Ich muss mit ihm tägliche Übergaben machen.

Damit ist die Frage beantwortet. Die Übergabe gehört zu Deinem Job und da diese sehr wahrscheinlich ohne reden nicht geht, musst Du mit dem Kollegen sprechen.

Das gehört zu Deinen Pflichten, Dein Chef "zwingt" Dich nicht, er erwartet zurecht, dass Du diesen Pflichten auch nachkommst.

Alles was geschäftlich ist, musst Du mit dem Kollegen reden, was darüber hinausgeht musst Du nicht.

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 somit ist man die kompletten 4 Stunden nicht „entschuldigt „ sondern nur 1,4 Stunden . Stimmt das ??

Nein, das stimmt nicht.

Im § 4 Abs. 1 Entgeltfortzahlungsgesetz steht ganz klar, dass ein AN bei Krankheit so bezahlt werden muss, wie er ohne Krankheit gearbeitet hätte.

Wenn Du an einem Tag an dem Du vier Stunden hättest arbeiten müssen krank bist, muss der AG entsprechend die geplanten Stunden bezahlen.

. Der sagt man hätte durchschnittlich 1,4 std am Tag 

Erinnert mich an Pippi Langstrumpf, ich mach mir die Welt, wie sie mir gefällt.

Das funktioniert aber nicht. Dein AG muss sich an die Gesetze halten, bei Krankheit können keine Minusstunden entstehen und man muss die Zeit der Krankheit nicht an anderen Tagen "nacharbeiten".

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Er lügt
Mein Chef hat mir gesagt man ist nur für den Tag entschuldigt aber nicht für die Arbeitsstunden????

So ein Unsinn.

Das Entgeltfortzahlungsgesetz gilt für alle AN, auch für Minijobber.

Wenn Du schon länger als vier Wochen dort beschäftigt bist, muss der AG Dich bei Krankheit so bezahlen, wie Du ohne Krankheit gearbeitet hättest.

Man kann keine Minusstunden bekommen und muss auch nicht nacharbeiten.

Frag Deinen Chef doch mal nach dem Gesetz, in dem das stehen soll. Da wird er lange suchen müssen.

Zeig ihm z.B. das:

Krank im Minijob: Diese Rechte haben Arbeitnehmer | Ihre Vorsorge

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Das kommt darauf an, was in Deinem Arbeits-, bzw. anwendbaren Tarifvertrag steht.

Ist während der Probezeit keine längere Kündigungsfrist als zwei Wochen vereinbart, kannst Du jederzeit mit dieser Frist kündigen.

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Nein

Warum sollte er?

Der AG stellt AN ein, damit sie Tätigkeiten übernehmen. Wenn im Arbeitsvertrag Nachtarbeit vereinbart ist, dann gibt es kein Wunschkonzert.

Gibt es einen Betriebsrat, hat dieser beim Schichtplan ein Mitspracherecht. Das bedeutet aber nicht, dass dann keiner die Nachtschicht übernehmen muss.

Ohne BR übt der AG sein Weisungsrecht aus.

Ein Problem hat der AG nur dann, wenn keiner der AN vertraglich zur Nachtarbeit verpflichtet ist.

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Ich vermute mal, Du meinst das Arbeitsrecht in der Schweiz. Falls das der Fall ist, solltest Du das zukünftig gleich in die Frage schreiben. In Deutschland gibt es keine prozentuale Arbeitsunfähigkeit.

Ich kenne mich im Schweizer Arbeitsrecht nicht so gut aus, vermute aber mal dass Du Deine vom Arzt bestätigte Arbeitszeit mit dem AG absprechen musst. Hier sind auch betriebliche Belange zu berücksichtigen, der AG wird Dich nicht unbedingt immer zu Deinen "gewünschten" Zeiten einteilen können.

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Nein

Was willst Du mitbestimmen?

Wir haben in Deutschland die Möglichkeit, dass MA "mitreden" können.

Es gibt Gewerkschaften und Betriebsräte.

In vielen Betrieben ist der AG im Arbeitgeberverband und es gelten Tarifverträge. Dann gibt es allgemeinverbindliche Tarifverträge die auch für AG der entsprechenden Branchen gelten, die nicht im Arbeitgeberverband sind.

In Betrieben in denen kein Tarifvertrag Anwendung findet können MA das u.U. ändern, wenn genug AN in die Gewerkschaft eintreten. Da klemmt es aber an der Solidarität. Mir haben z.B. schon MA gesagt, dass sie keine Gewerkschaftsbeiträge zahlen wollen da sie von Tarifverträgen auch so profitieren, wenn diese Anwendung finden. Da sollen also die Kollegen in die Gewerkschaft, damit sich "was tut".

Zu beobachten ist auch, dass es in vielen Unternehmen leider keinen Betriebsrat gibt. Viele wollen ihn aber sie möchten dafür nichts tun. Verantwortung übernehmen, evtl. auch mit dem AG "streiten", "zwischen den Stühlen" sitzen weil man es nie allen recht machen kann (sowohl AG als auch AN) sollen andere.

Wenn es in Betrieben einen guten Betriebsrat gibt, haben MA sehr wohl Einfluss auf die Geschehnisse im Betrieb.

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Was kann man dagegen tun?

Du solltest mal überlegen, ob Du nicht zu empfindlich bist.

Dass Kollegen während der Arbeitszeit auch mal über etwas anderes als den Job reden finde ich völlig normal aber Dir kann man anscheinend überhaupt nichts recht machen. Du meckerst und nörgelst an allem.

Ich habe mir jetzt mal einen Teil Deiner Fragen angeschaut und den Eindruck gewonnen, dass Dich bei Deiner Arbeit alles stört.

Das fängt beim Kollegen der den Scanner "stundenlang" besetzt an, dann verhält sich ein Arbeitskollege asozial weil er mit Behörden telefoniert, ein anderer Kollege dreht völlig am Rad weil er Stimmen hört und Du hast vor ihm Angst, Praktikanten sind ungepflegt.

Du regst Dich auf wenn Du gefragt wirst ob Du keinen Durst hast, findest es grenzwertig wenn ein 60jähriger Arbeitskollege eine Azubine "Sonnenschein" nennt, ein Kollege regelmäßig "Sonderbehandlungen" bekommt usw.

Vor einem Monat hast Du gefragt ob es an Dir liegt wenn Du Dich jeden Tag über andere Kollegen aufregst.

Wenn ich mir das alles so ansehe lautet die Antwort auf diese Frage: JA!!!!

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Zwingt ihr euch zur Arbeit zu gehen?

Nein, ich zwinge mich nicht.

Selbstverständlich habe ich mal Tage an denen ich mir Besseres vorstellen könnte als zu arbeiten. Da überwinde ich den "inneren Schweinehund" und gehe zur Arbeit.

Meistens habe ich aber keine Probleme, da ich meinen Job gerne mache und froh bin, dass ich ihn habe.

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was würdet ihr tun?

Ausbildungs-/Arbeitszeugnis anfordern und Bewerbungen schreiben.

Entweder der AG "wacht auf" und erhöht Dein Gehalt oder er tut es nicht, weil es ihm egal ist ob Du bleibst oder gehst.

Auf alle Fälle solltest Du Dich nach einem anderen Arbeitsplatz umsehen bei dem Du auch entsprechend Deiner Ausbildung bezahlt wirst.

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Wenn Dein Freund nicht möchte, dass die Mitarbeiter gleich von seiner Kündigung wissen, muss er es ihnen auch nicht erzählen.

Er kündigt sein Arbeits-/Ausbildungsverhältnis mit dem AG. Die Kollegen haben mit seinem Arbeitsvertrag nichts zu tun.

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