das Verfahren war letzten Monat.
Somit wurde erst letzten Monat festgestellt, dass du die Tat auch wirklich begangen hast. Es hätte ja sein können, dass du die ganze Zeit völlig zu Unrecht verdächtigt wurdest.
Die Fahrerlaubnisbehörde kann nicht auf Verdacht hin ein Aufbauseminar anordnen. Es bedarf einer rechtskräftigen Entscheidung.
§2a StVG:
(2) Ist gegen den Inhaber einer Fahrerlaubnis wegen einer innerhalb der Probezeit begangenen Straftat oder Ordnungswidrigkeit eine rechtskräftige Entscheidung ergangen, die nach § 28 Absatz 3 Nummer 1 oder 3 Buchstabe a oder c in das Fahreignungsregister einzutragen ist, so hat, auch wenn die Probezeit zwischenzeitlich abgelaufen oder die Fahrerlaubnis nach § 6e Absatz 2 widerrufen worden ist, die Fahrerlaubnisbehörde
1. seine Teilnahme an einem Aufbauseminar anzuordnen und hierfür eine Frist zu setzen, wenn er eine schwerwiegende oder zwei weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen begangen hat