wann darf man wieder raus?

5 Antworten

Das stimmt schlichtweg nicht und ist ein weit verbreiteter Irrglaube!. Das Jugendschutzgesetz in Deutschland, enthält keinerlei gesetzliche Regelungen darüber, wie lange sich Minderjährige ohne Begleitung ihrer Erziehungsberechtigten allgemein in der Öffentlichkeit aufhalten dürfen!. Es enthält "lediglich" Regelungen über den Aufenthalt von Minderjährigen an den sogenannten "jugendgefährdenden Orten", wozu unter anderem Bars und Diskotheken gehören, jedoch nicht den allgemeinen Aufenthalt von Minderjährigen in der Öffentlichkeit. Wie lange Minderjährige alleine in der Öffentlichkeit sein dürfen, darüber entscheiden einzig und alleine deren Erziehungsberechtigte, nicht der Gesetzgeber. Sollten die Erziehungsberechtigten dem Aufenthalt in der Öffentlichkeit spät am Abend oder in der Nacht zugestimmt haben so sollten sie jedoch damit rechnen, dass sie von der Polizei angerufen werden, wenn diese den Minderjährigen zu diesen Uhrzeiten alleine draußen antrifft. Auch wenn es wie erwähnt kein Gesetz darüber gibt, so würde die Polizei eine Kontrolle durchführen und sich bei den Erziehungsberechtigten erkundigen, ob diese den Aufenthalt auch wirklich erlaubt haben. Außerdem, hat die Polizei auch eine rechtliche Verpflichtung zur Gefahrenabwehr und muss Minderjährige deswegen nach Hause bringen, wenn diesen alleine in der Öffentlichkeit eine konkrete Gefahr droht. Dies kann zum Beispiel durch den Aufenthalt in der Nähe eines Ortes, an dem es bekanntermaßen regelmäßig zur Begehung von Straftaten kommt (sogenannte Kriminalitätsschwerpunkte) oder aber auch durch ein drohendes oder bereits stattfindendes Unwetter der Fall sein. Bei letzterem bin ich mir jetzt nicht sicher, ob dieses im persönlichen Ermessen der jeweiligen Polizeibeamten liegt oder ob es hierüber eine offizielle Vorgabe gibt. Auf jeden Fall aber, wäre dies bei einer offiziell vorliegenden Unwetterwarnung des deutschen Wetterdienstes (DWD) für diesen Zeitraum und für die jeweilige Region erfüllt.

Mfg

🦈

wann darf man wieder raus?

Wenn du minderjährig bist - wovon ich mal aus Gründen ausgehe -, entscheiden deine Erziehungsberechtigten, sprich deine Eltern, wann du raus darfst und wann nicht.

Gesetzliche Uhrzeit-Regelungen thematisieren Veranstaltungen.

Es gibt keine Ausgangssperre für Jugendliche. Bis wann und ab wann du Zuhause sein musst können deine Eltern entscheiden.

man darf ja ab 16 bis 00 uhr draußen bleiben bzw. muss um 00 wieder zuhause sein.

Nein. Man darf so lange draußen sein, wie es die Erziehungsberechtigten erlauben.

Nur deine Eltern regeln das, nicht der Gesetzgeber. Dieser untersagt dir bestimmte Orte aufzusuchen.