Liebe Vorname,

ich hoffe auf deine Hilfe. Name Freundin besitzt noch dies das und jenes, welches jedoch mein Eigentum ist. Leider will sie mir diese Dinge nicht zurück geben. Ich komme gerne vorbei um mein Eigentum bei euch abholen. Ich würde mich freuen, wenn du hier vermitteln könntest.

Vielleicht noch eine Erklärung warum dir die Dinge wichtig sind...

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Willkommen in der Realität. 60/70 Stunden Woche plus sind dort normal.

Mit schnell müde - wirst du vermutlich noch nicht einmal die Probezeit überstehen. Und 15 Minuten Arbeitsweg - bist du dir sicher, dass deine Arbeitszeit in der Firma beginnt. Beginn auf der Baustelle ist dort nicht unbedingt unüblich.

Manche Betriebe im Straßenbau sind deutschlandweit unterwegs. ...

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Nun ich schätze der Brief ist am besten bei den Sorgeberechtigten des Freundes aufgehoben.

Wenn nur ein Teil der Übersetzung stimmt - geht es wohl um den Konkurs einer Handelsplattform von Kryptowährung. Vielleicht klingelt es dann aber auch bei deinem Freund.

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Das besprichst du am besten mit einem Anwalt und lässt dann das Testament notariell beurkunden.

Ich nehme an die EX Freundin ist die leibliche Mutter deines Kindes. Insoweit hat sie bis zur Volljährigkeit das Sorgerecht und damit die Vermögensvorsorge für das Kind.

Ihre anderen Kinder sind aus einer früheren Beziehung. Dann bist du gegenüber diesen Kindern ohnehin nicht in der Unterhaltspflicht - so meine Meinung. Die Ex musst du meiner Meinung nach noch bis zum dritten Lebensjahr deines eigenen Kindes Unterhalt zahlen. Aber wissen andere besser wie ich.

Stellt sich natürlich die Frage - warum darf der Sohn erst erben, wenn die Freundin tot ist? Was ist der Plan dahinter.

Ich würde hier eher an einen Testamentvollstrecker evtl in Verbindung mit einen Treuhandfond denken. Den Sohn direkt als Erben und die Ex bis ? oder eben bis zum Tod mit einem monatlichen Betrag x , jedoch bis insgesamt maximal y€ bedenken. Ggfs gekoppelt an eine Leibrente oder den Nießbrauch von einem der Häuser.

Ggfs noch eine von der Mutter abweichende Person als Vormund des Kindes bestimmen.

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Kaufen und Pachten - Kleingartenverein? Den Garten gepachtet, Gartenhaus gekauft- meine Interpretation.

Den Pachtvertrag kann man nur mit Einverständnis des Verpächters ändern. Bleibt die Frage: warum wurde der Vertrag nicht direkt so abgeschlossen?

Wenn der PV erfolgreich geändert wurde, könnte man über das Gartenhaus einen Kaufvertrag abschließen. A verkauft B die Hälfte und den schuldrechtlichen Teil entsprechend den bereits geleisteten Zahlungen anpassen.

Kann der PV nicht geändert werden, bleibt nur die Regelung des schuldrechtlichen Teil. Zb bezahlt A solange keine laufenden Kosten bis sein eingebrachtes Kapital aufgebraucht ist

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Wir haben über Arbeitslaptop und VPN Zugang zur Kommen/Gehen Buchung des Zeiterfassungssystems. Im Prinzip identisch mit einem Bürotag

Dürfen im Home-Office keine Überstunden machen, bzw wird automatisch auf die Sollzeit gekürzt .

Kontrolle - da wir im Büro auch nicht kontrolliert werden, funktioniert dies nur mit Vertrauen.

Wenn ich längere Zeit nicht vorm Laptop sitze - buche ich mich aus, wenn ich die Wohnung verlasse- grundsätzlich außerhalb der Arbeitszeit.

Übers Wochenende oder außerhalb der Servicezeiten - buche ich keine Zeit . Zu den Zeiten zu arbeiten, versuche ich weitgehend zu vermeiden.

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Wenn deine Hecke bereits 50 Jahre steht - sind die Grenzzeichen mindestens genauso alt - von daher würde ich hier eher keinen Grenzstreit anfangen.

Vielleicht kannst du beim Katasteramt ein Luftbild mit überlagertem Kataster bestellen. Ist zwar auch nicht genau, aber ein relativ guter Ansatzpunkt um einen möglichen Überhang deiner Hecke festzustellen.

So wie es für den Zaun und dessen Höhe Vorschriften gibt, gibt es auch für Bepflanzung je nach Sorte einen einzuhaltenden Grenzabstand und evtl eine Höhe.

Falls keine kommunale Vorschriften existieren, im Nachbarschaftsrecht des Landes nachlesen.

Ich frage mich - warum investiert man das Geld in so einen Zaun, obwohl eine Einfriedung vorhanden. ... der Ärger war vorprogrammiert.

Man könnte sich einigen, dass sie den Plastikschutz entfernt, sie dich jährlich oder halbjährlich auf ihr Grundstück lässt um den Überhang bis zum Zaun zu entfernen Sollte funktionieren ohne den Zaun zu beschädigen - nur muss sie sich darauf nicht einlassen.

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Ob sich die Behörde rein mit einem Antrag zufrieden gibt - keine Ahnung.

Persönlich könnte ich mir vorstellen, dass hier mindestens noch ein Gutachten über die Schäden und ein Kostenvorschlag über die Sanierung laut Auflage erbracht werden muss.

Wie ich an das Thema jetzt dran gehen würde - entweder der Sprung ins kalte Wasser und die Reaktion abwarten, wobei ich keine Ahnung habe wie schwierig ein mögliches Widerspruchsverfahren bei Ablehnung wird

oder

das Gespräch mit einem Architekten suchen der Erfahrung mit der Behörde hat

Oder

Das Gespräch mit einem Bausachverständigen.

Der Anwalt wird dir erst weiter helfen können wenn das Kind im Brunnen liegt. Vermutung von mir.

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Das stand vielleicht bereits auf dem Anschreiben mit welchem die der Vertrag zugesandt wurde oder es wurde auch vielleicht im Vorstellungsgespräch über Arbeitszeit geredet - aber im Arbeitsvertrag steht dies eher nicht.

Hier stehen evtl die tägliche oder wöchentliche zu erbringende Arbeitszeit sofern nicht in einem Tarifvertrag geregelt. Evtl auch die Wochentage an denen gearbeitet werden soll, falls keine Vollzeitstelle.

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A will hier nicht zwischen die Fronten von B und C kommen, du selbst hast nichts gesehen - von daher: mit deinem Vorgesetzten reden und dabei den Namen von A raus halten aber auch klar mitteilen, dass es sich hier nicht um deine eigene Beobachtung handelt. Für eine "Abmahnung" von C genügt dies meines Erachtens nicht, es fehlen die Beweise.

Und alle anderen Fragen - fallen unter Tratsch und Klatsch - damit wäre ich bei weiter tratschen sehr zurückhaltend.

Du kannst dem Tratsch in dem Sinn Aufmerksamkeit schenken in dem du die genannten Personen beobachtest, ob dir vielleicht selbst etwas auffällt.

Vielleicht wären die Geschichten noch etwas um in Teambesprechungen anzusprechen mit der Frage - wie mit sowas umgehen.

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Deine Bonität interessiert den Notar nicht, die musst du mit deiner Bank und dem Verkäufer klären.

Als Käufer ist für dich vor allem interessant: wann wechselt das Eigentum,

Wann wechselt Besitz und Lasten, die Gefahr des Untergangs

was geschieht wenn Verkäufer oder Käufer vor letzter Rate stirbt,

Was geschieht bei Verzug, bei Insolvenz

Du solltest die Fragen stellen, dass du im Anschluss verstehst was du unterschreibst

Vor allem solltest du in deiner Kalkulation Notar, Grundbuchkosten und Grunderwerbsteuer nicht vergessen - diese Kosten sind sofort fällig.

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Nachbarschaftsrecht / Erbe Frage zu Grenzbebauung?

Guten Tag,

ein etwas komplizierter Fall, aber vielleicht weiss jemand Rat.

Ich habe von meinen Eltern das Haus inkl. Grundstück vor ca. 30 Jahren geerbt. Damals meine Schwester ausgezahlt. Meine Eltern haben das Recht auf Lebenszeit hier zu wohnen.

Jetzt zur eigentlichen Frage. Der Nachbar der das Haus nebenan gekauft hat, hatte vor Jahren bei meinem Vater angefragt den Zaun abzureißen und einen neuen Zaun als Grundstücksgrenze zu errichten. Mein Vater hatte dem zugestimmt. Wir wurden weder vom Bauamt oder sonst wem selbst kontaktiert. Sieht absolut schäußlich aus, hat einzelne gerostete Stahlplatten und Steine verwendet. Zuvor ein schöner Holzzaun der zudem keine Sicht zuließ.

Mein Vater hatte zugestimmt, nachdem der Nachbar mit einem Brief (aber keine Baugenehmigung) vom Bürgermeister angetanzt ist und drauf bestand. (Nachbar hat ein großes Gewerbe in der Stadt und hat seine Connections) Zuvor haben wir es abgelehnt. Wie gesagt gab es keine Kontaktaufnahme vom Bauamt oder sonst was.

Der dreiste Nachbar hat aber nicht nur den Zaun abgerissen und die neuen Platten als Grenzzaun errichtet, sondern auf der Grenzbebauung Befestigungen errichtet und win Dach von der Grenzbebauung bis zu seiner Garage errichtet. Es ist garkein Abstand eingehalten. Es ist außerdem auf dem Zaun gebaut worden. Weiterhin ist auf diesem Dach, sowie auf der Garage eine Solaranlage installiert worden. Diese steht somit samt Dach sicher 2-3 m hoch. Das Dach auf der Grenzbebauung sicher 1-1,5 m.

Der Bau erfolgte leider bereits vor einigen Jahren. Da ich aber erst jetzt ins Elternhaus ziehe und es jeden Tag sehe, stört es mich wirklich gewaltig.

  1. Muss das Bauamt mich als Eigentümer nicht kontaktieren?
  2. Hat mein Vater, obwohl das Haus samt Grundstück auf mich überschrieben wurde überhaupt ein Recht hier etwas zu entscheiden
  3. Kann ich den Rückbau von ALLEM verlangen?
  4. Kann der Rückbau, auf der Grenzbebauung also Dach und Stützen bis zum Mindestabstand nachträglich verlangt werden?
  5. Habe ich auch Recht auf Schadensersatz?
  6. Handelt es sich hier nicht um einen illegalen Schwarzbau, da ich als Erbe und Eigentümer nicht vom Bauamt kontaktiert wurde?

Ich bin über Fachkundige Hilfe sehr sehr dankbar!

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1 Nein - es ging um einen Zaun, hierfür kontaktiert das Bauamt dich nicht.. Hierfür ist auch keine Baugenehmigung erforderlich.

2) Nein. Ist aber ein Problem zwischen dir und deinem Vater

3). Kann dir vielleicht durch ein Besuch mit Fotos beim Bauamt beantwortet werden, ist aber relativ unwahrscheinlich. Hier hättest du als Nachbarn vermutlich direkt handeln müssen und auf Rechtmäßigkeit prüfen lassen.

4). Auch ein häßlicher Zaun darf auf der Grenze stehen, solange er die zulässige Höhe nicht überschreitet.

5).Nein - welcher Schaden? Eine hässliche Aussicht ist kein Schaden

6) vielleicht - aber nicht weil man dich nicht informiert hat. Wenn der Bau genehmigungspflichtig war und der Nachbar zustimmen muss, wird hier auch auf Eigentum geprüft. Stellt sich die Frage, ob eine vielleicht erforderliche Baugenehmigung eingeholt wurde.

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Nein das ist in meinen Augen sehr unüblich und produziert unnötige Kosten. Wenn ich als Elternteil das Erbteil meiner eigenen Eltern nicht annehmen möchte - schlage ich das Erbe aus, damit es direkt meinen Kindern zufällt.

Auf der anderen Seite - die Auseinandersetzung Erbschaft mit meinen Geschwistern - warum sollte ich diese meinem Kind aufbürden?.

Wenn es hier um reine Geldschenkungen geht - dann kenne ich dies auch. Als meine Oma starb, hat mein Vater mir einen Teil vom Kaufpreis meines Autos geschenkt - ohne die Erbschaft Oma hätte er dies nicht machen können.

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Finde ich strategisch ungeschickt. Es sind zwei Grundstücke, zwei Gebäude. Wenn du nun auf Gebäude 2 eine Anlage errichtest - ist und bleibt die Anlage ein Scheinbestandteil.

Wenn du das Haus 2 einmal verkaufen willst oder die Erbfolge eintritt - bleibt die Anlage von Haus 2 in deinem Eigentum. Gibt nur durcheinander oder du sicherst die Anlage direkt im Grundbuch von Haus 2.

Was geschieht wenn Mieter noch eine Balkonanlage errichten will- warum also nicht im Mietshaus anschließen?

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https://www.mdr.de/nachrichten/deutschland/wirtschaft/solaranergie-zaehler-tauschen-verzoegerung-energiewende-100.html#:~:text=Monatelanges%20Warten%20auf%20den%20Z%C3%A4hlertausch&text=Monatelang%20musste%20er%20auf%20seinen,%C3%84nderungen%20an%20der%20Messeinrichtung%20nachzukommen.

Habe ich gefunden, ob es dein Problem löst, weiß ich nicht.

Aber die Bundesnetzagentur scheint mir ein Ansprechpartner zu sein der dir vielleicht die passende Informationen geben kann.

Sofern du hier tatsächlich nach den 4 Wochen einen eigenen, zugelassenen Elektriker beauftragen könntest (hättest können)- wird deine Klage auf Schadensersatz vermutlich nicht zu einem Erfolg führen.

Evtl kann auch die Verbraucherzentrale hier noch beraten.

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So wie ich das Schreiben verstehe bezahlt die Stiftung nur an Witwen, wenn die Ehe vor Eintritt in die Rente geschlossen wurde.

Dein Vater hat aber geheiratet als er bereits Rentner war.

Auch mit Recherche bin ich nicht weiter gekommen. Ggfs müsste man beim Vater in den Unterlagen die Geschäftsbedingungen suchen oder beim letzten Arbeitgeber des Vaters nachfragen um dies selbst zu prüfen.

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Dringende Unterstützung bei ungeklärten Beitragszahlungen und Kündigung?

Hallo zusammen,

ich benötige Ihren Rat, was wir in diesem Fall machen können.

Es geht um meinen Vater. Mein Vater arbeitete in einem Krankenfahrdienst. Vor 3 Monate hat mein Vater von der AOK-Versicherung einen Brief erhalten, dass er zu bestimmten Zeiten Beiträge nicht bezahlt hätte, obwohl mein Vater in diesem Zeitraum vollzeitbeschäftigt in der Firma war. Daher hätte sich eigentlich der Arbeitgeber darum kümmern müssen. Mein Vater hat den Arbeitgeber darüber informiert und das Problem erklärt. Der Arbeitgeber hat gesagt, dass sie sich darum kümmern werden, aber seit drei Monaten ist dieses Problem nicht gelöst. Letzten Monat hat mein Vater sogar eine Kündigung bekommen, mit der Begründung, dass die Firma pleitegeht und wegen Unzufriedenheit der Mitarbeiter, obwohl mein Vater nichts falsch gemacht hat, außer die unbezahlte Versicherungslücke auszugleichen zu verlangen. Sie haben sogar neue Mitarbeiter eingestellt, was nicht auf eine Pleite hindeutet.

Obwohl mein Vater mehrfach darum gebeten hat, sich bei der AOK zu melden, sagt der Arbeitgeber, dass sie seit Wochen versucht haben, die AOK zu erreichen, aber es keine Rückmeldung von der AOK gibt. Das erscheint uns etwas seltsam, da es nicht sein kann, dass man fast drei Monate braucht, um die AOK zu erreichen. Wir haben eine E-Mail an die AOK geschrieben und erklärt, dass sie sich beim Arbeitgeber melden sollten. Der Arbeitgeber wurde in der E-Mail in CC gesetzt. Mein Vater hat außerdem gesagt, dass, wenn dieses Problem nicht gelöst wird, er gezwungen ist, das Finanzamt und die Berufsgenossenschaft zu informieren.

Zusätzlich hat mein Vater eine Gehaltsabrechnung für diesen Monat erhalten, die nicht bezahlt wurde. Auf der Abrechnung stehen 2400€ Brutto und Netto, aber er hat nur 1400€ überwiesen bekommen. Das ist eine große Unstimmigkeit. Was soll mein Vater in diesem Fall tun? Ein Anwalt ist zu teuer, was sollen wir machen?

Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

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Interessant ist die Lohnabrechnung deines Vaters von vor drei Monaten, für die Zeit zu welcher laut AOK keine Krankenversicherung bezahlt wurde.

Hier sollte sich erkennen lassen, ob der AG die Beiträge abgeführt hat oder eben nicht, bzw ob der AG deinen Vater überhaupt angemeldet hatte ...

Die Frist für die Kündigungsschutzklage ist vermutlich verstrichen, hier hast du nur 3 Wochen ab Zugang der Kündigung.

Wenn die Abrechnung Brutto wie Netto ausweist und dies nicht Identisch mit dem Überweisungsbetrag ist - interessiert sich dafür am meisten der Zoll.

Nicht desto trotz würde ich in dem Fall versuchen, ob sich vielleicht auch die zuständige Rettungsleitstelle dafür interessiert - weiß ich nicht.

Und jetzt hat er sich hoffentlich arbeitslos gemeldet

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Schwierig zu beantworten. - kommt auch darauf an wem du schenkst, wer erbt und ob mit oder ohne Testament.

Grundsätzlich hindert dich niemand dran dich vor deinem Tod arm zu schenken.

Auf der anderen Seite haben die Pflichtteilsberechtigten gegenüber dem Erben möglicherweise einen Pflichtteilsergänzungsanspruch und damit kann der Erbe sich unter Umständen zur Erfüllung auch an die Beschenkten wenden.

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https://www.strassen.nrw.de/de/b508-b62-b62n-das-projekt-57-verbinden-projektueberblick.html

So ein Riesenprojekt setzt du nicht ohne Planfeststellung um. Mit der Planfeststellung hast du die Möglichkeit der Enteignung. Keine Ahnung wie viele Gesamtbeeiligten hier betroffen waren/sind - aber du wirst nicht überall auf Zustimmung stoßen.

Wenn der betroffene Eigentümer nicht freiwillig verkauft, du trotz Verhandlungen keine Einigung erzielst - bleibt dir nur die Option der Enteignung. Hier ermittelt zunächst ein neutraler Gutachter den Wert, das "Unternehmen" ich schätze das Gesamtprojekt läuft bei Straßen NRW muss die Auszahlung der Entschädigung laut Gutachten nachweisen und die zuständige Behörde entscheidet und die Enteignung.

Mit dem Enteignungsbeschluss wechselt das Eigentum.

https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=10000000000000000694

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Die Frage die ich mir stellen würde - wie ist dein Kontakt zum Stiefbruder?

Warum will man dich in einer Erbengemeinschaft fangen, wenn zwischen Vater und Sohn bereits kein Kontakt besteht.

Ob Sohn seinen Pflichtteil einfordert, wenn sein Vater zuerst verstirbt , bleibt abzuwarten.

Wer an seine Stelle tritt, wenn Stiefbruder ausschlägt kommt auf die Formulierung im Testament an. In der familiären Konstellation - würde ich dies eher explizit über Ersatzerben formulieren. Der Stiefbruder könnte ja auch bereits vor dem Vater gestorben sein.

Je nachdem wie alt die Beteiligten und warum kein Kontakt - würde ich vielleicht eher über einen Erbverzicht des Stiefbruder mit seinem Vater nachdenken.

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