Erb- gesetzt?

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Du kannst ein Testament verfassen und dabei jeden als Erben einsetzen, den du einsetzen willst, also auch deine Tochter zu 100% und deinen Sohn samt Enkelkindern enterben.

Allerdings gibt es auch den sog. Pflichtteil. Der Beträgt 50% des gesetzlichen Erbteils bei zwei Kindern insgesamt wären das dann 25% Pflichtteil.

Den kann der Sohn dann auch geltend machen und die Tochter, die laut Testament alles erbt müsste ihm diesen Erbteil dann in Geld auszahlen. Wichtig ist, dass dieser Pflichtteil tatsächlich nur in Geld besteht d.h. er hat kein Anrecht auf irgendwelche Gegenstände oder Immobilien über diesen Pflichtteil, sondern nur auf einen 'Wertersatz'.

Die Enkelkinder stehen rein gesetzlich hinter den Eltern. Das heißt wenn die Eltern noch leben, dann erben sie rein gesetzlich nichts, sind die Eltern allerdings gestorben 'treten sie' quasi für die Eltern als gesetzliche Erben ein und bekommen den Teil, der ihren Eltern zugestanden hätte.

wenn du es ihr zu Lebzeiten gibst, kannst du das so machen. Wenn du es ihr unter der Hand gibst oder mehr als 10 Jahre lebst, wird auch kein Pflichtteil mehr fällig. LG

Einen Pflichtteil muss an sich jeder Erbberechtigte bekommen. Das zu umgehen ist schwer.


Emoji000 
Fragesteller
 02.07.2021, 23:10

Und wie viel beträgt der Pflichtteil??

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Mariiaaca  02.07.2021, 23:12
@Emoji000

Das ist recht schwer zu sagen. Ich kenne zudem nur das österreichische Erbrecht minimalst, vom Deutschen habe ich keinerlei Ahnung, es dürfte allerdings relativ ähnlich sein.

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Bergfex49  02.07.2021, 23:30

Hallo, in D sind nur die Abkömmlinge des Erblassers pflichtteilsberechtig, sowie der Ehepartner und uU die Eltern;

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Du kannst vorab Schenkungen machen (ob an Kinder, Kirche, Tierheime oder sonst wo hin).

Nach 10 Jahren sind diese völlig raus aus der Erbmasse.

Hat ein Kind eine Schenkung bekommen und du stirbst vorher, dann werden die Jahre gezählt. Mit jedem Jahr werden also 10 % weniger angerechnet. Nach 9 Jahren also nur noch 10 % der ursprünglichen Erbmasse.

Man sollte also frühzeitig solche Dinge regeln, sofern es notwendig erscheint.

Viele wollen sich aber nicht mit ihrem Tod auseinandersetzen und hinterlassen Erbstreit.

Es gibt den sog. Pflichtanteil, Du kannst aber z.B Deiner Tochter A mehr geben, und den anderen den Pflichtanteil