Vorher war eine rotgefärbte Tapete an den Wänden, und leider ist beim Streichen etwas von der roten Farbe auf die Tür- und Fensterrahmen gelangt.

Es handelt sich also eher um eine Wandfarbe, als um einen Lack.

Dispersonsfarbe lässt abwaschen.

Wie das funktioniert erfährst du hier:

https://www.heimwerker.de/dispersionsfarbe-entfernen-anleitung/

Tipp:

Die auf den Fotos zu sehende Schlitze kannst du einfach mit Acryl füllen. Geht schnell. Sieht gut aus und kostet kaum etwas.

Wichtig!

Nur Acryl verwenden. Silikon ist ungeeignet, da sich Silikon nicht überstreichen lässt.

...zur Antwort
Wenn die Arbeiten fachgerecht ausgeführt werden sollen, muss der alte Bodenbelag (Linoleum) entfernt werden

Bevor du dich später ärgerst, verwende gleich einen sogenannten Bodenstripper, der das Linoleum mit einem beweglichen Messer abschabt. Solche Geräte gibt es für kleines Geld im Werkzeugverleih (z.B. Baumarkt) leihweise.

Preisbeispiel

Stripper zum Teppichboden/PVC/Linoleum enfernenPreise

Standard

45,00 €/ Tag

Eine ausführliche Beschreibung/Video findest du hier:

https://maschinenverleih-schaetz.de/maschine/114/

Ausführliche Informationen und ein Anleitung-Video findest du hier:

https://www.obi.de/magazin/bauen/boden/laminat-verlegen

Hat sich der Belag auch an anderen Stellen abgelöst?

Ist der Boden bis auf ein paar kleinere Schadstellen in Ordnung, solltest du diese aber auf jeden Fall neu verkleben. Hierfür den Belag umklappen und mit einem Zahnspachtel den Kleber auftragen.

Wichtig! Die Trockenzeiten des Herstellers beachten!

https://www.hornbach.de/p/lugato-belagsklebstoff-alles-in-einem-1-kg/6545337/?wt_mc=de.paid.sea.google.alwayson_assortment.far.pla.764784694.73598027948.&wt_cc1=764784694&wt_cc2=73598027948&wt_cc3=325050218616&wt_cc4=&wt_cc6=6545337&wt_cc7=&gad_source=1&gclid=EAIaIQobChMI1KSqionKhgMV-JCDBx1KsgVSEAQYAyABEgKMgvD_BwE

Tipp: Da Laminat schwimmend verlegt wird spielt die Dehnungsfuge zwischen Wand und Laminat eine entscheidende Rolle. Bleibt der alte Belag liegen, solltest du darauf achten dies gewährleistet ist.

Tipp:

Laminat besteht überwiegend aus Holz und muss sich zunächst akklimatisieren. Dazu sollten die ungeöffneten Laminat-Pakete vor der Verlegung für ca. 48 Stunden in dem Raum gelagert werden, in dem sie später auch verlegt werden.

...zur Antwort
Du kannst Folgendes versuchen

Wenn das Herausdrehen der Gewindestangen schwierig oder gar nicht klappt, liegt es oft am falschen Werkzeug.

Gut geeignet ist zum Beim Beispiel eine Wasserpumpenzange. Diese hier ist von Obi und kostet 6,- EUR. Damit lässt sich die Gewindestange mit weniger Kraftaufwand herausdrehen, als mit einer kleinen Kombizange.

Bild zum Beitrag

Eine weitere Möglichkeit wäre, das Bohrloch ein wenig zu vergrößern, um die Stange einfacher herausziehen zu können.

So funktioniert ein Spreizdübel:

Durch das Eindrehen der Gewindestange spreizt sich das Dübelende auseinander. Dadurch erhält der Dübel seine Stabilität.

Wenn du z.B. einen alten Schraubendreher neben dem Dübel in die Wand schlägst, vergrößerst du das Bohrloch und der Dübel verliert an Halt. Das machst du ein paar Mal an verschiedenen Stellen, bis der Dübel nachgibt.

Viel Erfolg!

...zur Antwort

Nichts ist unmöglich - aber vieles nicht so einfach wie Brote schmieren!

alte verputz ist wie Mehl wenn ich die Tapete abmachen würde es runterfallen,

Unter diesen Umständen solltest du dir zunächst einmal überlegen, eine komplette Sanierung der Wohnung nicht mehr Sinn macht.

Wenn die Wände in einem desolaten Zustand sind, sieht es erfahrungsgemäß bei den Decken und Böden nicht besser aus.

Bei einem 125 alten Altbau sind z.B. in der Regel auch die Elektro- und Sanitärinstallation veraltet.

Handelt es sich um Eigentum oder eine Mietwohnung?

ich stelle es mir wie Butter auf dem Brot zu streichen ist es tatsächlich so ?

Verputzen und Verspachteln ist nicht dasselbe

Ein Putz besteht aus Unter- und Oberputz und ist mind. 10 mm stark. Das heißt, du müsstest auch Steckdosen und Lichtschalter entsprechend anpassen.

Anders, als eine Scheibe Brot hat ein Raum Inn- und Außenecken.

Vor dem Verputzen sind sach- und fachgerechte Vorarbeiten auszuführen.

Was darf der Spaß kosten und in welcher Zeit muss die Fertigstellung erfolgen?

Ist die Wohnung leer oder bewohnt?

Hast du in anderen Bereichen handwerkliche Kenntnisse?

Hast du Freunde und Bekannte die dir helfen und dich unterstützen können?

Meine persönliche Meinung ist:

Du musst dich zunächst einmal entscheiden, was du überhaupt willst.

Hierfür kannst du dich von einem erfahrenen Handwerksbetrieb vor Ort beraten und dir 2-3 Kostenvoranschläge erstellen lassen.

Dann hast du schon mal eine ungefähre Vorstellung vom Umfang der anstehenden Arbeiten.

Einfach etwas anfangen ist jedenfalls keine gute Option und oft auch nicht billiger.

...zur Antwort
Professionelles Stahlzargen streichen: Schritt-für-Schritt Anleitung

Sie möchten Ihre Stahlzargen streichen und suchen nach einer professionellen Anleitung? Dann sind Sie hier genau richtig! In diesem Artikel zeigen wir Ihnen, wie Sie Schritt für Schritt Zargen aus Stahl lackieren können.

https://heimjournal.net/stahlzargen-streichen/

Viel Erfolg!
...zur Antwort
Wasserschaden in deiner Mietwohnung – das ist zu tun.Wir legen Schritt-für-Schritt dar, was im (Wasser-)Schadensfall zu tun ist und für welche Tasks du die Unterstützung deiner Vermieter:innen erwarten kannst.

Legst du selbst Hand an und reinigst bzw. räumst die Mietwohnung in Eigenregie auf, dann hast du ein Anrecht auf eine sogenannte Aufwandsentschädigung. Das bedeutet, dass du dir für die Arbeit rund um den Wasserschaden einen Stundenlohn von 7,50 Euro anrechnen lassen kannst, den die Gebäudeversicherung deiner Vermieter:innen übernehmen muss. Aber sprich das Ganze vorher kurz mit deinem:deiner Vermieter:in ab, um Missverständnis und Beef zu vermeiden. Auch die erhöhten Stromkosten durch Trocknungsgeräte musst du nicht alleine stemmen, sondern kannst eine Finanzspritze der Gebäudeversicherung erwarten.

Ausführliche Informationen findest du hier:

https://www.lemonade.com/de/hausrat/einfach-erklaert/wasserschaden-mietwohnung/

...zur Antwort
Pflichtteil der Enkel durch gesetzliche Erbfolge

Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Enkel nach der gesetzlichen Erbfolge ohne Testament zum Erben werden. Dies ist immer dann möglich, wenn ein Kind des Erblassers bereits verstorben ist, sodass seine nächsten Abkömmlinge in Vertretung des verstorbenen Kindes begünstigt werden. Das gesetzliche Erbrecht der Angehörigen ist abhängig vom Parentel- oder Ordnungssystem, wobei die Erben in Ordnungen aufgeteilt werden:

Bild zum Beitrag

https://www.erbrechtsinfo.com/erben/pflichtteil-enkel/

...zur Antwort
Nein

Mit einem Verfahrensabschluss nach § 153a StPO erfolgen weder ein Eintrag ins Führungszeugnis, noch ins Bundeszentralregister (BZR). Gleichfalls gilt man nicht als vorbestraft.

...zur Antwort
Sie Ankündigung ist lediglich eine Absichtserklärung.

Ein Vollstreckungsbescheid hingegen ist ein amtliches Dokument, das die Ansprüche des Gläubigers gegen den Schuldner auch nach der gesetzlichen Verjährung schützt.

...zur Antwort
Nun möchte ich die Kündigung zum 31.7.24 hinausschieben weil die andere Wohnung noch nicht fertig ist.

Wenn du für die neue Wohnung einen Mietvertrag hast und der neue Vermieter die verzögerte Fertigstellung zu verantworten hat, haftet der neue Vermieter, wenn du nicht wie vereinbart einziehen kannst.

Dazu gehört die Bereitstellung einer vorübergehenden Ersatzwohnung, aber auch die Einlagerung deiner Möbel bei einer Spedition. Auch die Unterbringung in ein Hotel auf Kosten des Vermieters wäre möglich.

...zur Antwort
Was ist eine Sozialwohnung?

Bei einer Sozialwohnung bekommt der Vermieter eine Förderung vom Staat. Im Gegenzug dazu verpflichtet er sich, die Wohnung zu einem Preis zu vermieten, der weit unter den marktüblichen Mieten liegt. Außerdem darf er die günstige Wohnung nur an Mietinteressenten mit Wohnungsberechtigungsschein (WBS) vermieten. Dieser wird vom jeweils zuständigen Wohnungs- oder Bezirksamt ausgestellt: Nur wer nachweisen kann, dass sein Haushaltseinkommen unter einer vorgeschriebenen Höchstgrenze liegt, bekommt einen Wohnungsberechtigungsschein, auch §5-Schein genannt.

Vermieter von Sozialwohnungen dürfen die Miete nicht beliebig ansetzen. Sie dürfen durch die Vermietung keinen Gewinn erzielen, sondern sollen so lediglich ihre Kosten decken können. Die sogenannte „Kostenmiete“ wird von der zuständigen Behörde berechnet und ist für den Vermieter verbindlich. Wer einen höheren Mietzins festlegt, muss mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro rechnen.

Bei Sozialwohnungen ist die Kostenmiete preisgebunden. Das bedeutet, dass Sie als Mieter vor plötzlichen Mieterhöhungen geschützt sind.

...zur Antwort

Es gelten die üblichen Kündigungsfristen: 

  • Dreimonatsfrist bis fünf Jahre Mietdauer. 
  • Sechsmonatsfrist bis acht Jahre Mietdauer. 
  • Neunmonatsfrist zum Eigenbedarf anmelden ab achtjährigem Mietverhältnis.
...zur Antwort
Fliesen überkleben – Ideen für Bad und Küche

Hier findest du, was du für eine einfache, schnelle und saubere Deko-Lösung brauchst.

https://www.obi.de/magazin/bad/fliesen-ueberkleben

Gibts natürlich auch in jedem anderen Baumarkt.

Viel Späß beim Stöber und Verschönern!

...zur Antwort
Was du als Kaufrausch bezeichnest halte ich für einen Spleen

So spektakulär sind deine Einkäufe eigentlich nicht.

Kaufen heißt Geld ausgeben. Doch am Ende des Tages hast du tatsächlich viel weniger gekauft.

Bei deiner Beschreibung fällt auf, dass du permanent erwähnst, dass du das meiste Zeug zurück schickst.

Habe mir in den letzten Wochen diverse Kamers bestellt und wieder zurück gegeben. Dann doch die Nikon ZFC behalten.

Jemand, der bereit ist für eine Kamera rund 1.000,- EUR auszugeben, weiß erfahrungsgemäß auch in etwa, was für seine Kaufentscheidung relevant ist.

Ich kenne auch Hobby-Fotografen, die sich im stationären Einzelhandel informieren und fachlich beraten lassen, den Artikel aber im Internet kaufen.

Aber keiner von denen bestellt sich erst mal ein Konvolut an Kameras um zu entscheiden, welche retourniert werden.

Warum du du dich für die Nikon entschieden und gegen den Rest entschieden hast bleibt leider dein Geheimnis.

Man könnte annehmen, dass dir der Bestellvorgang und die Vorfreude auf den Paketzusteller mehr bedeuten, als die eigentliche Ware.

Habe mir mehrere Outdoor Westen bestellt und nur 1 schöne dunkelblaue behalten.
Habe mir mehrere Lederjacken bestellt und wieder zurück gegeben. Haben nicht gepaßt. Bekomme heute noch eine geliefert. Wenn die paßt behalte ich sie.

Kleidung kann tatsächlich auch mal etwas kleiner oder größer ausfallen.

Eigentlich könntest du eine Lederjacke bestellen und wenn sie nicht passt gegen eine andere eine Nummer größer oder kleiner tauschen.

Angenommen, du hast Größe: 52 - dann passt Gr. 48, bzw. Gr. 56 bestimmt.

48 <- 52 -> 56 Warum sollte eine weitere Jacke auf einmal passen?

Das hieße nämlich, dass du Gr. 52 hast und die Jacke in 44, bzw. 60 bestellen müsstest. Ist das realistisch?

Im Moment fällt mir leider nichts mehr ein. Habe ja schon alles.

Nach Abzug deiner Retouren komme ich auf ganze 5 Artikel.

Kann man da wirklich von einem Kaufrausch reden?

  • 1 Kamera
  • 1 Objektiv
  • 2 Geldbeutel
  • 1 Outdoorweste

Das ist doch alles sehr überschaubar, oder?

Wenn dir nicht mehr einfällt, was du noch bestellen und zurück schicken kannst, hast du vielleicht ein wenig Zeit dein Bestellverhalten auch mal aus einer anderen Perspektive zu betrachten?

Es geht weder um den Umtausch von Waren oder das gesetzliche Widerrufsrecht.

Beanstandet werden muss allerdings der gedankenlose Umgang. Käufer würden sich mehr Gedanken machen, wenn die große Online-Lüge vom vermeidlichen kostenlosen Versand verschwindet und der Käufer seine Retouren selbst bezahlen müsste.

2022 verfehlt Deutschland Klimaziel erneut

Auch 2022 hat Deutschland die Klimaziele nicht erreicht. Schuld daran waren diesmal kurzfristige Maßnahmen für die Energiesicherheit aufgrund der Energie-Krise. 

https://www.ardalpha.de/wissen/umwelt/klima/klimawandel/klimaschutz-deutschland-co2-treibhausgase-emissionen-100.html#:~:text=Auch%202022%20hat%20Deutschland%20die,Millionen%20Tonnen%20Kohlendioxid%20(CO2).

  • Kurzfristige Maßnahmen für die Energiesicherheit?

Das ist jedoch bestenfalls die halbe Wahrheit!

Retouren belasten das Klima. Dennoch belasten die Rücksendungen das Klima. Laut der Forschungsgruppe "gehen auf die Retouren 2021 in Deutschland geschätzt 795.000 Tonnen CO₂ zurück". Das ist etwa so viel, wie 6,6 Millionen Autos auf der Fahrt von München nach Hamburg ausstoßen.

https://www.zeit.de/wirtschaft/2022-09/retouren-online-handel-studie-umweltbelastung

Leider habe ich auch nicht verstanden, welche Botschaft dein Beschreibung transportieren soll

...zur Antwort
Den Arbeitsvertrag hat sein Freund sicher mit dem Arbeitgeber und nicht mit den Arbeitskollegen geschlossen.
Oder reicht es wenn er das mit dem Chef bespricht und ihn darum bittet es niemanden zu erzählen und er dann irgendwann einfach weg ist und dann erzählt der Chef dass er gekündigt hat?

Es reicht völlig, wenn er seinen Chef über seine Kündigung informiert.

Ich glaube auch, dass ein Arbeitgeber, der permanent dafür sorgen muss, dass seine Angestellten ihren Lohn pünktlich erhalten, hat etwas anderes zu tun, als als Tratsch-Tante durch den Betrieb zu rennen und jedem zu erzählen, dass ein Angestellter gekündigt hat.

Den Arbeitsplatz zu wechseln, ist seit Abschaffung der Leibeigenschaft in Deutschland ein normaler Vorgang im Berufsleben.

Nicht nachvollziehbar hingegen halte ich die Geheimniskrämerei. Was soll niemand wissen, dass dein Freund gekündigt hat?

Im Übrigen verbreiten sich solche News auch ganz gut alleine. Das Personalbüro weiß bescheid. Wahrscheinlich kümmert sich auch um Ersatz. Und sehr wahrscheinlich hat dein Freund auch bereits selbst den einen oder anderen eingeweiht.

...zur Antwort
Zunächst sollte einmal geprüft werden, ob die Treppe in den Garten tatsächlich auch zur Mietsache gehört.
In der Wohnungsanzeige stand drin, dass dies gemacht wird.

Handelt es sich hier um eine Absichtserklärung des Vermieters, oder um einen Rechtsanspruch des Mieters?

Gibt es diesbezüglich Vereinbarungen im Mietvertrag?

Der Vermieter kam auch zum Ausmessen und hat uns mehrmals gesagt wann die Treppe angeblich von der Wohnung aus angebracht wird. Bis heute immernoch nichts passiert.

Wie rechtfertigt der Vermieter, dass die zugesagten Arbeiten wiederholt nicht ausgeführt werden konnten?

Im Mietvertrag steht drin, dass die Treppe gemacht wird, jedoch kein Zeitpunkt. Und das eine Mietminderung nicht möglich ist, wenn dies noch nicht geschehen ist.

Eine eher seltene Formulierung für einen Mietvertrag.

Wenn sich aus dem Mietvertrag ein Rechtsanspruch ableiten lässt, kann das Recht des Mieters auf Minderung der Miete bei Mängeln selbstverständlich nicht ausgeschlossen werden.

Wenn das Recht Mietminderung im Mietvertrag ausgeschlossen wird, kann das eigentlich nur bedeuten, dass der geplante Durchbruch in den Garten nicht zur Mietsache gehört.

Hier müsstest du ggf. noch mal ganz genau lesen, was geschrieben und vereinbart wurde.

Seit wann wohnst du in der Wohnung?

Hier noch ein paar Tipps zur Minderung.

https://www.arag.de/rechtsschutzversicherung/mietrechtsschutz/mietminderung-ihr-gutes-recht-als-mieter/

...zur Antwort
Untermieten?

Hallo ich habe einen Untermietvertrag am 01.05.2024 abgeschlossenen, ich habe 2 Kautionen bezahlt, und leider verstehe ich mich nicht mehr so gut mit meinem Vermieter (Hauptmieter)

Er hat mir gesagt, dass ich die 2 Kautionen nicht mehr bekommen werde !

ich habe ihn natürlich die miete für Juni nicht bezahlt und ich will das auch nicht zahlen !

In der Untermiete Vertrag steht:

§ 7 Kündigung

Hauptmieter: Das Kündigungsrecht des Hauptmieters richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften, wenn der Untermietvertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen wurde. Die gesetzliche Frist beträgt zwei Wochen. Wurde der Untermietvertrag auf bestimmte Zeit abgeschlossen, so kann er vor Ablauf der Untermietzeit nicht ordentlich gekündigt werden.

Untermieter: Abweichend hiervon gilt für den Untermieter die Regelung, dass er bis zum dritten Werktag des Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats kündigen kann. Der Zugang der schriftlichen Kündigung ist hier maßgebend.

Eine fristlose Kündigung ist nach gesetzlichen Vorschriften zulässig.

Ich will miete nicht für Juni nicht zahle, weil ich bin mir sicher, dass ich der Kaution nicht mehr bekomme, er sagte zu mir dass gesetzlich 3 Monate Frist gibt’s, und wenn ich jetzt mit 2 Wochen Frist kündige, dann wird er vor Gericht gehen.

Ich will das er der Miete für Juli von Kaution abzieht und der restliche Kaution möchte ich auch nicht mehr haben!

Also meine Frage ist, darf ich mit 2 Wochen Frist kündigen oder er hat recht mit den 3 Monaten Frist, obwohl nirgendwo in Untermietvertrag steht, in Internet habe ich gelesen, dass manchmal 3 monaten ist und manchmal 2 wochen ist ?

...zur Frage
Pacta sunt servanda - Verträge muss man einhalten!

Wer Rechte beansprucht, muss auch Pflichten erfüllen.

Verträge wären völlig überflüssig, wenn sie einseitig geändert oder aufgehoben werden könnten.

Du schreibst:

leider verstehe ich mich nicht mehr so gut mit meinem Vermieter (Hauptmieter)

Das kann passieren. Deshalb gibt es auch kein Gesetz, das dich lebenslang an den Vertrag binden kann.

Wenn du deine Entscheidung inzwischen bereust, hast du die Möglichkeit den Untermietvertrag unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen im Mietrecht auch wieder zu kündigen.

Da schwindende Sympathie die gesetzlichen Voraussetzungen für eine fristlose Kündigung nicht erfüllt, bleibt nur die ordentliche Kündigung des Untermietvertrags.

ich habe ihn natürlich die miete für Juni nicht bezahlt und ich will das auch nicht zahlen !

Das ist natürlich unzulässig und gilt rechtlich als Mietschulden.

Ich will miete nicht für Juni nicht zahle, weil ich bin mir sicher, dass ich der Kaution nicht mehr bekomme,

Bei der Mietkaution handelt es sich um eine Sicherheitsleistung, die den Vermieter im Schadensfall davor schützen soll komplett auf den Kosten sitzenzubleiben.

Aber auch dies wurde in dem Untermietvertrag hinreichend beschrieben und vereinbart.

§ 3 Kaution

Die Kaution erhält der Untermieter spätestens nach _____ Wochen nach Beendigung des Untermietvertrags zurück, sofern vom Untermieter sämtliche Ansprüche aus dem Vertrag erfüllt wurden. Anderenfalls ist der Hauptmieter zur Einbehaltung eines Teils der Kaution berechtigt. Gründe können sein: ausstehende Mietzahlungen, vom Untermieter verursachte Schäden am Objekt und ähnliches

Ein „Abwohnen“ der Kaution durch den Untermieter ist nicht möglich.

Eine Mustervorlage, die ich für eine Vorlage deines Untermietvertrags halte, findest du hier:

https://www.wg-kompass.de/untermietvertrag-mustervorlage-word-pdf.pdf

§ 7 Kündigung

Untermieter: Abweichend hiervon gilt für den Untermieter die Regelung, dass er bis zum dritten Werktag des Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats kündigen kann. Der Zugang der schriftlichen Kündigung ist hier maßgebend.

Nach dieser Bestimmung müsstest du noch bis einschließlich September Miete zahlen. Vorausgesetzt du dein Vermieter hat bis spätestens dem 3.07.2024 deine Kündigung auf dem Tisch.

Er hat mir gesagt, dass ich die 2 Kautionen nicht mehr bekommen werde
er sagte zu mir dass gesetzlich 3 Monate Frist gibt’s, und wenn ich jetzt mit 2 Wochen Frist kündige, dann wird er vor Gericht gehen.

Solche Sprüche sind erfahrungsgemäß ein Indiz dafür, dass dem Vermieter die Zusammenhänge der Gesetzgebung auch nicht ganz klar zu scheinen sein.

Wenn eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zulässig ist, kann er weniger lange Kündigungsfrist nur unwirksam sein, oder?

Über ein gerichtliches Mahn- und Vollstreckungsverfahren kann der Vermieter die nicht erbrachten Mietzahlungen versuchen, zivilrechtlich beizutreiben.

Meine persönliche Meinung ist Folgende:

Aufgrund der aktuellen Wohnungsknappheit sollte es eigentlich kein Problem sein, einen anderen Untermieter zu finden. An einem gespannten Verhältnis in der eigenen Bude kann der Untervermieter auch kein Interesse haben.

Für fehlende Sympathie und Unwillen beim Bezahlen ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) wenig Spielraum.

Die einzige Möglichkeit früher aus dem Untermietvertrag zu kommen sehe ich leider nur in einer einvernehmlichen Lösung. Zum Beispiel durch einen Aufhebungsvertrag.

Tipp: Mangels juristischer Kenntnisse kommt es nicht selten bei Handlungen oder Unterlassungen, die sich nicht mit der Rechtsprechung vereinbaren lassen.

Ob das hier der Fall ist, weiß ich nicht. Nachfolgend siehst du ein paar Beispiele.

Hat dir dein Untervermieter Kopien der folgenden Schreiben übergeben?

Bei privaten Untermietverträgen kommt es häufiger zu Pflichtverletzungen des Untervermieters.

DER UNTERMIETVERTRAG

§ 1 Die Mietsache

Diese Räume werden vom Hauptmieter an den Untermieter untervermietet. Die schriftliche Zustimmung des Vermieters liegt dem Hauptmieter vor. Eine Kopie dieses Schreibens hat der Untermieter vom Hauptmieter erhalten.

§ 5 Bezugnahme auf den Hauptmietvertrag

Die sich aus dem Hauptmietvertrag ergebenden Rechte und Pflichten gelten auch für den Untermietvertrag, soweit mit diesem Vertrag nicht Gegenteiliges vereinbart wird. Der Hauptmietvertrag wird Bestandteil dieses Vertrages. Der Untermieter erhält eine Kopie des Hauptmietvertrages.

https://www.wg-kompass.de/untermietvertrag-mustervorlage-word-pdf.pdf

Anlagepflicht bei einer Bank

Das Gesetz verpflichtet gemäß § 551 I BGB jeden Vermieter, also auch den Untervermieter, die Kaution bei einem Bankinstitut auf ein gesondert einzurichtendes Mietkautionsskonto einzubezahlen. Die Bank muss über den Zweck des einzulegenden Geldbetrages informiert sein. Nur dann kann das Konto als Mietkautionskonto bezeichnet und geführt werden.

Die Kaution muss grundsätzlich bei einem Kreditinstitut angelegt werden. Das Konto muss nicht notwendigerweise ein Sparbuch sein.

Trennung Privat- und Kautionskonto

Der Untervermieter muss dieses Konto getrennt von seinen sonstigen Konten führen. Auf diesem Konto dürfen sich keine anderen Einzahlungen als Kautionen befinden. Damit stellt der Gesetzgeber sicher, dass die Kaution auch im Fall der Insolvenz des Vermieters dem Untermieter zur Verfügung steht. Ein Kautionskonto gilt als insolvenzsichere Anlageform.

 Keine Aufbewahrung in bar

Keinesfalls darf der Untervermieter den ihm als Kaution überlassenen Geldbetrag in bar verwahren. Er muss ihn – insolvenzsicher – anlegen.

Weitere Informationen findest du hier:

https://www.mietrecht.org/untervermietung/kaution-untervermietung/#google_vignette

Die weitverbreitete Annahme, dass die Bestimmungen nicht für die private Untervermietung gilt leider falsch.

Weißt du genau, wie deine Mietkaution behandelt wurde?

Bei der Untervermietung handelt es sich um ein sog. Passiv-Einkommen., dass selbstverständlich auch in der Einkommensteuererklärung angegeben werden muss. Ob dieses Einkommen steuerfrei bleibt, entscheidet alleine das Finanzamt. Es geht halt ums Prinzip.

Nach Möglichkeit solltest du versuchen zu prüfen, ob es in deiner Sache solche unzulässigen Sachen gibt.

Die Chancen sind nicht schlecht und schaden wird es dir auch nicht.

Tipp:

Du solltest jetzt auf jeden Fall die Juni-Miete bezahlen.

Wichtig zu wissen:

Was ganz schlecht ist, sind Drohungen, die nicht umgesetzt werden!

Es wird immer gleich mit Anwalt und Anzeigen gedroht. Das der Gläubiger dabei in finanzielle Vorleistung gehen muss wird vielen erst später klar.

Viel besser ist es strategisch vorzugehen und im besten Fall eine WIN-WIN-Situation für beide Seiten zu haben.

Denn unschuldig an der Sache bist ganz klar nicht.

Du schreibst:

in Internet habe ich gelesen, dass manchmal 3 monaten ist und manchmal 2 wochen ist ?

Die unterschiedlichen Kündigungsfristen hängen maßgeblich davon ab, ob der/die Räume möbliert untervermietet wurden.

In der Regel gilt bei einer Untervermietung eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Wurde ein oder mehrere Zimmer möbliert untervermietet, kann der Untermietvertrag innerhalb von 14 Tagen vom Hauptmieter bzw. vom Untermieter gekündigt werden. Die Kündigung des Untermietvertrags ist stets schriftlich zu erklären.

https://www.anwalt.de/rechtstipps/untermieter_kuendigen#:~:text=In%20der%20Regel%20gilt%20bei,ist%20stets%20schriftlich%20zu%20erkl%C3%A4ren.

Hinweis:

Die hier gemachten Aussagen können natürlich nur allgemeine Orientierungshilfe sein.

Noch Fragen? - Einfach fragen!
...zur Antwort
Die zu erbringende Leistung wurde im Arbeitsvertrag vereinbart!

Was muss man sich überhaupt unter einem Firmenlauf vorstellen?

Kann mich mein Arbeitgeber verpflichten bei einem Firmenlauf mitzumachen?

Wahrscheinlich wird die Laufzeit bezahlt und als Arbeitszeit vergütet. Warum soll dich dein Arbeitgeber verpflichten wollen, dieses Angebot verbindlich annehmen zu müssen?

Eine freiwillige Teilnahme am Firmenlauf ist für den Arbeitgeber zudem vorteilhafter.

Wer freiwillig mitmacht ist da und wer sich weigert, bleibt im Betrieb und macht seine normale Arbeit.

Vorausgesetzt es handelt sich bei dem Firmenlauf tatsächlich um eine Veranstaltung.

...zur Antwort
Die übliche Kündigungsfrist bei Arbeitsverträgen beträgt 4 Wochen !

Damit die Kündigung wirksam ist, muss diese, in Schriftform, unterschrieben und ggf. nachweisbar zugestellt werden.

Wenn du früher aufhören willst zu arbeiten, kannst du deinen Arbeitgeber fragen, ob er einem Aufhebungsvertrag zustimmt.

Durch den Aufhebungsvertrag werden beide Seite so gestellt, wie vor Vertragsschluss. Ein Aufhebungsvertrag funktioniert jedoch im wechselseitigen Einvernehmen.

Tipp: Das Jobcenter werten einen Aufhebungsvertrag als Eigenkündigung. Erfahrungsgemäß bedeutet das eine Sperrzeit von 12 Wochen.

Solltest du nicht nahtlos in einen anderen Job wechseln können, spielt das eine Rolle.

...zur Antwort

Zunächst solltest du die Raufaser entlang der Fußleiste mit einem schafen Cuttermesser einschneiden

So verhinderst du, dass beim Entfernen der Fußleisten Tapetensrücke mit abgerissen werden.

Diese Methode funktioniert allerdings nur, wenn zum Schluß Fußleisten verbaut werden, die mindestens genauso hoch sind.

Häufig löst sich das Klebeband, nachdem es erwärmt wurde. Etwa mit einem Fön.

...zur Antwort