Hallo,

ich befinde mich derzeit in einem FSJ-Vertrag, der bis Ende August läuft. Ab dem 1. September würde ein Studium beginnen, das 700 km von meinem aktuellen Wohnort entfernt ist. Laut meinem Vertrag habe ich eine reguläre Kündigungsfrist von vier Wochen zum Monatsende, das heißt, ich müsste spätestens am 1. Juli kündigen. Alternativ kann ich auch fristlos mit einer Frist von zwei Wochen bei einem wichtigen Grund kündigen, zu denen Studien- oder Ausbildungsbeginn zählen.

Da ich erst Mitte Juli Bescheid bekomme, ob ich den Studienplatz zum 1. September erhalte, habe ich folgende Frage: Wäre der Studienbeginn am 1. September ein ausreichender Grund für eine außerordentliche Kündigung zum 1. August, sodass ich mich intensiv auf die Wohnungssuche konzentrieren kann?

Gleichzeitig habe ich mich auch für andere Studiengänge beworben, die jedoch erst im Oktober beginnen.

Ich möchte vermeiden, jetzt schon zum 1. August zu kündigen, falls ich den Platz für den Studienstart im September nicht bekomme und erst im Oktober anfangen kann.