Was bedeutet „Angaben zur Person des Unterhaltspflichtigen“?

7 Antworten

Formular nach §1605 BGB:

§ 1605 Auskunftspflicht
(1) Verwandte in gerader Linie sind einander verpflichtet, auf Verlangen über ihre Einkünfte und ihr Vermögen Auskunft zu erteilen, soweit dies zur Feststellung eines Unterhaltsanspruchs oder einer Unterhaltsverpflichtung erforderlich ist. Über die Höhe der Einkünfte sind auf Verlangen Belege, insbesondere Bescheinigungen des Arbeitgebers, vorzulegen. Die §§ 260, 261 sind entsprechend anzuwenden.
(2) Vor Ablauf von zwei Jahren kann Auskunft erneut nur verlangt werden, wenn glaubhaft gemacht wird, dass der zur Auskunft Verpflichtete später wesentlich höhere Einkünfte oder weiteres Vermögen erworben hat.

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1605.html

Damit ist also die Person gemeint, die zum Unterhalt verpflichtet ist, spricht diesen bei Leistungsfähigkeit zahlen muss.

Des Elternteils. Unterhaltspflichtig ist derjenige, der verpflichtet ist Unterhalt zu zahlen.

Unterhaltspflichtig ist derjenige, der den Unterhalt ZAHLEN muss, also i.d.R. das Elternteil.

Wie das Wort schon sagt: die Daten des UnterhaltsPFLICHTIGEN, also desjenigen, der die Pflicht hat, Unterhalt zu zahlen.

Welchen Sinn hätte es, die Daten des Kindes einzutragen, das noch gar keinen Beruf hat? Die Pflicht, Unterhalt für das Kind zu zahlen, hat natürlich der Vater.