Einwohnermeldeamt ummelden wer bekommt es mit?
Wenn sich Person A in der Wohnung von Person B beim Einwohnermeldeamt anmeldet bekommt B das mit? wird B informiert?
6 Antworten
Grundsätzlich kannst du dich nur mit einer Wohnungsgeberbestätigung des Vermieters in dessen Wohnung anmelden.
Wenn z. B. ein Freund der Hauptmieter ist und er dich bei sich einziehen lässt, ist er dein Wohnungsgeber und würde dir entsprechend die Bescheinigung ausstellen. In dem Fall würde der Vermieter/Eigentümer nichts mitbekommen.
Er hätte allerdings die Möglichkeit beim Einwohnermeldeamt ein entsprechendes Ersuchen zu stellen, um zu erfahren, wer in seiner Immobilie angemeldet ist.. Dann würde er es rauskriegen.
Ohne Wohnungsgeberbescheinigung von B kann sich A gar nicht anmelden.
Ergo bekommt B zumindest mit das sich A anmelden möchte.
Der Eigentümer, wenn das nicht B ist, würde es auch mitbekommen.
Entweder wenn er beim EMA anfragt wer in seinem Eigentum gemeldet ist über die Rechnung des Müllentsorgers. Da werden ja oft ein Teil der Kosten pro amtlich gemeldeter Person erhoben.
Für eine Ummeldung ist eine Wohnungsgeberbestätigung notwendig, heisst der Eigentümer der Wohnung muss ein Formular ausfüllen (kannst du mitbringen). Wird das nicht gemacht, wird der Eigentümer kontaktiert und du musst strafe zahlen. So werden Scheinanmeldungen vermieden.
Nein, B wird nicht informiert.
Allerdings braucht Person A eine Wohnungsgeberbescheinigung für die Ummeldung, die dann üblicherweise von Person B ausgehändigt wird.
Die Frage ist ... seltsam.
Wie kann man sich anmelden und der Besitzer soll nichts davon mitbekommen? Scheinanmeldung? Zum Glück wurde so etwas ein Riegel vorgeschoben.
Vom Wohnungsgeber. Ob zwischen dem und dem Wohnungsnehmer eine Mietverhältnis besteht oder nicht ist melderechtlich völlig wurscht.
Ist der Wohnungsgeber nicht Eigentümer des Wohnraumes muß er in der Bescheinigung angeben werd das ist.
Untervermietung, bzw. Einzug von Dritten/Eheleuten ohne Anzeige/Zustimmung bei/von Vermieter und dann stillschweigend anmelden.