Hi,

dann nimmst du die 3 Stunden und dein Stundensatz, z. B. 60,00 €.

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Dazu wurde doch schon unendlich viel geschrieben, du braust doch nur ein bisschen lesen. Google kennt alle Artikel dazu:

https://www.it-daily.net/it-management/digitalisierung/digitalisierung-kuenstliche-intelligenz-co-welche-vorteile-und-gefahren-bringen-die-neuen-tools-der-arbeitswelt

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Hi,

das kann man doch alles nachlesen: https://support.google.com/youtube/answer/2797468?hl=de

Ich rate dir nur freie Musik, Bilder oder Videos zu verwenden. YouTube bietet auch freie Musik an, die du problemlos veröffentlichen kannst.

Wenn nicht, wird YT dein Video löschen und im Wiederholungsfall, dein Acc gleich mit.

Und nein, durch das aneinander reihen von dir geschnittenen Video-Clips erwirbst du keine Rechte und es entsteht auch kein neues Werk.

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Können Sie an Ihrem oder dem gegnerischen Fahrzeug mit bloßem Auge keinen Schaden erkennen, heißt das nicht, dass es keinen Schaden gibt. Fahrerflucht ohne sofort sichtbaren Schaden ist trotzdem möglich!

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Gleichzeitig geht das nicht, nur nacheinander.

Die höchste Qualität beim Filmen:

MenüpostendetailsBei Einstellung von [Dateiformat] auf [XAVC S 4K]

30p 100M/25p 100M Ca. 100 Mbps Aufnahme von Filmen mit 3840 × 2160 (30p/25p).

Das kann man doch nachlesen: https://helpguide.sony.net/ilc/1720/v1/de/contents/TP0001663623.html

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Nein, man muss keine Klage einreichen.

Der Insolvenzverwalter muss gemäß § 11 Abs. 3 BetrAVG dem Pensions-Sicherungs-Verein die Eröffnung des Insolvenzverfahrens sowie die Personalien der Versorgungsempfänger und Anwartschaftsberechtigten und die Höhe ihrer Ansprüche mitteilen. https://www.haufe.de/personal/entgelt/insolvenz-sozialversicherung-lohnsteuer-arbeitsrecht/was-passiert-mit-der-betriebsrente-bei-insolvenz_78_529468.html
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Ja, oberflächlich betrachtet schon, allerdings gibt es Unterschiede:

➡️Firma

Die Firma eines Kaufmanns ist nach § 17 Abs. 1 HGB der Name, unter dem er seine Geschäfte betreibt und die Unterschrift abgibt. Es ist der Handelsname des Kaufmanns als Unternehmensträger und entgegen dem Sprachgebrauch nicht das Unternehmen selbst.

➡️Unternehmen/Unternehmer

Ein Unternehmer ist demgegenüber nach § 14 BGB eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Das Unternehmen ist der Rechtsträger. Rechte und Pflichten können nur für und gegenüber einem solchen Rechtsträger bestehen. Folglich werden Arbeitsverträge auch nicht mit einer Firma oder einem Betrieb, sondern mit dem Unternehmen geschlossen.

➡️Betrieb

Ein Betrieb ist demgegenüber eine Organisationseinheit eines Unternehmens, mögen auch verschiedene Ausprägungen, insbesondere aufgrund europarechtlicher Vorgaben, zu beachten sein. Unternehmen und Betrieb weisen auch im Hinblick auf ihre jeweilige Zwecksetzung Unterschiede auf. Der Betrieb dient einem arbeitstechnischen Zweck, das Unternehmen hingegen dem dahinterstehenden wirtschaftlichen Zweck.

https://de.linkedin.com/pulse/legende-des-arbeitsrechts-unternehmen-betrieb-firma-kleinebrink-eorve

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Schließlich ist es von der Meinungsfreiheit gedeckt, was man dazu sagt.

Das ist völliger Unsinn!

Mit Meinungsfreiheit hat das nichts mehr zu tun!

Meinungsfreiheit hört genau da auf, wo die Rechte anderer verletzt werden.

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Beides ist möglich. https://apps.apple.com/de/app/retrocam-foto-filter-effekte/id298796414

Und: https://apps.apple.com/lu/app/1967-retro-filter-effekte/id916195181?l=de-DE

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Nein

Nein, das hat mit schnell sprechen und klingen nichts zu tun.

Ausgeben als jemand anderes

Wer sich als eine andere Person ausgibt, macht sich nicht der Amtsanmaßung strafbar. Es sei denn, bei der „anderen Person“ handelt sich um einen Amtsträger und es wird eine Diensthandlung vorgenommen.

Es können hier aber andere Delikte in Betracht kommen – ggf. ein Betrug, eine Nötigung oder eine Urkundenfälschung.

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Hi,

wenn du glaubst, dass die Rechnung falsch ist, kannst du sie ablehnen, und eine korrekte Rechnung verlangen, so einfach ist das. Die geleisteten Stunden sollten immer vom Auftraggeber abgezeichnet werden.

Die gestellte Rechnung muss nachvollziehbar sein, und sie muss aufgeschlüsselt sein. Hier kannst du das nachlesen: https://www.deutsche-handwerks-zeitung.de/muster-zur-rechnung-fuer-handwerkerleistungen-141716/

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Das kann man doch mit einem ganz normalen Videobearbeitungs-Programm machen, z. B. mit Shocut. https://shotcut.org/howtos/getting-started/Erste%20Schritte%20mit%20Shotcut.pdf

Du brauchst nur das Bild (Avatar) auf die Videospur legen und die Audio dazu. Beides anpassen und exportieren als Video, fertig.

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Hi,

möglicherweise kann man den Strich mit dem Entfernen-Werkzeug wegbekommen.

Alles, was du dazu wissen musst, findest du hier: https://helpx.adobe.com/de/photoshop/using/retouching-repairing-images.html

Eventuell gelingt das auch mit dem Kopie-Stempel.

Es kommt auch sehr auf das Bild an, welcher Hintergrund wiederhergestellt werden muss. Es ist schwierig dazu eine Aussage zu treffen, wenn man das Bild nicht kennt.

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Natürlich kann man sich bei einer Bewertung strafbar machen.

Das Schreiben einer schlechten oder falschen Google-Rezension kann strafbar sein, insbesondere wenn dabei Straftatbestände wie Beleidigung, üble Nachrede oder Verleumdung erfüllt werden.

Google-Bewertung strafbar? Strafanzeige erstatten - Anwalt.de

Anwalt.de

https://www.anwalt.de › rechtstipps › google-bewertung-...

Du musst eben genau aufpassen, was du schreibst!

Du solltest nur Tatsachen schreiben, die du auch nachweisen kannst und nicht deine Meinung, die immer subjektiv ist, und sich nicht beweisen lässt!

https://www.ww-kurier.de/artikel/102743-internet-bewertungen--was-ist-erlaubt---und-was-strafbar-

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Nein, eigentlich passiert das nicht bei Mord.

Es wird immer mal wieder an dem Fall gearbeitet, weil ja Mord nicht verjährt.

Und es gibt immer wieder Verurteilungen, auch noch nach vielen Jahrzehnten.

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Du kannst deine alte Festplatte auf die neue spiegeln.

Wie man das machen kann, kannst du hier nachlesen: https://www.computerbild.de/artikel/cb-Tipps-PC-Hardware-Festplatte-spiegeln-unter-Windows-10-31590619.html

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