Das Abfangen von Drohnen findet clevererweise außerhalb gefährdeter Objekte statt und nicht darüber oder darin.
Im 228 geht es u.a. um ärztliche Behandlungen.
Die Narben sind nicht das Problem, das Problem ist die psychische Erkrankung. Selbst Gesunde haben im Dienst bisweilen an einigen Erlebnissen zu knacken, da ist eine von Anfang an Kranke eine schlechte Wahl. Der Beruf ist nicht der richtige für Dich.
Meine Prognose: Man wird Dich nicht einstellen.
Nein.
Vor dem Einzug ein Klacks, danach eher nervig mit Möbel rücken und/oder abdecken etc.
Ich wüsste nicht, dass es Pflicht ist, für Behörden zu orten zu sein (klingt seltsam, ist aber wohl richtig formuliert).
Und nein, wessen sollte Dich das verdächtig machen?
Ich kenne es so, dass etwa eine Halbstrafe hier abgesessen wird und dann wird abgeschoben mit der Androhung, bei Wiedereinreise den Rest absitzen zu müssen.
Nein, weil ich bereits Briefwahl in Anspruch nahm.
Über die Dauer will ich nix sagen, aber wieso sollte Aussehen ein Hinderungsgrund für die Verhängung von Freiheitsstrafen sein?
Die wenigsten Delikte, die beim AG verhandelt werden, erfordern das.
An den Fingerabdruck in deinem Ausweis kommt die Polizei ran? Das glaube ich nicht.
Europa ist ein Kontinent, verbrennt gar nichts und liefert auch keine Waffen. Es wird sich immer jemand finden, der sich von irgendetwas provoziert fühlt.
... es bei Prozessen nicht um Schnelligkeit geht.
Ich empfinde es als ekelerregend, dass dieses politische Subjekt ein widerliches Verbrechen für ihren Wahlkampf benutzt. Schämen sollte sie sich, die rote Sahra. Leider braucht sie mediale Aufmerksamkeit, weil ihr (ganz uneitel nach ihr benanntes) Projekt sonst nämlich sang- und klanglos untergeht.
Ich halte das Tragen eines solchen Armbands im Dienst für grenzwertig. Wäre das mein Kollege, spräche ich ihn an. Ups, sorry, bin in Deutschland unterwegs, die österreichische Rechtslage dazu kenne ich nicht.
In einem solchen Fall nähme die Polizei zwei Blutproben.
Dein Kumpel erzählt wilde Geschichten, die definitiv falsch sind.
Ich bin heilfroh um jeden Berufswaffenträger, der wenigstens zu Beginn seiner 40 Dienstjahre vernünftig sehen kann. Wir reden nicht von normaler, natürlich-altersbedingt auftretender Verschlechterung der Sehleistung sondern von einem Berufsanfänger, den sich ein Dienstherr mit einer Lebenszeitverbeamtung dauerhaft ans Bein bindet. Da erwarte ich als Kollege und Steuerzahler, dass junge, nicht voll dienstfähige Menschen nicht eingestellt werden.
In aller Regel beschweren sich die Bürger über Bürokratie, wenn sie selber etwas von Staat wollen. Zum Beispiel Sozialleistungen. Da diese sich teilweise gegenseitig ausschließen (z.B. BaföG und Wohngeld) muss eben belegt werden wie die Lebenssituation aussieht. Nur so kann richtig entschieden werden.
Über eine funktionierende Verwaltung beschwert sich übrigens nur jemand, der noch nie einem Staat ohne selbige gelebt hat.
Es scheint schwierig zu sein, den Sinn von Vorschriften zu erfassen, die Dich schützen sollen.
Für die Berechnung von Unterhalt ist Dein Einkommen maßgeblich. Bekommst Du eine Anfindung, gehört diese zu Deinem Einkommen, würde ich meinen.
Weitere Fragen richte bitte besser an deinen Anwalt und nicht an GF.