Definition Wertpapiere?

Moin moin,

Mich würde interessieren, ob jemand mir eine präzisere Definition von Wertpapieren geben könnte.

Ich habe bisher diese Definition gelernt.

"Ein Wertpapier ist eine Urkunde, deren Besitz bestimmte Rechte mit sich bringt."

Daher ist es ja klar, dass eine Aktie ein Wertpapier ist, weil man durcu den Besitz der Aktie grundsätzlich Anspruch auf einen Teil des Unternehmensvermögens (z.B. im Falle einer Liquidation) hat.

Aber diese Definition lässt aufgrund ihrer Allgemeinheit ein Paar Fragen bei mir offen.

1. Ich vermute, dass Geldscheine gemäß dieser Definition keine Wertpapiere sind, denn durch den Besitz eines Geldscheines hat man an sich keine zusätzlichen Rechte. Der Geldschein ist lediglich ein "Wertaufbewahrungsmittel" mit dem gehandelt werden kann. Stimmt das?

2. Sachen wie Flugtickets, Konzertkarten, usw, bringen auch gewisse Rechte mit sich, wenn man sie besitzt, nämlich den Zugang zum Konzert/Flug. Sind diese Dinge dann laut Definition auch Wertpapiere?

3. Es gibt zahlreiche "Urkunden", die auch Rechte mit sich bringen, wenn man sie besitzt. Wenn man eingebürgert wird, kriegt man eine Einbürgerungsurkunde. Diese braucht man dann, um z.B. das Recht auf einen Reisepass auszuüben. Sind diese Dinge deshalb auch "Wertpspiere"?.

Antworten wären für mich sehr hilfreich. Wenn die Antwort bei den Fragen 2 und 3 nein lautet, würde ich mich freuen, wenn mir jemand eine präzisere Definition von Wertpapieren geben könnte, die diese Sachen dementsprechend ausschließt.

Finanzen, Börse, BWL, VWL, Wertpapiere

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