Eigentumswohnung verkaufen nach 2 Jahren / 3 Jahren? Sehr unglücklich?
Hallo mein Mann und ich haben eine Wohnung gekauft. Wir wohnen seit Ende Januar 2024 hier.
Uns wurde damals aufgrund Eigenbedarf in unserer Mietwohnung gekündigt. Wir hatten 5 Monate Zeit etwas zu finden. Mein Mann wollte schon immer etwas kaufen und auf dem ersten Blick hatte die Wohnung viel was wir wollten. Jedoch habe ich von Anfang an etwas gegrübelt wegen der Lage und Anderem.
Ja nach nur dieser kurzen Zeit, bereuen wir es doch hier her gezogen zu sein. Wegen der Lage, es ist viel lauter als bei uns damals, bisher hatten wir mit den Nachbarn einen ja fast nur negativen Kontakt, da es hier in den Haus einen Streit wegen der Größe der Garten gibt und das spüren wir jetzt.
Wir haben eine kleine Tochter und ich bin noch in Elternzeit und somit viel zu Hause.
Ich fühle mich so unwohl hier und bin manchmal auch richtig traurig hier zu sein. Bin oft dann schlecht gelaunt und traurig. Ich fühle mich trotz unser Möbel etc überhaupt nicht wohl. Mein Mann fühlt sich auch nicht wohl aber es ist nicht ganz so stark ausgeprägt wie bei mir.
Wir haben davor in einer Kleinstadt gewohnt und nun in einem Dorf, bzw nicht direkt im Dorf, sondern in einer etwas abgelegenen Siedlung. Die Siedlung ist getrennt von einer Unterführung (Bahn)
Nun wollen wir die Wohnung nach der Spekulationsfrist wieder verkaufen da wir uns hier langfristig nicht sehen. Wir ärgern uns schon sehr. Mein Mann sieht es jedoch so, dass wir jetzt 2 Jahre bzw bis wir die Wohnung verkauft haben nicht Miete zahlen müssen. Die Spekulationsfrist beträgt laut Internet 3 Jahre wenn man die Wohnung selbst bewohnt hat bzw man muss in den vorherigen beiden Jahren in der Wohnung gewohnt haben und darf sie dann im Verkaufsjahr verkaufen.
Ist es dann richtig, dass man die Wohnung ab Mitte Februar 2026 verkaufen kann? Sind dann ja zwei Jahre und ein neues angefangenes Jahr. Also wir wohnen 2024 hier, 2025 und dann wäre ja das dritte Jahr 2026. Vlt kennst sich ja jemand aus da er mit Immobilien arbeitet?
Kann mir jemand vlt noch Tipps geben wie ich mich wohlfühlen kann? Ging es jemand ähnlich? Es ist so ein unschönes Gefühl sich überhaupt nicht zu Hause zu fühlen.
Wir sind selber Schuld, aber darum geht es in meiner Frage nicht.
Danke
5 Antworten
Hallo,
ihr wollt also die Spekulationssteuer umgehen. Ihr habt aber schon bedacht, dass die Spekulationssteuer nur für den Gewinn aus dem Verkauf berechnet wird?
Also Z.B. Ihr habt die Bude für 125.000€ gekauft und verkauft sie innerhalb von 2 Jahren wieder für 130.000€. Dann hättet ihr 5.000€ Gewinn gemacht. Dieser Gewinn wird dann einfach in Eurer Einkommenssteuererklärung als einmalige Einnahme hinzugerechnet. Dadurch kann sich der zugrunde liegende Steuersatz im Verkaufsjahr zwar erhöhen, aber ihr behaltet dennoch was vom Gewinn ein! Es werden halt nur ca. 30% der Gewinnsumme als Steuern fällig.
Das stellt ja keinen Verlust dar, sondern nur etwas weniger Gewinn. Das ist ein Unterschied.
Wenn Ihr so leidet, würde ich das auf keinen Fall abhängig machen von dieser Wartezeit.
Und wenn ihr gar keine Spekulationssteuer zahlen wollt, dann verkauft halt die Bude zum gleichen Preis, den ihr bezahlt habt.
Ist allerdings äußerst ärgerlich, weil ja auch Grunderwerbssteuern, Notarkosten etc. angefallen sind.
Wenn es dich und deinen Mann bedrückt, dann wirkt sich das auch auf euer Kind aus. Das ist nicht gut. Das drückt ja auch auf das Familienleben.
Nur als Idee: wäre es eine Möglichkeit, die Wohnung erst zu vermieten (wegen den drei Jahren) und vorab z.B. in eine Mietswohnung (übergangsweise) zu gehen ?
Sorry - da kenne ich mich nicht aus.
Blöde Situation, aber ich finde, ihr solltet da irgendwie wegkommen.
Die Frage ist ja auch: wie hoch wäre die Steuer, die ihr zu zahlen hättet - ich kann mir das gar nicht vorstellen.
Zumindest solltet ihr nichts überstürzen.
2 Monate ist keine wirklich lange Zeit um irgendwo anzukommen, sowas braucht mehr Zeit und die solltet ihr euch auch geben.
Von den Jahren her habe ich keine Ahnung, aber wenn es dann 2026 wird und ihr fühlt euch immer noch nicht "angekommen", dann wird das auch nichts mehr werden und dann solltet ihr auch umziehen.
Das stimmt, 2 Monate sind nicht lange. Ich kann mir kaum vorstellen, dass es sich noch bessern wird.
Aber eigentlich sollte man ja nicht mit einem echt negativen Gefühl jedes Mal die Wohnung betreten und und..
Hallo,
ein paar liebe Worte von einer Gleichgesinnten 😊 Wir haben ein Haus gekauft und ich fühle mich dort nicht wohl. Nicht im Ort, nicht im Haus. Vielleicht tut es dir gut zu wissen, dass du nicht alleine bist.
Wie sieht es denn mittlerweile bei euch aus?
Ich würde auch dazu raten, wenn ihr euch einig seid, die Wohnung zu verkaufen. Man ist an nichts festgenagelt, auch nicht an einer Wohnung. Mögliche Verluste sind auch nur Geld... Glücklich sein ist das wichtigste.
In meinem Fall kann ich jedoch sagen, da mein Mann sehr glücklich ist und sehr an unserem Haus hängt, dass ich an mir und meiner Einstellung arbeite, um dem Haus eine Chance zu geben. Wenn dich interessiert , wie ich daran arbeite, sage gerne Bescheid. Es sind bei mir oft Auf und Abs. Manchmal ist es so schlimm, dass ich auch nicht garantieren kann, dass ich dort bleiben kann...
Liebe Grüße von einer Gleichgesinnten :-)
Die Spekulationsfrist beträgt laut Internet 3 Jahre
Das ist falsch. Wenn die Wohnung selbstgenutzt wurde könnt ihr die jederzeit verkaufen ohne dass ein Gewinn steuerpflichtig wäre.
Die Vorschrift dazu:
Einkommensteuergesetz (EStG)§ 23 Private Veräußerungsgeschäfte(1) 1Private Veräußerungsgeschäfte (§ 22 Nummer 2) sind
1.
Veräußerungsgeschäfte bei Grundstücken und Rechten, die den Vorschriften des bürgerlichen Rechts über Grundstücke unterliegen (z. B. Erbbaurecht, Mineralgewinnungsrecht), bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als zehn Jahre beträgt. 2Gebäude und Außenanlagen sind einzubeziehen, soweit sie innerhalb dieses Zeitraums errichtet, ausgebaut oder erweitert werden; dies gilt entsprechend für Gebäudeteile, die selbständige unbewegliche Wirtschaftsgüter sind, sowie für Eigentumswohnungen und im Teileigentum stehende Räume. 3Ausgenommen sind Wirtschaftsgüter, die im Zeitraum zwischen Anschaffung oder Fertigstellung und Veräußerung ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken oder im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurden;
Hallo danke für die Antwort, nur verstehe ich das nicht ganz.
Spekulationsfrist bei EigennutzungBei Eigennutzung einer Immobilie gilt hingegen eine Spekulationsfrist von lediglich 3 Jahren. Hat der Eigentümer im Jahr des Verkaufs und in den beiden Jahren davor in der Immobilie gelebt, muss beim Immobilienverkauf keine Spekulationssteuer bezahlt werden. Es reicht sogar, wenn das Haus bzw. die Eigentumswohnung nur als Zweitwohnung oder als Ferienwohnung genutzt wurde, wenn die Immobilie nicht zur Vermietung bestimmt war. Als Eigennutzung zählt auch, wenn in der Immobilie das eigene Kind unentgeltlich gewohnt hat, das Anspruch auf Kindergeld oder einen Freibetrag nach § 32 Abs. 6 EStG hat.
Das steht überall? =)
Das steht überall? =)
Im Gesetz steht das nicht oder siehst du da irgendwo die drei Jahre. Zusammengefasst ist das der Gesetzestext:
Ausgenommen sind Wirtschaftsgüter, die im Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurden;
Ja das stimmt.
Mein Mann möchte das leider nicht. Mir wäre es am liebsten. Ich merke einfach wie sehr mir das auf die Stimmung geht.
Jedoch wäre es so, dass wenn wir die Wohnung jetzt vermieten könnten wir sie erst nach 10 Jahren verkaufen. Da ist die Regelung dann wieder anders.