Meinung des Tages: Wie bewertet Ihr das Flüchtlingsabkommen zwischen der EU und dem Libanon?

Für viele syrische Flüchtlinge ist die Lage im benachbarten Libanon inzwischen mehr als prekär, weswegen sich einige in die EU begeben. Ein teurer Deal zwischen der EU und dem Libanon soll die illegale Migration von syrischen Flüchtlingen nun massiv eindämmen...

Lage der syrischen Flüchtlinge im Libanon

Seit 2011 hat der Libanon inzwischen mehr als 1,5 Millionen Geflüchtete aus Syrien aufgenommen. Bei einer Einwohnerzahl von knapp 5,5 Millionen (2022) trägt das kleine Nachbarland Syriens mittlerweile die Hauptlast in pucto Flüchtlingskrise. Angesichts politischer Unruhen sowie einer schweren Wirtschaftskrise nehmen diskriminierende und ausgrenzende Handlungen gegenüber syrischen Flüchtlingen jedoch sukzessive zu. Für viele Syrer, die sich teilweise nicht mehr auf die Straßen trauen, bleibt daher nur eines: Den Weg in die EU wagen.

Das Abkommen zwischen der EU und dem Libanon

Die überwiegende Mehrheit der Flüchtlinge, die vom Libanon aus die EU ansteuert, landet auf der nur wenige hundert Kilometer entfernten Insel Zypern. Insbesondere in den letzten Monaten nahm die Anzahl syrischer Flüchtlinge immens zu: Seit Beginn des Jahres sind über 4.000 Migranten auf Zypern registriert worden. Zum Vergleich: Im Quartal des Vorjahres waren es lediglich 78 Flüchtlinge.

Mit Blick auf die absoluten Zahlen kommen zwar deutlich weniger Menschen auf Zypern als in Italien, Griechenland oder Spanien an; gemessen an der Einwohnerzahl allerdings werden in keinem EU-Land so viele Asylanträge wie auf Zypern gestellt. Aufgrund der restlos überfüllten Flüchtlingslager beschreibt Zyperns Präsident Christodoulidis die Situation als nicht weiter hinnehmbar.

Um die irreguläre Migration in die EU bzw. auf das europäische Festland einzuschränken, hat die Europäische Union nun ein Flüchtlingsabkommen über eine Milliarde Euro mit dem Libanon geschlossen. Die Finanzhilfe soll bis 2027 ausgezahlt werden und primär in Bildung, Gesundheit, Wirtschaft, Sicherheit sowie Grenzschutz des wirtschaftlich schwächelnden Landes fließen. Im Gegenzug soll sich der Libanon, so Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen, dazu verpflichten, illegale Migration und Schleuser aktiv zu bekämpfen. Die EU möchte dafür legale Migrationswege aufrechterhalten und syrische Flüchtlinge weiterhin geordnet aufnehmen.

Vergleichbare Deals als "ultima ratio"?

Der Libanon ist nicht der erste Staat, mit dem ein derartiges Migrationsabkommen abgeschlossen worden ist: Zuletzt hatte die EU einen 7,4 Millarden Euro-Deal mit Ägypten vereinbart. Zudem bestehen vergleichbare Verträge mit der Türkei, Tunesien und Mauretanien.

Vor allem Flüchtlingsorganisationen haben in der Vergangenheit immer wieder ähnliche Abkommen mit totalitären und korrupten Machthabern kritisiert; "schmutzige Deals" wie diese klammern die zumeist bedenkliche Menschenrechtslage Vorort häufig aus, solange sich möglichst keine Flüchtlinge nach Europa begeben. Zudem sei auch im Falle des Libanon-Deals überhaupt nicht klar, ob das Geld ausreicht, um die Lage im Libanon nachhaltig zu verbessern. Darüber hinaus besteht die realistische Gefahr, dass das Geld unter korrupten Machthabern verteilt wird, anstatt in die Stabilisierung des Landes zu investieren.

Ferner denken die Verantwortlichen in der EU und im Libanon darüber nach, syrische Flüchtlinge wieder nach Syrien zurückzuführen, obgleich die Lage im Land selbst vielerorts weiterhin verheerend ist und viele mit Repressionen seitens des syrischen Geheimdiensts rechnen müssen.

Asyl als bestimmendes Thema bei der Europawahl

Wenige Wochen vor der Europawahl offenbart der ARD-Deutschlandtrend, dass das Thema Flüchtlingspolitik von einem Gros der Menschen als das die Wahl bestimmende Thema erachtet wird. Laut Umfrage spricht sich jeder zweite Wahlberechtigte (51%) für Flüchtlingsabkommen dieser Art aus. 38% hingegen erachten ein solches Vorgehen als falsch.

Unsere Fragen an Euch:

  • Wie bewertet Ihr den Deal zwischen der EU und dem Libanon?
  • Können Abkommen wie diese die Flüchtlingskrise nachhaltig eindämmen?
  • Dürfen moralische Bedenken (z.B. Korruption / Menschenrechtsverletzungen) bei derartigen Verträgen ignoriert werden?
  • Welche Maßnahmen zur regulierten Migration in die EU wären Eurer Meinung nach noch denkbar?
  • Sollten syrische Flüchtlinge - ungeachtet der politischen Lage im Land - wieder nach Syrien abgeschoben werden?

Wir freuen uns auf Eure Antworten

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.spiegel.de/ausland/ursula-von-der-leyen-reist-in-den-libanon-milliardendeal-der-eu-soll-ankunft-von-fluechtlingen-verhindern-a-6ed5d6f3-ba13-4e92-bc95-2b81b9759eb0

https://www.tagesschau.de/ausland/europa/libanon-fluechtlingsdeal-von-der-leyen-100.html

https://www.tagesschau.de/kommentar/kommentar-libanon-100.html

https://www.zeit.de/politik/ausland/2024-05/eu-libanon-abkommen-fluechtlinge-asyl

https://www.tagesschau.de/inland/deutschlandtrend/deutschlandtrend-3422.html

https://www.br.de/nachrichten/deutschland-welt/eu-milliarden-fuer-libanon-naechster-fluechtlingsdeal,UBcQoL0

Ich sehe das Abkommen kritisch, da... 61%
Ich erachte den Deal als sinnvoll, weil... 21%
Andere Meinung und zwar... 18%
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Meinung des Tages: Das Oberverwaltungsgericht Münster bestätigt: Der Verfassungsschutz hat die AfD zu Recht als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft?

Fast zwei Monate dauerte die Verhandlung, in der es darum ging, ob die AfD tatsächlich als rechtsextremer Verdachtsfall eingestuft werden darf. Das Urteil ist eine Niederlage für die AfD, die mit der Berufungsklage gegen das Urteil der Vorinstanz somit gescheitert ist. Eine Revision ist nicht zugelassen.

Die Kategorien zur Einstufung

Es gibt drei Stufen zur Einordnung möglicher Fälle verfassungsfeindlicher Bestrebungen.

Die erste Stufe ist das Anlegen eines Prüffalls. Geprüft wird hier, ob es genügend Anhaltspunkte gibt, um eine Beobachtung durchzuführen. Zu diesem Zeitpunkt darf der Verfassungsschutz dann nur Informationen aus offen zugänglichen Quellen sammeln. Dazu gehören beispielsweise Zeitungsartikel, Internetauftritte oder auch Fernsehbeiträge.

Wenn aus diesem ersten Schritt die Erkenntnis gewonnen wird, dass es Anhaltspunkte für eine verfassungsfeindliche Bestrebung gibt, wird der Fall hochgestuft zum „Verdachtsfall“. Die betreffende Gruppierung zählt nun als „Beobachtungsobjekt“.

Die letzte Stufe nennt sich „gesichert extremistische Bestrebung“. Der Verdacht ist zu diesem Zeitpunkt verfestigt, es gibt keinen Zweifel mehr, dass extremistische Bestrebungen vorliegen.

Folgen der Einstufungen

Durch eine Einstufung wird eine Gruppierung nicht verboten. Es handelt sich lediglich um eine Maßnahme des Verfassungsschutzes. Vereinsverbote kann nur das Bundesinnenministerium aussprechen.

Konkret bedeutet das in diesem Fall, dass das Gericht dem Verfassungsschutz Recht gegeben hat. Die Einstufung war zulässig und der Verfassungsschutz hat korrekt gehandelt. Es ist möglich, dass sie sich durch das Urteil bestärkt sehen, die AfD nun weiter hochzustufen. Schon vor einiger Zeit gab es einen Bericht darüber, dass der Verfassungsschutz an einem Gutachten zur Hochstufung des Status der AfD arbeiten könnte. Diese würde dann als „gesichert rechtsextrem“ kategorisiert werden.

Das Gericht hat bei der Entscheidung allerdings auch eine Einschränkung getätigt: Obwohl demokratiefeindliche Bestrebungen bei der AfD zu finden seien, so das Gericht, seien diese nicht so stark ausgeprägt, wie der Verfassungsschutz behauptet.

Wie die AfD nun vorgehen könnte

Wenig überraschend kündigte die Partei bereits an, diesen Rechtsstreit vor das nächst höhere Gericht zu bringen. AfD-Vize Peter Boehringer sah im Verfahren eine „ungenügende Sachverhaltsaufklärung“. Die AfD stellte nämlich während der Verhandlung zahlreiche Befangenheitsanträge gegen die Richter – diese wurden allesamt abgelehnt.

Obwohl eine Revision ausgeschlossen wurde, könnte die AfD nun gegen die Nichtzulassung eine Beschwerde innerhalb eines Monats einlegen. Die Beschwerde geht direkt an das OVG selbst, wenn dies die eigene Entscheidung allerdings nicht ändert, kann wiederum das Bundesverwaltungsgericht die Revision doch noch zulassen. Dazu müssen bestimmte Voraussetzungen existieren – würde eine Revision letztlich doch zugelassen werden, so würde dann das Bundesverwaltungsgericht wiederum das Urteil aus Münster prüfen.

Unsere Fragen an Euch:

  • Wie bewertet Ihr die Entscheidung des Gerichts?
  • Sollte die AfD weiter hochgestuft werden?
  • Denkt Ihr, dass die Partei mit einem weiteren Antrag gegen das Urteil Erfolg haben könnte?
  • Wie wird sich diese Entscheidung auf die Europawahl auswirken?
  • Geht die AfD zu unkritisch mit klar rechtsextremistischen Personen / Aussagen innerhalb der Partei um? Inwieweit verstärkt
  • Schwächt die Entscheidung Euer Vertrauen in den Rechtsstaat und seine Organe?

Wir freuen uns auf Eure Antworten!
Viele Grüße
Euer gutefrage Team

Quellen:
https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/afd-ovg-verdachtsfall-100.html
https://www.tagesschau.de/inland/afd-verfassungsschutz-verdachtsfall-gerichtsurteil-100.html
https://www.zdf.de/nachrichten/politik/deutschland/afd-verfassungsschutz-oberverwaltungsgericht-urteil-100.html
https://www.zdf.de/nachrichten/politik/deutschland/afd-verfassungsschutz-gutachten-extremistisch-skepsis-100.html

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Ich finde die Entscheidung gut, da ... 68%
Ich finde die Entscheidung nicht gut, weil ... 26%
Ich habe eine andere Meinung und zwar ... 5%
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Meinung des Tages: Nach Bekanntgabe des EM-Kaders: Ist das deutsche Team titelfähig?

Vor wenigen Tagen wurden peu à peu die Nominierungen für den kommenden EM-Kader Deutschlands bekannt gegeben. Am gestrigen Donnerstag stellte Bundestrainer Julian Nagelsmann den kompletten Kader vor. Und dieser hat so einige Überraschung zu bieten...

Der EM-Kader im Überblick:

Tor:

Manuel Neuer (FC Bayern München)

Marc-André ter Stegen (FC Barcelona)

Alexander Nübel (VfB Stuttgart)

Oliver Baumann (TSG Hoffenheim)

Abwehr:

Benjamin Henrichs (RB Leipzig)

Joshua Kimmich (FC Bayern München)

Antonio Rüdiger (Real Madrid)

Jonathan Tah (Bayer Leverkusen)

Nico Schlotterbeck (Borussia Dortmund)

Waldemar Anton (VfB Stuttgart)

Robin Koch (Eintracht Frankfurt)

David Raum (RB Leipzig)

Maximilian Mittelstädt (VfB Stuttgart)

Mittelfeld:

Toni Kroos (Real Madrid)

Pascal Groß (Brighton & Hove Albion)

Robert Andrich (Bayer Leverkusen)

Ilkay Gündogan (FC Barcelona)

Aleksandar Pavlovic (FC Bayern München)

Florian Wirtz (Bayer Leverkusen)

Leroy Sané (FC Bayern München)

Jamal Musiala (Bayern München)

Chris Führich (VfB Stuttgart)

Angriff:

Deniz Undav (VfB Stuttgart)

Kai Havertz (FC Arsenal)

Niclas Füllkrug (Borussia Dortmund)

Maximilian Beier (TSG Hoffenheim)

Thomas Müller (FC Bayern München)

Kein EM-Los für Hummels & Goretzka

Besonders bitter fiel die Verkündung des Kaders für Mats Hummels und Leon Goretzka aus. Der Bundestrainer verwies in der gestrigen Pressekonferenz auf lange und ausführliche Gespräche mit den Beiden. Die Enttäschung sei für ihn vollends nachvollziehbar. Nagelsmann habe die "Entscheidung im Sinne der Mannschaft treffen" müssen. Hierbei betonte er, dass es nicht ausschließlich auf die Leistung auf dem Platz, sondern auch auf die Charaktereigenschaften der jeweiligen Spieler ankomme.

Viele Fans zeigten sich vor allem hinsichtlich der Entscheidung, Mats Hummels nicht mitzunehmen, enttäuscht. Hummels hat für Borussia Dortmund eine überwiegend sehr gute Rückrunde auf Weltklasseniveau gespielt. Vor allem in den beiden Halbfinalpartien gegen Paris brillierte der 36-jährige Innenverteidiger und wurde in beiden Spielen zum Man Of The Match gekürt.

Neben den zuvor genannten Spielern konnten auch weitere prominente Namen nicht für die EM berücksichtigt werden; Serge Gnarby fällt verletzungsbedingt aus. Für den aktuell formstarken Julian Brandt hat es am Ende ebenfalls nicht gereicht.

Nichts desto trotz sieht sich der Bundestrainer mit seinem Aufgebot bestens gerüstet und kommuniziert klar, dass Deutschland bei der Heim-EM versucht, um den Titel mitzuspielen.

Unsere Fragen an Euch:

  • Ist der aktuelle EM-Kader titelfähig?
  • Wie bewertet Ihr die Entscheidung, Hummels & Goretzka nicht mitzunehmen?
  • Welche Faktoren könnten bei der Absage eine Rolle gespielt haben?
  • Welche Spieler hätten an Eurer Stelle noch dabei sein müssen?
  • Wo und wie wertet Ihr das Eröffnungsspiel der EM ansehen?
  • Seid Ihr in EM-Stimmung oder interessiert euch das Ganze eher weniger?

Wir freuen uns auf Eure Antworten.

Sportliche Grüße ⚽🦶

Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.sportschau.de/fussball/uefa-euro-2024/nagelsmann-nominiert-27-spieler-hummels-und-goretzka-nicht-dabei,dfb-kader-104.html

https://www.br.de/nachrichten/sport/fussball-em-2024-in-deutschland-der-dfb-euro-kader-von-bundestrainer-julian-nagelsmann-im-check,UAeZ6aK

https://www.kicker.de/wenn-du-jetzt-wieder-extrem-viele-neue-elemente-reinbringst-stuerzt-das-haus-ein-1025422/artikel

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Ja, ich finde den Kader sehr gut besetzt, da... 67%
Nein, ich finde den Kader so nicht gut, weil.. 23%
Andere Meinung und zwar... 10%
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