Wenn man einen Bussgeldbescheid an sein Nebenwohnsitz zugestellt bekommt und legt dann keinen Einspruch ein, wird der auch rechtskräftig?
Ich frage deshalb weil das beim Sozialgericht auch so war. Ich habe etwas an meinen Nebenwohnsitz nach Bayern zugestellt bekommen und dann bin ich vom Gericht angeschrieben worden und der Gerichtstermin von Bayern wurde aufgehoben und nach BW abgegeben und jetzt wird die Verhandlung dort geführt.
Jetzt frage ich mich wie das ist wenn mir ein Bussgeldbescheid an mein Nebenwohnsitz nach Bayern zugestellt wird, ob der rechtskräftig wird, wenn ich garnichts mache.
Ich kann mich auf dem Bild, fast schwarz nicht erkennen, alles verpixelt. Wenn ich das jetzt so schreibe gehts aufs Gericht, es war 16 km zu schnell, statt 50km/h, 66km/h. Kostenpunkt 98,50€. Jetzt die Frage: Ist es zulässig an den Nebenwohnsitz zuzustellen, wird es dann auch rechtskräftig wenn man garnichts macht?
2 Antworten
Ob ein ergangener Bescheid rechtskräftig wird und die Frage, welches Gericht bei einem Rechtsstreit zuständig ist, sind zwei völlig unterschiedliche Dinge, die absolut gar nichts miteinander zu tun haben.
Wieso schicken die den Bußgeldbescheid an den Nebenwohnsitz? Welche Halteradresse wurde bei der Zulassung des Fahrzeuges angegeben?
Dann bezahl doch einfach, denn das musst du am Ende sowieso und der Fall ist erledigt.
Jetzt kommt aber der Bussgeldbescheid im April immer noch an die Adresse am Nebenwohnsitz.
Dann haben sie also die Adresse von dir....da musst du wohl schon damit rechnen, dass nun alles an die Adresse kommt. In einem Streit bzw. Prozess, ob der Bescheid nun rechtsgültig ist oder nicht, würde ich dir keine großen Chancen einräumen.
Wo steht das, dass die auch am Nebenwohnsitz zustellen dürfen?
Wo steht das, dass die auch am Nebenwohnsitz zustellen dürfen?
So wie ich das mitgekriegt habe in deiner Nachricht an die.
Mir geht es ausschlisslich darum, ob der Bussgeldbescheid rechtskräftig wird wenn am Nebenwohnsitz zugestellt wird.
Hallo,
Du beschreibst hier zwei vollkommen verschiedene Verfahrensstrukturen. Aktuell befindest Du Dich noch in einem vereinfachten Ordungswidrigkeitenverfahren. Da reicht der regional zuständigen Ordnungsbehörde zunächst erst mal eine nachweisliche Zustellung an einen Deiner offiziellen Wohnsitze zur Einleitung des Verfahrens.
Von daher läuft dort in diesem ersten Schritt nun ganz regulär erst einmal die genannte Frist zur Zahlung, bzw. der Möglichkeit eines Widerspruches an. Wenn Du nicht rechtzeitig zahlst oder widersprichst, geht dieses Verfahren ganz normal den "regulären" Weg von der Bußgeldstelle zu Gericht.
Erst dort wird sich dann weiter klären, ob die Beweise reichen für eine Entscheidung zu Deinem Nachteil, oder ob das BG-Verfahren eingestellt wird. Bis dahin kann abseits einer fristgerechten Zahlung des Bußgeldes ansonsten noch nichts "rechtswirksam" werden.
LG
Ich bin aber auch nicht mit meinem Zweitwohnsitz gemeldet. Die Sache war am 28.1. und am Februar bekam ich Post und habe dann geschrieben das ich mich nicht erkennen kann weil das Bild so dunkel ist. (Aber um das geht es mir gar nicht).
Mir geht es nur darum, dass ich jetzt im April wieder an meinem Zweitwohnsitz ein Bussgeldbescheid erhalten habe. Und wenn ich da garnichts mache wird er rechtskräftig, sagte mir zumindest die Stadt heute. (Ich habe denen jetzt nicht gesagt, dass ich meinen Hauptwohnsitz in BW habe und nicht in Bayern wo sie es hingeschickt haben.)
Und wenn ich mich dagegen wehre und Einspruch einlege, dann gibt sie es ans Amtsgericht ab.
Jetzt ist halt die Frage, ob es dann tatsächlich rechtskräftig wird, wenn ich garnichts mache, weil ich meinen Hauptwohnistz in BW habe und nicht in BAyern wo sie es mir zugeschickt haben. Ich könnte ja sagen dass ich 2 Wochen im Osterurlaub war und auch nicht am Nebenwohnsitz wo ich auch nicht gemeldet bin.
Für die stete Aktualität Deiner Meldeadresse(n) bist Du gegenüber den Meldeämtern und Behörden selbst verantwortlich. Auf Ortsabwesenheit wegen z.B. Urlaub kannst Du Dich dabei nicht berufen, denn es ist auch in diesem Bezug Deine Pflicht, für regelmäßige Kontrollen Deiner Postfächer selbst zu sorgen.
Von daher hat die bayerische Ordnungsbehörde in soweit erst mal alles richtig gemacht, als sie durch die Anschreiben an Deinen NWS nun erst mal eine Fristlauf- / und Verjährungshemmung wirksam erwirken konnte.
Du hängst damit jetzt so, oder so am Haken, und arbeitest so jetzt nur ein wenig auf Verzögerung.
Gilt es dann auch als rechtskräftig zugestellt wenn es an den nebenwohnsitz zugestellt wurde, wo man nicht gemeldet ist?
Wie kannst du einen Nebenwohnsitz haben, an dem du nicht gemeldet bist? Das wird ja nochmal richtig teuer!
Warum, man nuss sich nicht anmelden das machen viele Studenten so wenn der Hauptwohnsitz man sich hauptsächlich aufhält braucht man den Zweitwohnsitz nicht anmelden, wo steht das? Kostet nur ARD und ZDF Gebühr.
Da googlest du "Nebenwohnsitz Meldepflicht" - und kannst eine Menge lernen...
Das stammt vom 28. Januar und ich habe es im Februar bekommen und habe geschrieben, dass ich derzeit in Bayern bin wegen einer Schulung und habe auch im März schon Stellung bezogen. Jetzt kommt aber der Bussgeldbescheid im April immer noch an die Adresse am Nebenwohnsitz.
Halteradresse ist natürlich am Hauptwohnsitz in BW.