Richtig hast Du. Wenn Du Adresse und Namen hast, kannst Du ihn auf Vertragserfüllung verklagen. (Könntest natürlich vorher auch mal via E-Mail anfragen, vielleicht macht er den Fehler und sagt, dass er es jemand anderem teurer verkauft hat.)

Ob sich der Aufwand lohnt, ist eine andere Frage.

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Kann man so nicht sagen. Zum einen kommt es darauf an, ob Du darauf hingewiesen wurdest, dass bei Absagen was zu zahlen ist. Dann kommt es darauf an, ob es eine normale Untersuchung ist oder etwas, worauf sie sich vorbereiten musste.

Dennoch: 20 Euro sind in jeden Fall sehr (!) günstig. Ob es sich da lohnt zu streiten, mit evtl. unsicherem Ausgang und noch höheren Kosten, das bleibt Dir überlassen. 

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Sei froh, dass Du da weg bist. Die sollen schauen, wo sie jemand herbekommen, der sonst billig/umsonst die Arbeit macht und sich so schikanieren lässt. 

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Theoretisch geht das schon. Kommt aber auf die Bedingungen, sprich Zinsen, Gebühren etc. an.

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Hatte online was gelesen von "Im Rahmen unserer ROSSMANN-Garantie ... Wieviel Wahrheit steckt hinter?

Dass das nur für Artikel gilt, bei denen es auch die 2 Jahre Garantie gibt. Auf Zahncreme gibt es die nicht.

Versuchen kannst Du es trotzdem, ein Recht darauf hast Du nicht.

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lt.sendeverfolgung ist die Kündigung pünktlich angekommen.

Hast Du die noch? Dann schicke denen eine Kopie davon. Ein kurzer Hinweis dazu, dass das die zugehörige Zustellbestätigung ist. Das reicht auch als Beweis!

Den Betrag zurückbuchen lassen. Wenn sie anderer Meinung sind, dann können sie klagen. Das werden sie sich aber tunlichst verkneifen.

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Nein, Du setzt einfach einen Monat aus. Sprich, Du zahlst den Monat nichts, aber dafür einen Monat insgesamt länger.

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Es gibt mit Sicherheit auch eine Menge "Partys", auf denen "ACAB" gebrüllt wird und ähnliches. Gibt nur nicht so einen medialen Aufstand deswegen.

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Habe ich ein Recht darauf, diesen Kaufsvertrag zurückzuziehen, sowie die Anzahlung zurückerstattet zu bekommen?

Nein, warum auch. Du hast einen gültigen Kaufvertrag.

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Du weist die Rechnung einfach zurück. Wobei - wenn Du eh einen Termin hast beim Anwalt, dann würde ich warten, was der meint. Auf keinen Fall zahlen. Ich würde bis dahin gar nichts machen, auch keinen Kontakt aufnehmen zur Vermieterin.

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Für das Vorlesen sind Urheberrecht völlig unwichtig.

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Ob das die Polizei macht, stelle ich mal dahin. Bei "Aussage gegen Aussage" geht es ja wohl um ein Verfahren. Dann entscheidet der Richter, wessen Aussage glaubhafter ist und zum Tathergang besser passt. Und evtl. gibt es da ja auch noch Zeugen.

Und: Während der Angeklagte straffrei lügen darf, ist das für einen Zeugen keineswegs so. Sprich: Wenn der Richter hier andere Erkenntnisse hat, dann kann es für den lügenden Zeugen ziemlich ins Auge gehen.

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Ganz schwierige Geschichte. Abgesehen davon, dass jemand von Umzugsunternehmen nicht an Dein Portemonnaie kommen sollte ... Zum einen ist es nach zwei Jahren sinnlos. Zum anderen, da Du selbst schreibst, dass Du es schon damals nicht beweisen konntest, dann kannst Du es jetzt schon gar nicht mehr. Dann würde Dir die Bewertung um die Ohren fliegen. Also lieber lassen.

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 der Zaun ist 2,05m hoch. Ferner wurden die Haltepfosten in die Hecke gesetzt und sind somit auf meinen Grundstück

Dann hat sie wahrscheinlich ein Problem. Also mal bei der Gemeinde nachfragen, wie das mit der Zaunhöhe und dem -abstand geregelt ist. Und dann der Dame "Bescheid" gegeben.

Ansonsten: Nein, ein Bestandsrecht gäbe es wahrscheinlich nicht. Dennoch ist es hin und wieder schwierig. Bei mir im Dorf wurden zum Beispiel alle Zäune grundsätzlich genau auf die Grenze gesetzt. Nach inzwischen mehrfachen Besitzerwechseln ist es da schwierig, den "Eigentümer" oder Verantwortlichen zu finden, wenn was zu machen ist.

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Das Ordnungsamt wird nicht abschleppen, und der Nachbar wird sich hüten, denn da muss er die Kosten selbst auslegen – falls der Abschlepper überhaupt tätig werden würde (was ich bezweifle). 

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