Durchschnitt kann es nicht sein, denn die Durchschnittsgröße liegt unter 186 cm.
https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Gesundheit/Gesundheitszustand-Relevantes-Verhalten/Tabellen/koerpermasse-maenner.html
Durchschnitt kann es nicht sein, denn die Durchschnittsgröße liegt unter 186 cm.
https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Gesundheit/Gesundheitszustand-Relevantes-Verhalten/Tabellen/koerpermasse-maenner.html
Vollkommener Quatsch.
Da gibt es nichts zu klären. Wenn man sich wie ein Assi verhält, wird man auch wie ein Assi behandelt. Und ja, die dürfen das.
Aber ich sehe es nicht als EDC-Messer, da die Klinge einhändig feststellbar ist.
Der ist schon lange vorbei.
Bringen aber beide wenig Nutzen wegen § 42a WaffG.
Kannst du tun, nur wird es nichts bringen.
Andere Antwort: Teilweise sinnvoll. Aber ein großer Teil davon ist Unsinn ohne einen Mehrwert an Sicherheit. Kein Politiker konnte bisher belegen, dass z.B. der § 42a WaffG irgendetwas gebracht hat.
Das ist keine Steckdose, sondern eine Abzweigdose. Man könnte eventuell mal die Klemmen gegen modernere austauschen.
Dank der richtigen Politik von den Grünen ist Deutschland zur drittgrößten Volkswirtschaft geworden.
Immerhin, wenigstens hast du damit die Frage als Satire gekennzeichnet.
Darauf hat niemand Bock.
Ein fähiger Mann, der der falschen Partei angehört.
Was du verdienst, hängt vom Dienstgrad ab. Wenn du z.B. als Stabsunteroffizier anfängst, bekommst du logischerweise mehr als wenn du im untersten Dienstgrad beginnst.
Bei Antragsdelikten.
Da es offiziell eine "militärische Spezialoperation" ist, sind wir höchstens Spezialoperationspartei.
Wenn du tauglich bist, können sie dich einziehen. Dann fängst du halt wieder im untersten Dienstgrad an.
Nochmals neu sägen, und zwar gerade.
Für gar kein Verbrechen. Es ist gut und richtig, dass in Deutschland die Todesstrafe abgeschafft wurde.
Ja, wenn du es bezahlst.
Ja, da der Betroffene weiß, dass er beim nächsten Fehlverhalten in den Kahn wandert.