Zu wenige Informationen für eine vernünftige Antwort.

Ihr habt euch angemeldet. "Bei der Stadt", wahrscheinlich also in der Grundversorgung. Die Vertragsbedingungen dürfte an der Stelle auch einsehbar gewesen sein, wo die Anmeldung erfolgt ist. Also habt ihr diesen zugestimmt - wenn auch wahrscheinlich ungelesen.

Damit ist ein Vertragsverhältnis zustande gekommen, das auch eine Rechnung rechtfertigt. Ein Widerruf ist nach mehreren Monaten nicht mehr möglich, also war es mehr eine Kündigung. Jetzt kam die Schlussrechnung dazu.

Soweit nichts besonderes und alles in Ordnung. Vorbehaltlich der korrekten Übermittlung und Übernahme der Zählerstände in die Rechnung. Schätzungen wären hier übrigens auch zulässig, falls nichts übermittelt wurde.

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Jedes so Gerät, auf dem OpenWRT installiert werden kann, sollte Deine Anforderungen erfüllen.

Der Rest passiert dort innerhalb der Konfiguration.

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Nein, das würde in der Praxis auch nicht funktionieren.

Wer soll festlegen, wer welche Tätigkeiten ausführen muss bzw. dann überhaupt darf und wieviel Energie dafür maximal verwendet werden darf? Und wie soll das kontrolliert werden?

Das geht alles nur indirekt durch die Besteuerung von Energie, so wie es aktuell auch schon der Fall ist.

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Nein, Du darfst natürlich nicht die Nummer von jemandem anderen verwenden.

Erst einmal wird das natürlich wahrscheinlich niemand merken. Es ist ja nur eine Nummer.

Falls das jedoch das Finanzamt aus irgendwelchen Gründen doch irgendwann merken sollte, wird es eben sehr unangenehm für Dich werden.

Da wäre es mit einer Ausgleichszahlung an Deinen Bekannten nicht getan - der hat ja strenggenommen überhaupt nichts damit zu tun.

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Die Rechnung dürfte grob hinkommen.

Die Einspeisevergütung bleibt Dir für 20 Jahre erhalten, das ist jedoch der einzig einigermaßen sichere Faktor.

Allem voran können die Strompreise variieren. Hier gehen die gängigen Kalkulationen von einer jährlichen Steigerung aus. Was 2025 passiert, wenn variable Stromtarife in der Breite verfügbar sind, weiß noch keiner. Vor allem wird die Nachkalkulation des Amortisierungszeitpunktes dadurch quasi unmöglich.

Weiterhin können Gesetzesänderungen kommen: Zuletzt der Wegfall der Besteuerung der Einspeisevergütung und dadurch leider der Möglichkeit der Abschreibung.

Dann die Verpflichtung einen bestimmten Zählertyp früher als alle anderen nehmen zu müssen, die Verpflichtung zur Abregelungsmöglichkeit und die Ungewissheit in welchem Umfang das dann tatsächlich passiert. (Nebenbei: Rein durch Netzparameter - wie hier in einer anderen Antwort geschrieben - habe ich das noch nie gesehen.)

Zuletzt natürlich bei einer Finanzierung: Die gute alte Zinsentwicklung.

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Mir ist nicht ganz klar, worauf Du hinaus willst. Du sollst mehr bezahlen, als im Kostenvoranschlag stand, soviel ist mir klar.

Beim Rest wird es etwas undurchsichtiger: Wer hat die enorme Verzögerung zu verantworten? Sind gleichwertige Komponenten statt der im Angebot verbaut worden? Wem ist wann aufgefallen, dass der Zählerschrank erneuert werden muss?

Hätte das der Installateur im Vorfeld bemerken müssen, fehlt ihm möglicherweise einfach die Erfahrung. Oder er kennt die Vorschriften des lokalen Netzbetreibers nicht genau genug. Hier wäre die Durchsicht von Bewertungen im Vorfeld möglicherweise hilfreich gewesen.

Durch Veränderungen am Zählerplatz erlischt der Bestandsschutz. Folglich muss zum Zeitpunkt der Abnahme alles auf dem aktuellen Stand sein. Hier haben auch erfahrene Installateure schon nachbessern müssen. Und das muss natürlich auch irgendwie bezahlt werden.

Letztendlich kommt es auf den Vertrag an, den Du geschlossen hast. Ist es ein Werkvertrag, in dem bestimmte Eigenschaften und Lieferzeiten zugesagt wurden? Wenn nicht, wird nach Aufwand abgerechnet. Und der kann sich im Laufe des Projektes nach neuen Erkenntnissen auch verändern.

Persönlich würde ich Dir empfehlen, die Sache auf sich beruhen zu lassen bzw. vielleicht "das Lehrgeld" etwas herunterzuhandeln. Wenn Du keine Rechtsschutzversicherung haben solltest, wäre der Klageweg sowieso viel zu teuer für Dich. Und ein Gutachten vorab macht sowieso keinen Sinn. Einen nachträgliche Erstellung könnte auch an der Dokumentation scheitern. Oder hast Du ausreichend Fotos von allem zu jedem Zeitpunkt?

Es steht Dir frei, die Firma im Nachgang entsprechend zu bewerten.

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Die Werkstatt hätte das bei Anlieferung direkt reklamieren müssen, was wahrscheinlich nicht erfolgt ist. Und will jetzt eben nicht auf den Kosten sitzenbleiben. Und selbst wenn es bemerkt wurde: Wahrscheinlich hätte es in der Kürze der Zeit keine Möglichkeit gegeben eine Alternative zu organisieren.

Es muss eigentlich zwischen der Werkstatt und den Mitarbeitern eine Vereinbarung geben, was das Essen kostet. Und diese wäre auch in diesem Fall bindend. Und darf nicht kurzfristig und vor allem rückwirkend geändert werden.

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Wenn die Telekom bei Dir Leitungsinhaber ist, kannst Du hier https://t-map.telekom.de/ herausfinden, was Sache ist.

Ich würde darauf tippen, dass die Antwort von Looooo790 (Hybrid-Angebot) der Wahrheit am nächsten kommt.

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Das wird so rechtlich in Ordnung sein.

Viele Dinge laufen mit einer Frist von zwei Wochen. Nicht nur die Ablesung der Verbrauchswerte.

Wenn Du also längerfristig in den Urlaub gehst, solltest Du jemanden beauftragen, nach Deiner Post zu sehen. Wöchentlich reicht.

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Wie hier schon angerissen, hast Du eventuell ein Problem mit einer zu geringen Durchflussmenge

Das lässt sich leicht überprüfen, wenn Du beim Duschen zusätzlich z.B. noch einen Wasserhahn etwas öffnest. Bleibt das Wasser dann warm, liegt es daran.

Ansonsten wäre vielleicht es tatsächlich wahrscheinlich eine gute Idee, die zuletzt vor 12 Jahren durchgeführte Wartung durch einen Fachmann zu beauftragen.

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Dieser Stromzähler hat keine Rücklaufsperre.

Ein Betrieb mit einem Balkonkraftwerk bis 800 Watt Wechselrichter-Leistung ist seit dem 16.05.2024 jedoch trotzdem legal:

https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/tipps-fuer-verbraucher/solarpaket-photovoltaik-balkonkraftwerke-2213726

Registrierung beim Marktstammdatenregister nicht vergessen.

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Vertrag ist Vertrag.

Wenn Glasfaser nicht ein Upgrade beim gleichen Anbieter ist, wirst Du doppelt bezahlen müssen und kannst nicht auf Kulanz hoffen.

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Was Du am String-Anschluss eines Wechselrichters als Energiequelle nutzt, ist diesem erst einmal egal.

Aber warum so kompliziert? Der in der USV verbaute Akku liefert schon Gleichstrom - wie ihn Dein Netzteil auch erzeugen würde. Also Wechselrichter auf Gleichrichter auf Wechselrichter. Jede Menge Verluste - lediglich die Strombegrenzung wäre ein Argument. Was sich aber auch (z.B. über einen Laderegler, den Du dann sowieso brauchst) anders lösen lässt.

Die Zulässigkeit steht auf einem anderen Blatt: Natürlich sind Wechselrichter mit Netzkopplung nur für den Betrieb mit PV-Modulen zugelassen.

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Die zeitliche Abfolge der Ereignisse ist nicht ganz klar: Erst eine Kündigungsbestätigung und dann ein Auftrag zum Umzug? Demnach ist die Kündigungsbestätigung vorher eingegangen (und wurde nicht gelesen)?

Eine Kündigung durch einen anderen Anbieter gibt es nur, wenn dieser zukünftig die Belieferung übernehmen will. Hier gibt es zwar schon schwarze Schafe, die mit Drückerkolonnen arbeiten, aber das müsste ja bekannt sein, wenn es ein solches Ereignis gegeben hätte.

Zudem müsste eine Vertragsbestätigung des neuen Anbieters vorliegen. Im Zweifel beim Netzbetreiber nachfragen, wer dort einen Antrag auf Belieferung ab Vertragsende des alten Vertrages gestellt hat.

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Schau mal hier: https://www.pv-magazine.de/2022/04/13/clearingstelle-zeitpunkt-der-zaehlersetzung-ist-fuer-die-eeg-verguetung-nicht-entscheidend/ bzw. hier: https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/sites/default/files/2022-03/Schiedsspruch_2021_28_IX.pdf

8 Wochen nach Fertigmeldung sind gesetzt, aber Du musst auch eingespeist haben.

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Ein APL ist hier leider nicht dabei.

Das sind alles Komponenten für einen Kabelanschluss. Auch der graue Kasten links, wie man unschwer an der Verbindung zu der Installation rechts erkennen kann.

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Gibt es alles, ist aber nicht in der Fläche verbaut.

Zumal die genannten Zähler größtenteils vom jeweils vom Mieter gewählten Anbieter selbst abgerechnet werden, da ist kein Vermieter beteiligt.

Bei den Stromzählern wird das auf absehbare Zeit in der Fläche kommen, bei Wasser nur, wenn die Gemeinde sich dafür entscheidet, bei Gas ist das nicht absehbar.

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Die Frage nach dem Vormieter zielt genau darauf ab, den Port, der ja offenbar nicht abgeschaltet wurde, für Dich wiederzuverwenden.

Mit etwas Glück ist also kein Technikereinsatz notwendig.

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Ich verstehe sein Problem nicht.

Es kommt auf die Energiemenge an, die in einem Haus pro Jahr verwendet wird, nicht auf das/die System/e mit denen das geschieht.

Für mich klingt das eher nach einer Unzulänglichkeit der verwendeten Software bzw. nach deren Fehlbedienung.

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