Parkplatzausfahrt Rechts vor Links?

8 Antworten

Parkplatzausfahrten sind zu behandeln wie Grundstücksausfahrten. Du mußt alles beachten was auf der Straße von links und gegebenenfalls auch von rechts kommt.

Ein Parkplatz gilt in der Regel als Grundstück, auch wenn es keinen Bordstein gibt.

Hierbei gilt die Wartepflicht nach § 10 StVO.

Wer aus einem Grundstück [...] auf die Straße [...] oder über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren [...] will, hat sich dabei so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen.

Dementsprechend hast du keine Vorfahrt. Es müssen dort auch keine Verkehrszeichen stehen, selbst wenn es sich um eine Vorfahrtstraße handelt.

Das gilt jedoch nicht, wenn der Parkplatz an einer eigenen Straße liegt, man also nicht direkt vom Parkplatz auf die Querstraße fährt, sondern es als normale Kreuzung oder Einmündung zu sehen ist.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich beschäftige mich gerne mit der StVO

Da du bei einer Parkplatz Ausfahrt in den fließenden Verkehr einbiegen möchtest musst du diesen vorlassen. Ansonsten schaust du einfach ob bei dir ein Schild steht, welches dir Vorfahrt gewährt.

Du musst dem Querverkehr Vorrang gewähren. Egal wie groß der Parkplatz ist. Rechts vor links gilt 1. nur wenn es keine Vorrangstraße gibt und 2. nur auf öffentlichen Straßen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Ich bin KFZ-Technik (VW) Lehrling + Hochvoltantriebe 🚗

Es kommt darauf an aber meistens haben Parkplätze einen abgesänkten Bordstein und dadurch musst du Vorfahrt gewähren.