Wenn ein Hund nicht vermittelt wird und dieser Hund vom einem zum anderen Tierschutz wechselt, MUSS ein Vertrag der Übernahme entstehen.?

1 Antwort

Rein rechtlich gesehen ist ein Hund eine Sache. Wenn das Eigentum an dieser Sache an jemand anderen übergeht, dann gilt dabei nichts anderes als bei anderen Sachen - und dazu reicht auch wie z. B. bei einem Verkauf ein mündlicher Vertrag, d. h. es reicht, wenn sich beide Seiten mehr oder weniger ausdrücklich darüber einig sind, dass die Sache von einem zum anderen übergeht. Es muss aber keinen schriftlichen Vertrag geben. 

Es kann aber sein, dass die verschiedenen Vereine z. B. in ihren Statuten Regeln für solche Wechsel aufgestellt haben. Da KANN dann z. B. drinstehen, dass ein Wechsel nur schriftlich vereinbart werden darf. Aber gesetzlich gibt es dafür keine Regeln. 


littelparis 
Fragesteller
 05.10.2015, 10:17

Danke für deine Antwort. Ich muss sagen das ein Hund leider als Sache gesehen wird.

Es geht um einen 13 jährigen Rumänischer-Schäferhund-Mix.Der sich Anfang des Jahres noch in Rumänien befand.Der Verein Freunde für Tiere in Not stellte ihn in Ihren Forum im Internet vor und suchte ein warmes Körbchen damit er keine Kälte  mehr auf dem Betonboden erleben muss und die Kälte  Gift für seine Knochen wären. 

Dann hat der Gnadenhof IVP aus Schweden gesagt dann nehmen wir ihn auf.Das wurde auf der Seite Freunde für Tiere in Not auch geklärt.

Dieser Hund und ein weiterer zogen dann nach Schweden. Das heisst doch das der Hund jetzt dem Gnadenhof gehört? 

Dieser Hund vertrug sich absolut nicht mit einem Kanal. Da beschloss der Gnadenhof IVP für ihn ein neues zu Hause zu suchen.Da haben wir uns gemeldet und per Email Telefon uns dann noch mal persönlich aus gemacht das es nur eine Dauerpflegestelle werden soll.Das wurde jedesmal mit einem ja beantwortet.Bevor meine Mutter diesen Vertrag unterschrieb hat sie nochmal zweimal gefragt ob es eine Dauerpflegestelle ist.Da die Dame meinte es gäbe keine speziellen Dauerpflegestelle nverträge.Diese Verträge(Pflegestelle)kann man sich so aus dem Internet rausgeben. 

Am 20.06.15 kamen zwei Frauen ohne sich mal vor zustellen (im Nachhinein wussten wir wer die beiden Damen waren Pfòtchenhoffnung  und Freunde für Tiere in Not )Die Dame von Pfötchenhoffnung bedrängte den Hund so sehr das er Schutz bei meiner Mutter auf dem Sofa gesucht hat.Er war vorher und später  nie mehr auf dem Sofa.Gut das eine Nachbarin dabei war und es mit bekam in diesem Gespräch war auch immer die Rede von einer Dauerpflegestelle und nie von einer Pflegestelle.ohne bemängeln führen sie wieder.Am 11.07 um 08.30 Uhr kamen die beiden Damen ohne Anmeldung oder vorwahnung und wollten den Hund mitnehmen.In diesem Gespräch habe ich denen 3 mal angeboten den Hund zu erwerben. Keine reaktion.sie riefen die Polizei diese könnte auch nichts machen und führen wieder.genauso wie die Damen. 

Plötzlich bekamen wir den 1. Brief vom Anwalt mit einer Frist das wir bis zum 01.08.15 den Hund her raus geben sollen.Da haben wir wieder angeboten ihn zu erwerben das steht auch in den Vertrag unter Paragraphen 4  das nach Wunsch die Pflegestelle den Hund erwerben kann dies wurde ohne Grund abgelehnt . Für  den Verein zählt nicht dieser Paragraph 4 sondern nur der Paragraph 6 das der Hund ohne Kündigungsfrist weg muss wenn ne neue Pflegestelle gefunden wurde.Am 04.08.15 schrieben wir den Anwalt ein Briefdas folgende Rechnungen noch  offen stehen.Die Tierarztrechnung,die Haftpflichtversicherung die uns nahe gelegt wurde ab zuschieben und das diese vom Verein bezahlt wird und wenn der Futtersack zu neige geht sollen wir bescheid sagen dann wird uns ein neuer zu geschickt.Bis heute wurde nichts beglichen.Der 2. Brief vom Anwalt wurde am 05.08.15 aufgesetzt a haben ihn aber erst am 11.08.15 erhalten und ne erneute Frist bis zum 13.08.15 bekommen.Da haben wir wieder angeboten den Hund zu erwerben.Es kam keine Antwort mehr.Am 24.09.15 bekamen wir Post vom Gericht.Das am 07.10.15 der Gerichtstermin ist.Ich habe im Internet nach einen Vertrag für Dauerpflegestelle gesucht.Es gibt keinen nun habe ich  einen überarbeiteten Pflegevertrag mit Kostenübernahme  gefunden der auch für Dauerpflegestelle geeignet ist. Was ich seltsam finde ist das es gegen den Gnadenhof IVP geht die uns den Hund als Dauerpflegestelle übergab aber eine Fr Dierkes veranlasst hat bzw auch beim Rechtsanwalt unterschrieben hat das der Hund wieder haben will.Fr Dierkes ist von Freunde für Tiere in Not.Es widerspricht sich Sie suchen ein Platz für den Hund aber wollen ihn nicht übergeben.Von einem anderen Verein haben wir eine andere Dauerpflegestelle.Dies wurde nur per Telefon beschlossen und haben auch einen Pflegevertrag.

wir sind total ratlos

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