Darf mein ex Mann denn Zutritt verweigern von meinem neuen Freund?
hallo ihr lieben ich und mein ex Mann sind getrennt nun habe ich jemand anderes kennengelernt. Mein ex Mann sagte das er zwar hier sein darf aber nicht übernachten darf. Darf er das so einfach machen? Wir wohnen noch zusammen und stehen beide im Mietsvertrag
5 Antworten
Das ist garnicht so einfach. ihr übt das gemeinsame Hausreicht in der Wohnung aus. bei einem berechtigten Intresse könnte eine Partei den Besuch der anderen Partei tatsächlich der Wohnung verweisen.
Stellt sich die Frage, ob es als berechtigtes Intresse gilt, wenn der neue über Nacht bleibt, Hier könnte es auch von Relevanz sein, ob man rechtlich noch verheiratet ist oder nicht.
Ja, das darf er. Denn solange Ihr nicht dauerhaft räumlich getrennt lebt, gilt die Wohnung weiterhin als Ehewohnung.
Abgesehen davon: ist es nicht geschmacklos, seinen neuen Freund in derselben Wohnung übernachten zu lassen, in der eine Wand weiter der Ehemann schläft?
a) Anspruch aus Hausrecht, b) Anspruch auf Schutz der ehelichen Lebensgemeinschaft.
Eigentlich nicht....aber moralisch gesehen ist das schon komisch wenn dein Ex Mann dein neuer Freund und du in der Wohnung sind....solange du im Mietvertrag auch drinnen stehst hat er nicht viel zu sagen dein Besuch darf ja gesetzlich gesehen auch bei dir übernachten....LG
Er steht auch im Mietvertrag er hat die selben Rechte wie du die Polizei wird da nicht viel machen können...dein Besuch müsste dann gehen wahrscheinlich..aber ja mach wie du denkst
Ich finde das man das alleine schon aus Anstand nicht macht.
Also wir sind ja schon lange getrennt und das haben für uns ja selbst entschieden nur will er das nicht und möchte dann auch die Polizei rufen wegen Hausfriedens Bruch