Darf ein Arbeitgeber kündigen wenn er im Vorhinein über psychische Probleme wusste?

7 Antworten

Wenn Du nicht in einem Kleinbetrieb mit nicht mehr als 10 Vollzeitkräften arbeitest und schon länger als sechs Monate im Betrieb bist, ist das mit der Kündigung nicht so einfach, da greift das Kündigungsschutzgesetz.

Hast Du eine Rechtsschutzversicherung oder bist Gewerkschaftsmitglied, reicht ein Anwalt Kündigungsschutzklage für Dich ein.

Du kannst aber auch selbst bei der Rechtsantragstelle des Arbeitsgerichts Klage einreichen. Bei der Klageformulierung hilft man Dir und das ist kostenlos.

Mach das unbedingt innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung. Sonst ist die Kündigung wirksam, auch wenn sie nicht rechtens wäre.


Belmuindot  28.10.2019, 09:38

Sorry, bei einer schlechten Sozialprognose kann auch bei Krankheit gekündigt werden

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Hexle2  28.10.2019, 09:42
@Belmuindot

Hast Du Dir mal die Voraussetzungen für eine "Personenbedingte Kündigung" angeschaut?

Davon mal abgesehen, dass der Zeitraum bei vielen Kurzerkrankungen länger als sechs Monate sein muss und es sich hier nicht um eine Langzeiterkrankung von mehreren Monaten handelt, muss vorher ein BEM gemacht werden und dann folgt die "Drei-Stufen-Prüfung" in der diese Sozialprognose negativ sein muss.

Eine krankheitsbedingte Kündigung ohne BEM wäre sehr dumm vom AG. Das ist eines der ersten Dinge, die ein Arbeitsgericht überprüft.

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DerHans  28.10.2019, 10:12

Selbst wenn das so wäre, gäbe es nur eine entsprechende Abfindung

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FALLS du noch in der Probezeit bist, ist eine Kündigung jederzeit möglich und muss nicht einmal begründet werden.

Aber auch eine personenbedingte Kündigung ist möglich (auch wegen einer Erkrankung), wenn sich heraus gestellt hat, dass du mit der Aufgabe überfordert bist.


Familiengerd  28.10.2019, 11:57
Aber auch eine personenbedingte Kündigung ist möglich (auch wegen einer Erkrankung), wenn sich heraus gestellt hat, dass du mit der Aufgabe überfordert bist.

Auch dann muss erst noch nach anderen Möglichkeiten gesucht werden, die eine Kündigung verhindern könnten!

Ich wundere mich immer, wie flott Du mit "Kündigung" dabei bist!

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Man kann unter Einhalten der Fristen etc immer kündigen.

Hast Du einen GDB über 50?

Oder ab 30 und bist gleichgestellt? Selbst dann wird es nur etwas schwieriger für den AG, aber unter Einhaltung aller rechtlichen Vorgaben kann der AG auch dann kündigen.


QueenClifford 
Fragesteller
 28.10.2019, 09:24

Ich bin 22 Jahre

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Vielleicht gab es unterschiedliche Auffassungen darüber, inwieweit Deine physischen Probleme den Arbeitsalltag beeinträchtigen und dem Arbeitgeber war es jetzt einfach zu viel geworden.

Jetzt doch noch mal nachgefragt: Geht es vielleicht um deine Berufsausbildung zur Buerokauffrau?

Wenn es naemlich um ein Ausbildungsverhaeltnis geht, gelten ganz andere rechtliche Bedingungen als bei einem Arbeitsverhaeltnis.