamtenverhältnis teilweise auch noch die 42 Stunden Woche. Ein Beamter in Bundesland A bekommt mit 40 Stunden denselben Verdienst, wie ein Beamter in Bundesland B mit 42 Stunden.

Ein Streikrecht hast du nur, wenn du in einer Gewerkschaft bist. Dementsprechend auch nicht alle Nicht-Beamten. Aber klar, Beamte können nicht einer Gewerkschaft beitreten. Den Punkt gebe ich dir. Allerdings wird die Besoldung doch automatisch angepasst? Siehe jetzt erst zum 01.03. um 200€ im Monat und dann aufs neue Gehalt nochmal 5,3%.

Das ist mehr, als unser Tarifvertrag rausgehandelt hat (Handwerk).

Der Dienstherr entscheidet überdies über dein Einsatzgebiet. Es kommt zwar selten vor, jedoch können Standortwechsel vorkommen oder man wird auf eine geringwertigere Stelle mit geringerem Lohn versetzt. Eine ehemalige Kollegin von mir wurde auch auf eine besserbezahlte Stelle zwangsversetzt, die keiner machen wollte. Sie wollte diese Tätigkeit auch nicht machen und war auch gar nicht qualifiziert für diese Arbeit.

Ich bitte dich. Solche Fälle gibt es in der freien Wirtschaft zu Hauf. Das ist kein Argument. Vor allem nicht in Bezug auf die Pension.

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FordPrefect  13.05.2024, 14:02
@emesvau
Vor allem nicht dann, wenn es eine automatische Gehaltserhöhung gibt.

Die gibt es, aber sie fällt (außer bei Berufseinsteigern) nur alle 4 (Dienst-)Jahre an. Und - das beeinflusst zunächst erstmal nur die sog. Erfahrungsstufe innerhalb derselben Besoldunggruppe. Erheblichere Zuwäche gibt es nur bei Höhergruppierung, die kommt aber in aller Regel nur bei Wechsel in eine höher eingruppierte Stelle oder in besonderen Fällen vor.

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FinisTerrae  13.05.2024, 14:16
@emesvau

Das soll kein Vergleich zur freien Wirtschaft darstellen, sondern zu den tariflich angestellten Kollegen, die in der Regel die gleiche Arbeit machen, wie du als Beamter. Bei den Tarifbeschäftigten sind diese Dinge alle unmöglich durchzusetzen.

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superseegers  13.05.2024, 15:21
@emesvau

Beamte dürfen sehr wohl in einer Gewerkschaft sein, aber nicht streiken.

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