Motorrad Endschalldämpfer?

2 Antworten

Die genaue Rechtslage in der Schweiz kenne ich nicht aber dafür kenne ich die Technik....

Man kann keinen Endschalldämpfer "aus dem Motorrad nehmen" - den kann man nur komplett abbauen...

Du meinst vermutlich, dass du den DB-Eater aus dem Endschalldämpfer nehmen willst, was hier in Deutschland zum sofortigen Erlöschen der Betriebserlaubnis führen würde...

Ich frage gelegentlich mal bei den Schweizer Kollegen nach, kann mir aber denken, dass sie dir an Ort und Stelle die Weiterfahrt untersagen und du dann schauen kannst, wie du mit deiner Mühle nachhause kommst...

Hier in Deutschland macht man sich bei anderen Bikern sehr "beliebt", weil wir viele Streckensperrungen denjenigen verdanken, die meinen, dass sie "mentale Schwächen" oder "biologische Schwächen unterhalb des Bauchnabels" mit einem ausgebauten DB-Eater kompensieren könnten...

Hier hat es jedenfalls schon bedauerliche Vorfälle gegeben - von "zufällig" umgekippten Bikes bis zu einem "Satz heißer Ohren" war schon alles dabei.

Noch einen schönen Sonntag und liebe Grüße in die Schweiz.

Edit: Tippfehler beseitigt (blödes Handy)

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Langjähriger Motorradfahrer und "Schrauber"
Von Experte JochenOWL bestätigt

Sali

Ich kann die Antwort von JochenOWL nur bestätigen. Du solltest berücksichtigen, dass der Betrieb eines nicht strassentrauglichen Fahrzeuges in der Schweiz härter geahndet wird als in Deutschland.

Rechne mal mit dem Entzug des Lehrfahrausweises und einer Sperre für die Neubeanttragung. Die MFK wird Dir die Untersuchung teuer verrechnen, hinzu kommt noch eine happige Busse und die Gerichtsgebühr.

Als Töfffahrer hält sich meine Begeisterung für das Vorhaben in Grenzen. Genau wegen solcher Leute geraten Töfffahrer in Verruf.

Es ist sowieso ein Blödsinn. Ein schöner sonorer Auspuffsound ist etwas anderes als blosser Lärm.

Tellensohn


JochenOWL  12.05.2024, 12:43

@Tellensohn

Super erklärt, wobei du ja gleich zwei Vorteile hast:

Du kennst dich nicht nur sehr gut aus, was man deinen Antworten sofort anmerkt, sondern du kennst auch die Rechtslage in der Schweiz und hast sie - hoffentlich für den FS nachvollziehbar - geschildert...

Danke dafür.

Noch einen schönen Sonntag und liebe Grüße in die Schweiz.

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