Hallo,
ich hatte vom 2019-2024 einen Schwerbehindertenausweis mit 90 GdB aufgrund meiner rheumatischer Haut- und Muskelerkrankung und Entwicklungsstörung der geistigen Behinderung gehabt.
Da mein Schwerbehindertenausweis ausgelaufen ist, wurde er von meinen gesetzlichen Betreuer neu festgestellt.
Bei der Neuvorstellung kam es raus, dass mein Schwerbehindertenausweis von 90 GdB auf 50 GdB runtergestuft wurde und die Merkzeichen B, G und H aberkannt wurden, weil es laut den Befunden zur gesundheitlichen Verbesserung gekommen ist. Auf den Bescheid stande, es sind Besserungen in Form von Entwicklungsstörungen der geistigen Behinderung und der rheumatischen Haut- und Muskelerkrankung hinzugetreten, indem ich einen Hauptschulabschluss geschafft habe (jetzt mache ich einen Realschulabschluss) und indem rheumatische Schmerzen auf den Gelenken verneint wurden.
Dabei sind Entwicklungsstörungen mit geistiger Behinderung aus den Bescheid gestrichen wurden und ist noch zusätzlich kognitive und phyhischer Funktionsstörungen hinzugetreten (aufgrund den Tics und phyhische Unruhe/Ängste).
Und meine Diagnosen sind: Juvenile Dermatomyositis (Rheumatische Haut- und Muskelerkrankung), arterielle Hypertonie, Entwicklungsstörung schulischer Fertigkeiten (Lernbehinderung), Minderwuchs, chronisch motorische und vokale Ticsstörung, Störung der Emotionen (emotionale Störung) und eine komplexe Posttraumatische Belastungsstörung (aufgrund dieser Erkrankung war ich in der in der Psychiatrie zur Behandlung und wurde mit Benzondipiane (Tavor) und Neuroleptika (Pipamperon) behandelt.
Da hatte ich einen Entlassungsbrief von der Psychiatrie. Diesen Entlassungsbrief wollte aber eine Betreuerin nicht, dass ich es an das Versorgungsamt absende, weil sie der Meinung war, dass es bei der letzter Begutachtung von der Pflegekasse (um Pflegegrad zu erhalten) abgeschickt wurde und sie es nicht möchte, dass ich es abschicke, weil sie sich nicht rumstreiten möchte. Deshalb möchte ich fragen, ob der Entlassungsbrief von meinem Hausarzt abgeschickt wurden kann, da ich beim Antrag angegeben habe, dass sich die Unterlagen bei meinen Hausarzt befinden.
Auch wollte sie nicht, dass ich beim Antrag angebe, dass ich von der Pflegekasse begutachtet wurde, da ich sowieso keinen Pflegegeld bekomme, weil ich in Heim wohne. Wie findet ihr das?
Ist das gerecht und gerechtfertigt, dass der Schwerbehindertenausweis von 90 GdB auf 50 GdB runtergestuft wurde und die Merkzeichen B, G und H aberkannt wurden?
Nun möchte ich fragen, ob es legitim (gerechtfertigt währe), wenn ich einen Wiederspruch einlege? Oder wäre das eine Straftat wenn ich einen Wiederspruch einlegen würde, damit ich kostenlos mit dem Zug fahren kann?
Ich hatte vorher eine Entwicklungsstörung mit geistiger Behinderungen, weil mein Vater hat mir damals von mir verlangt, dass ich absichtlich den IQ Test beim SPZ falsch mache (indem ich auf Fragen absichtlich falsche Antworten gegeben habe, um den IQ von 40 zu bekommen).
Ist das auch eine Straftat, was mein Vater von mir abverlangt hat, den IQ Test absichtlich falsch zu beantworten, damit ein niedriger IQ rauskommt? Welche Straftat ist das?
Und ich habe auch ein Jahr lang eine Methylprednisolon-Stoßtherapie bekommen und mein Vater hat zu mir gesagt, dass wenn ich über ein Jahr lang Methylprednisolon-Stoßtherapie bekomme, dann habe ich einen Recht auf mindestens 50 GdB + mit psychischen Erkrankungen habe ich dann dementsprechend einen Recht auf höheren GdB. Und mein Papa meint, wenn es abgelehnt wird, soll ich immer weiter einen Wiederspruch einlegen, bis ich schließlich einen höheren GdB bekomme und dass es nicht rechtens, was das Versorgungsamt macht (er meint sie verletzen die Gesetze) Stimmt das?
Und bitte mit Begründung