Steuerbefreiung ab 1.1.2023 auch für Photovoltaik-Zubehör?

1 Antwort

Es ist im Entwurf nur explizit ein Stromspeicher als Zubehör genannt.

Deshalb ist zu vermuten, dass nur die Kern-Artikel sowie die Installationskosten steuerbefreit sind.

Unterschiedliche Steuersätze je nach Artikel auf einer Rechnung sind ja möglich.

Woher ich das weiß:Recherche