In Deutschland ist es nach wie vor eine Grauzone und nicht eindeutig geregelt. Teilweise unterscheiden sich auch die Regelungen der einzelnen Bundesländer deutlich.
Kurze Antwort:
Ja, wenn alle im Vorfeld damit einverstanden sind (und eventuell etwas unterschrieben haben.)
Nein, wenn es gegen den Willen der Schüler geschieht, da das Handy zum Privateigentum der Schüler gehört und nicht einfach und grundlos einkassiert werden darf. Im regulären Schulunterricht darf der Lehrer dem Schüler das Handy wegnehmen, wenn eine Störung des Unterrichts davon ausgeht. Dies ist allerdings auch nur in einem engen Rahmen erlaubt und in der Regel muss es die Lehrkraft auch zum Unterrichtsende wieder aushändigen.
Ein präventives Verbot, sein Handy mitzuführen, ist juristisch sicherlich nicht durchzusetzen.
Auf einer Klassenfahrt gibt es auch andere Interessen, die eine Nutzung des Handys erlauben oder sogar erforderlich machen, so z.B. der Wunsch der Kinder / Eltern, Kontakt zu halten. In diesem Fall wäre ein Handy-Verbot oder gar ein Einsammeln ebenfalls unzulässig.
In der Regel wird dieses Problem umgangen, indem zwischen Lehrern und Eltern/Schülern eine mündliche und/oder schriftiche Vereinbarung getroffen wird.