2. Namen ändern möglich, wo?, kosten?

3 Antworten

Auch wenn es "nur" um den zweiten Vornamen geht - es gibt bei der Namensführung keine Rangfolge und daher fällt den Wunsch unter die behördliche Änderung von Vornamen. Dazu ist ein wichtiger Grund die erste Voraussetzung. Ob dein Übertritt zum Islam als wichtiger Grund anerkannt wird, hängt vom Sachbearbeiter der Namensänderungsbehörde ab. Es gibt dazu verschiedene Auffassungen. Du kannst diese Frage also nur bei einer persönlichen Vorsprache bei dem Sachbearbeiter deiner Stadt/Gemeinde abklären. Die Kosten dafür liegen zwischen 2,50 € und 255 €.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Nein, das kann man nicht. Da gibt sehr enge Regeln. In nur wenigen Ausnahmefällen wird eine Namensänderung vorgenommen.