Autounfall HILFE?

Liebe Leute. Meine Partnerin hat Gestern ein Autounfall gehabt.

ich versuche alles bestmöglich ehrlich und logisch zu erklären, Erklärung laut Dashcam.

Unfallort ist in Österreich, Wien

Sie fährt auf eine Geregelte Kreuzung zu wo die Ampel fürs Rechts Abbiegen GRÜN ist.

Sie biegt ab. Gleichzeitig hat allerdings die Ampel fürs Links Abbiegen für die Spur wo der Rote Van fährt auch GRÜN aber diese spur verläuft weit links von ihr daneben hin weg nach hinten weiter also deren abbiege Spuren kreuzen sich auf gar keinen fall siehe Bilder.

Und wie Sie abbiegt macht das Schwarze auto eine, wie nenn ich das U-Turn, Kehrtwendung, Umkehrung keine Ahnung aber siehe silbernes Auto davor er wendet eben von seiner fahrban in die andere und der aufprall ist dann gleich dannach auf ihrer seite also wo sie bereits in der spur ist. Also Vorne Links komplett im A…. Sie wechselt in dem Fall, auch gut zu wissen, von einer Spur auf einen mehrspuringen fahrstreifen wobei diese eine Rechtsseitige Verengung hat wo allerdings auch nach knapp 10 Metern Autos Parken. Da sie dort eben Tag täglich fährt ist es nun noch mal ein schock extra weil sie eben nie sowas hätte denken können.

Die Frage ist eben wer ist nun schuld, sie macht sich komplett fertig obwohl ich ihr 100 mal gesagt habe der der da eigentlich wendet Haftet voll für sowas aber wie seht ihr das ganze?

hoffe war deutlich genug und gut zu verfolgen mit den Fotos.

xD

danke schonmal falls wer hier kommentieren möchte oder wird <3

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Auto, Unfall, Verkehr, Verkehrsrecht, Ampel, Straßenverkehr, Straßenverkehrsordnung, Verkehrsregeln, Kreuzung
Autobahnzufahrt: Gelten Streckenbeschränkungen nur bis zum Beschleunigungsstreifen?

Weil sich ein Diskussionspartner unter einer ähnlichen Frage auch auf mehrfache Nachfrage weigert, auf meine Rückfrage nach dem Motto "habe ich deine Aussage richtig verstanden" einzugehen, mache ich halt eine neue Frage draus:

Wenn am Autobahn-Zubringer vor dem Einfädelungsstreifen eine Streckenbeschränkung beschildert wird, ist diese dann nur für den Zubringer bis zum Einfädelungsstreifen gültig oder auch für den Einfädelungsstreifen und die nachfolgende Autobahn?

Der andere Antwortende meinte, es könne nur bis zum Beginn des Einfädelungsstreifen gelten, weil man auf diesem ja beschleunigen müsse usw.

Nun habe ich gerade dann, wenn auf der durchgehenden Autobahn eine Beschränkung gilt, auch schon oft gesehen dass diese für auffahrende Fahrzeuge im Verlauf des Zubringers ausgeschildert wird.

Hier ein Beispielbild. Im Autobahn-Zubringer stehen ein Tempolimit auf 40 km/h und ein Überholverbot. Im weiteren Verlauf der Autobahn, welche hier eine Baustelle hat, stehen keine weiteren Streckenbeschränkungen.

Wäre die Aussage korrekt, dass Tempo 40 und Überholverbot nur für die 10 m nach dem Schild bis zum Beginn des Einfädelungsstreifen gelten, dürfte man ja anschließend mit 100 km/h durch die Baustelle fahren und dort 'nen LKW überholen... Das kann ich mir nicht so recht vorstellen. Ich bin der Ansicht, diese Streckenbeschränkungen gelten auch für den weiteren Streckenverlauf.

Ich bitte um Klärung.

Verkehr, Geschwindigkeit, Verkehrsrecht, Autobahn, Straßenverkehr, Straßenverkehrsordnung, Verkehrsregeln

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