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Antwort
Da du gem. § 106 BGB beschränkt geschäftsfähig bist und gem. § 107 BGB ein Kaufvertrag (hier über die Leistung des Piecers gegen Geldzahlung) nicht lediglich rechtlich vorteilhaft ist, benötigst du entweder eine Einwilligung (§ 183 S. 1 BGB) oder im Nachinein eine Genehmigung (§ 184 I BGB) deiner Eltern.
Natürlich wäre hier auch eine Anwendung des § 110 BGB möglich, allerdings macht kein seriöser Piercer einen Piercing ohne Einverständnis der Eltern.
Zudem solltest du mind. 14 sein.