Kids im eigenen Garten unbekleidet?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ich finde es völlig in Ordnung und sogar richtig toll von Dir, daß Du die Beiden nackig in Euren Garten herumtoben läßt, auch in diesem Alter (12/13). Was soll denn daran so "Schlimmes" sein !? Ich bin damals (DDR) im Sommer ebenfals meist nur nackig im Garten, auch mit Spielfreunden (J/M), herumgelaufen. Das war damals ganz Normal und keiner der Eltern hatte etwas dagegen, ganz im Gegenteil. Was hat bloß deine Nachbarin für ein Problem damit ? Die wurde wohl so Prüde in ihrer Kindheit erzogen, daß sie eher jetzt mißmutig und Neidisch den nackten Jungs beim Herumtoben beobachtet !? Sie brauch doch nicht die Nackedeis beobachten wenn sie damit nicht jkar kommt ! Finde ich toll, daß ihr mit dem Sohn zusammen FKK-Urlaub macht ! Machen ja leider in der heutigen Zeit nicht mehr viele Familien FKK zusammen. In der damaligen Zeit (DDR) haben der überwiegende Teil der Familien FKK zu Hause oder im Urlaub gemacht. Finde es toll, daß dein Sohn sehr offen zur Nacktheit steht und hoffe er hat mit Euch schöne nackten Urlaub.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Es spricht nichts dagegen, seine eigenen Kinder nackt im Garten springen zu lassen, (bei fremden Kindern ist das eine andere Sache), aber es spricht auch nichts dagegen, den Kindern eine Badehose oder -anzug anzuziehen, da reicht auch eine kurze Hose vom Freund.

Meine Tochter (Kindergartenalter) kam mal von einem Besuch bei der Freundin, krebsrot heim. Es muss auch so warm gewesen sein, wie gestern, die Nachbarin hat die Kinder nackt im Garten rumlaufen und plantschen lassen, was mir absolut nicht recht war.

Das Käppi hatte sie nicht die ganze Zeit auf, eingecremt wurde sie nicht, Pipi durfte sie im Garten machen und nackig in der Sonne rumlaufen, dabei hat die Nachbarin keine Hecke, sondern nur einen Holzzaun.

Solche Dinge gehören mit den Eltern abgesprochen, dann hätte ich meiner Tochter einen Badeanzug mitgegeben und hätte sie gut eingecremt.

Wenn man auf solche Dinge keinen Wert legt und nicht darauf achtet, ist das meiner Meinung nach Körperverletzung.


eisvogel321 
Fragesteller
 16.07.2023, 11:56

Danke für deine Antwort. Gut klar, wenn das Kind dann einen Sonnenbrand hatte ist das natürlich nicht gut. Und Pipi im Garten ist auch so eine Sache...

Die Jungs waren gut eingecremt und waren ja auch nicht den ganzen Tag draußen und in der Sonne. War eine Spontanidee der beiden mit der Wasserschlacht. VG

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wenn die Jungs das nicht stört in dem Alter... naja, sie kann ja wegschauen. Das war halt eine andere Generation, meine Oma hätte sich vielleicht auch daran gestört...

Mein Sohn hätte sich wahrscheinlich geschämt... aber wenn die beiden sich wohl fühlen auch vor Dir, ist das okay...

Ich fände es lustig, würde ich es beobachten :)

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Ich glaube nicht, dass das verboten ist. Aber klar stört es manche Leute, zumal mit 13 ja auch der Körper anfängt sich zu verändern usw. Und anscheinend kann man das ja dann vom Fenster aus doch sehen.

Macht es dir denn was aus, wie die Nachbarn reden und ob sie das stört? Weil eigentlich geht es sie ja nicht so viel an, wenn du die Kinder im Garten nackt spielen lässt.


eisvogel321 
Fragesteller
 16.07.2023, 11:49

Hallo, danke für die Antwort. Mir macht das nichts aus, was die Nachbarn sagen, aber ich wollte mal wissen, ob man es machen darf oder wie die Lage aussieht. Mit der älteren Dame ist es öfter mal nicht so leicht...

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tiefblauesmeer  19.07.2023, 17:21
@eisvogel321

Okay, verstehe. Hast du mit ihr da noch mal drüber geredet?

Und wollen das denn die Jungs von sich aus so machen?

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Da ist rechtlich nichts dagegen einzuwenden:

Der § 118 OWiG betrifft "Belästigung der Allgemeinheit".

  1. Das einfache Nacktsein ohne sexuelle Handlungen und Absichten ist nicht grob ungehörig.
  2. Einzelne Personen (ältere Nachbarin), die sich belästigt fühlen, stellen keine Allgemeinheit dar.
  3. Die Nacktheit im Garten gefährdet keine andere Person.
  4. Nackte Personen beeinträchtigen nicht die öffentliche Ordnung.

Alle diese Vorrausetzung müßten gleichzeitig erfüllt sein, damit eine Anzeige erstattet werden kann und das ist hier nicht der Fall.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung