Wenn nicht bei jedem Personalwechsel an der Kasse ein Kassensturz durchgeführt wird, haften beide Mitarbeiter NICHT bei einem Manko.

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Selbst wenn kurzfristig die Wehrpflicht wieder eingeführt würde (sie ist ja nur AUSGESETZT), würde man niemanden aus einer bestehenden Ausbildung heraus holen.

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Die Entleihfirma hat selbstverständlich mit dem Arbeitsverleiher einen Vertrag. Und da ist auch eine Kündigungsfrist vereinbart.

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Das ist Sozialrecht. Das ist ohnehin kostenlos. Du kannst aber auf dem Amtsgericht einen Beratungsschein beantragen, den du dann einem Fachanwalt für Sozialrecht vorlegen kannst.

Du hast ja erst einmal die Möglichkeit auf einen Bescheid Widerspruch einzulegen" Wird dem Widerspruch nicht abgeholfen, steht dir der Weg zum Sozialgericht offen (KOSTENLOS)

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Wurde dieser "Schaden" (das ist KEIN UNFALL), denn bereits den entsprechenden Versicherern angezeigt? oder wie habt ihr das dokumentiert?

Eine Forderung verjährt 3 Jahre nach dem Ablauf des Jahres, in dem die Forderung entstanden ist.

Wenn der Schaden feststeht, kannst du ihn also selbstverständlich noch geltend machen.

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Das musst du letztlich selbst entscheiden.

Bei Vermietung des kompletten Hauses, musst du immer damit rechnen, dass du zwar für jeden Schaden aufkommen musst und zur Kasse gebeten wirst, trotzdem kann der Mieter sich jederzeit entscheiden, zu kündigen.

Dagegen kannst du umgekehrt fast überhaupt nicht, frei entscheiden, wenn du lieber einen anderen Mieter hättest.

Und beim Verkauf ist es natürlich eine Hürde, wenn das Haus vermietet ist. Ein Käufer möchte ja nicht Jahre lang warten, bis er selbst einziehen kann.

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Die Kindererziehungszeit kann auch nachträglich noch an die Rentenversicherung gemeldet werden.

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Du bekommst nach jeder Untersuchung einen neuen Bescheid, Darin steht für wie lange die Einstufung der MdE gilt.

Aus meiner eigenen Erfahrung kann ich sagen, dass ich innerhalb von 5 Jahren vom MdE 40 auf 10 herab gestuft wurde. Dadurch entfoel die BG-Rente.Trotzdem waren spätere Behandlungen und Hilfsmittel imm er durch die BG gedeckt. Nach über 20 jahren wurde der Grad wieder auf 20 MdE erhöht(OHNE eigenen Antrag), damit setzte der Rentenanspruch wieder ein, und ist JETZT dauerhaft festgesetzt

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Wenn du mehr als 538 € verdienst, muss dein Arbeitgeber dich bei der Krankenkasse anmelden. wenn der das bisher nicht getan hat, liegt der Verdacht nahe. dass er die Beiträge hinterzieht.

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Natürlich kann er dir nicht von heute auf morgen einen solchen Termin durch geben.

Es sei denn, es hätte z.B. einen Sturmschaden am Dach gegeben. Eine planbare Sanierung kann man auch rechtzeitig bekannt geben.

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Verantwortlich ist natürlich letztlich der Bauherr (Eigentümer) Da ist jedenfalls etwas zu holen im Schadensfall.

Aber kein Zimmermann wird eine Dachgaube mit Änderung der Dachneigung ohne Genehmigung in Auftrag nehmen. Auch der Handwerksbetrieb haftet ja für die Verkehrssicherheit. Ein potentieller Geschädigter kann sich aussuchen, an wen er seine Forderung richtet.

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Das ist vollkommen irrelevant, weil man solche Systeme gar nicht 1 : 1 vergleichen kann.

Das deutsche Rentensystem hat sich über 150 Jahre sehr gut bewährt. Das KANN man gar nicht von heute auf morgen ändern.

Besitzstände (also auch die der Beamten), kann man nicht einfach ignorieren und per Gesetz abändern.

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An gesetzlichen Feiertagen, an denen du eigentlich arbeiten müsstest, sollten dir die ausgefallenen Stunden auch bezahlt werden. Fällt der Feiertag auf einen Tag, wo du sowieso frei hattest, hast du Pech gehabt.

Du hast die gleichen Arbeitnehmerrechte wie Vollzeit-Beschäftigte. also bis zu 6 Wochen Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und auch 4 Wochen bezahlter Urlaub.

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In einer Betriebshaftpflicht wird ja der Umfang des Gewerbes abgesichert. Da kann man nicht einfach etas anderes zusätzlich machen.

Ein Dachdecker kann ja jetzt nicht einfach so anfangen, Fotovoltaik-Anlagen zu installieren, ohne, dass er einen Elektromeister einstellt, und dieses Risiko seiner Versicherung mitteilt.

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Das grundrisiko ist ja durch eine Betriebshaftpflicht gedeckt. (z.B. wenn der betrieb wegen Missachtung der Unfallverhütungsvorschriften in Anspruch genommen wird) Werden zusätzliche Arbeiten in das Betriebsprogramm aufgenommen, ist diese Police zu erweitern.

Eine doppelte Absicherung kostet unnötiges Geld, weil ja in beiden Fällen die Mindestprämie zu entrichten ist.

Das private Risiko ist in den meisten Policen für den Inhaber sogar kostenlos eingeschlossen.

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Dass dir dein Chef 4 Monatslöhne im voraus zahlt, ist eher unwahrscheinlich.

Was soll er tun, wenn du dann dort ebenfalls einfach aufhörtst? Das hast du bei der Ausbildung ja schließlich auch getan.

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Nein in jeder Police steht, nach welcher AHB der Vertrag geschlossen wurde. Das ist einseitig nicht zu verändern.

Der Versicherer kann natürlich ein Umstellungsangebot abgeben.

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