Das kannst du schon beantragen. Wichtig: Auf jeden Fall Wiederspruch einlegen, wenn du beim ersten Mal nicht den Grad bekommst, den du willst.
Nachteile kann es keine haben. Du hast steuerliche Vorteile.
Bei Arbeitsverhältnissen gilt ein besonderer Kündigsschutz, , wenn du die Schwerbehinderung offen legst.
Da ist bei Bewerbungen Vorsicht geraten- viele Arbeitgeber stellen dich dann gar nicht ein, weil sie vor diesen Vorgaben Angst haben- dringend abzuraten!
Aaaußer bei staatlichen Stellen - die müssen bevorzugt Behinderte nehmen - da hast du also einen Vorteil