Jede Aktion muss verhältnismässig sein. Wenn er Dich schubst kann man z.B. einen Griff/Hebel ansetzen usw. Wenn Du ihm aber z.B. Ihm den Kiefer brichst, dann geht das darüber hinaus. Wenn Du in Panik warst, wird das ggf. hingenommen.(So meine Erfahrung).

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Meinung des Tages: Nach Messerangriff in Mannheim - wären mögliche Abschiebungen nach Afghanistan politisch umsetzbar?

Die Messerattacke in Mannheim in der vergangenen Woche sorgte bundesweit für Entsetzen. Viele Politiker und Bürger fordern inzwischen wieder direkte Abschiebungen nach Afghanistan oder Syrien. Doch wären diese in der Praxis überhaupt problemlos durchführbar?

Der Fall von Mannheim

Am heutigen Freitag wird an die Opfer der Messerattacke vom vergangenen Freitag erinnert. Hier hatte ein 25-jähriger Afghane, der 2014 als Asylbewerber nach Deutschland gekommen ist, den islamkritischen Aktivisten Michael Stürzenberger sowie weitere Personen mit einem Messer angegriffen und teils schwer verletzt. Im Zuge des Geschehens wurde zudem ein Polizist attackiert und lebensgefährlich verletzt. Der Beamte Rouven L. verstarb vor wenigen Tagen im Krankenhaus. Auch Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier wird heute auf dem Mannheimer Marktplatz sein, wenn um 11:34 Uhr eine Gedenkminute eingelegt wird.

Der Fall hat bundesweit für Aufsehen gesorgt und die Debatte über mögliche Abschiebungen nach Syrien oder Afghanistan erneut entfacht..

Politiker fordern Abschiebungen

Kurz nach der Tat kündigte Bundesjustizminister Marco Buschmann an, das Strafrecht im Falle von Angriffen auf Polizisten und Ehrenamtliche verschärfen zu wollen. Wie sich das Ganze jedoch in der Praxis widerspiegeln würde, ließ er offen.

Angesichts der politischen Brisanz des Falls äußerte sich der Bundeskanzler am gestrigen Tag im Bundestag zu einem weiteren möglichen Vorgehen. Olaf Scholz bekräftigte, dass das Sicherheitsinteresse in solchen Fällen schwerer als das Schutzinteresse des Täters wiegen würde. Konkret bedeutet das: Schwerstkriminelle und Straftäter sollten künftig schneller und konsequenter abgeschoben werden. Selbst, wenn diese aus unsicheren Ländern wie Syrien oder Afghanistan stammen.

Weiterhin bekräftigte er, dass man die Verherrlichung terroristischer Straftaten sowie den Aufruf zu Nachahmertaten nicht länger dulden würde. Der Bundeskanzler kündigte an, die Ausweiseregelungen dergestalt zu verschärfen, so "dass aus der Billigung terroristischer Straftaten ein schwerwiegendes Ausweisungsinteresse folgt".

Zeitgleich warnte er allerdings davor, alle Menschen mit Einwanderungsgeschichte in Deutschland unter Generalverdacht zu stellen.

Kritik an und Probleme von möglichen Abschiebungen

AfD-Fraktionschefin Alice Weidel gab der derzeitigen Ampel sowie deren Vorgängerregierungen die Schuld an der Messerattacke. Weidel forderte als Konsequenz sofortige Grenzschließungen und konsequente Abschiebungen.

Ob und inwieweit Abschiebungen von schwerstkriminellen Afghanen oder Syrern in ihre jeweiligen Herkunftsländer möglich sind, ist jedoch umstritten. Nach der Machtübernahme der radikalen Taliban 2021 hatte die Bundesregierung Rückführungen in das Land ausgesetzt. Zwischen den Vertretern beider Staaten bestehen seitdem keine diplomatischen Beziehungen.

Vor allem die Grünen sehen mögliche Abschiebungen skeptisch. Fraktionschefin Britta Haßelmann plädiert dafür, dass diese Täter erst ihre Strafe in Deutschland verbüßen sollten, bevor diese abgeschoben werden. Mit Blick auf Afghanistan sei laut Pro-Asyl eine Abschiebung angesichts der Menschenrechtslage mehr als schwierig.

Weiterhin bezweifelte Haßelmann, ob etwaige Abschiebeabkommen mit den radikalen Taliban zielführend seien, da diese quasi einer Anerkennung der Taliban gleichkämen. Grünen-Parteichef Nouripour warnte zudem vor Zahlungen, die am Ende des Tages in Waffen oder terroristische Netzwerke hierzulande fließen könten.

Diskutiert wurden darüber hinaus Abschiebungen in benachbarte Drittländer. Haßelmann fragte sich hier, für welches Land die Aufnahme von Kriminellen und Terroristen attraktiv sein würde. Sie plädierte weiterhin für eine massive Verschärfung des Waffenrechts sowie einer Stärkung der Sicherheitsbehörden. Olaf Scholz sprach sich zur Gewährleistung der Sicherheit z.B. für bundesweite waffen- und messerfreie Zonen aus.

Unsere Fragen an Euch:

  • Sind Abschiebeforderungen von Schwerstkriminellen nach Afghanistan oder Syrien Euer Meinung nach in der Praxis umsetzbar?
  • Wären mögliche Abkommen zwischen den Taliban sowie der Bundesregierung politisch ratsam?
  • Sollten Straftäter ihre Strafe vor einer Abschiebung in Deutschland verbüßen oder möglicherweise direkt abgeschoben werden?
  • Was sollte Eurer Meinung nach aus sicherheitspolitischer Sicht passieren, um derartige Szenarien wie in Mannheim künftig besser einzudämmen?
  • Wären - auch mit Blick auf die EM - waffen- und messerfreie Zonen und mehr Kontrollen denk- und umsetzbar?

Wir freuen uns auf Eure Antworten.

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/scholz-abschiebungen-afghanistan-102.html

https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/mannheim-gedenken-messerattacke-100.html

https://www.zeit.de/politik/deutschland/2024-06/afghanistan-abschiebung-straftaeter-gruene-pro-asyl

https://www.spiegel.de/politik/deutschland/olaf-scholz-will-schwerkriminelle-nach-afghanistan-und-syrien-abschieben-a-190c0240-dbe3-44a6-8497-d0c3a6e68357

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Ja, Abschiebungen könnten durchgeführt werden, indem...

Zunächst geht es um Gesetze die bestehen. Diese Gesetze kann man wieder ändern, man muss es nur wollen. Dazu bedarf es aber Rückgrat, was die Mehrheit der deutschen Politiker nicht hat.
Und dann muss man dafür sorgen das die Menschen, die in Ihren eigenen Herkunftsland nicht gewollt sind, in Sicherheitsverwahrung kommen. Solang wie sie nicht nachweisen das sie anderweitig aufgenommen werden. Minimalversorgung, ohne Handy, Internet, TV, Radio. Das hält keiner lang aus.
Und eben diese Unterkünfte könnte man gleich nutzen um alle zu verwahren, deren Herkunft nicht geklärt ist oder die schon von Beginn an kein Aufenthaltsrecht haben.

Es würde eine Menge Arbeitsplätze geben, indem man Schliesser und Verwaltungsmitarbeiter brachte.

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Solang der Versicherer den Vertrag nicht wegen Zahlungsverzug gekündigt hat (das wüstest Du ja) kann nichts passieren.

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Mit 30 Jahren erhältst Du vom "Staat" keine "alte" BU-Renten mehr, sondern EMR (Erwerbsminderungsrente). Das ist, kurz ausgedrückt, fast nichts. Somit ist eine BU-Versicherung, neben einer KV und PHV, der wichtigste Vertrag, den Du in Deinem Leben abschließen solltest!!!!!Aber: Mit Clusterkopfschmerz wird es ungemein schwierig solch einen Vertrag zu bekommen bzw. zu annehmbaren Bedingungen. Den kein Versicherer wird dieses Risiko, wenn überhaupt, ohne Ausschlüsse oder Erschwernis annehmen. Denn die sind nicht die Wohlfahrt und werden sehr genau prüfen, wie der Verlauf, die Anfallshäufigkeit, die Medikation usw. ist. Es mit entsprechen Arztauskünften und sehr optimistischer Einschätzung bekommst Du einen Vertrag.
Hinzu kommt das die Bedingungen der einzelnen Versicherer sehr unterschiedlich sind und Du, mit Pech, ohne Hilfe an einen Anbieter gerätst, der Dir einen Vertrag vermittelt, welcher ggf. das Papier nicht wert ist, auf dem er gedruckt ist.

Wenn Du Dich allein auf die Suche machst, ist das eher ein Glücksspiel, also brauchst Du Hilfe.
Erzieherin bedeut zu 90% Angestellte im öffentlichen Dienst oder ggf. auch Beamtin. Dann solltest Du Dich hier melden und Dich beraten lassen: https://info-beihilfe.de/dienstunfaehigkeit-inhaltsverzeichnis/
Dort hilft man Dir weiter, wird das Risiko erfassen und dann eine anonyme Risikovoranfrage bei allen Anbieter stellen. So bekommt man heraus, welche Anbieter Dich, mit welchen Konditionen und Bedingungen annehmen/versichern würden. Du musst zum Schluss nur selbst entscheiden was, wer, wann oder überhaupt Dich versichern soll.

Viel Erfolg für Dein Vorhaben.

P.S. Es wäre diesen Vertrag zu haben um nicht irgendwann zum Sozialamt gehen zu müssen.

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Die Dauer des Kampfes hängt vom Können der Teilnehmer ab. Das ist doch logisch, denn wenn beide gut blocken und agieren, dann zieht sich das hin.

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Kommt drauf an was und wie Du versichert bist/hast. Zum Beispiel übernehmen manche Hausratversicherungen Unterstell/Lagerkosten und Hotelkosten bis zum bestimmten Beträgen und bestimmter Dauer. Aber was in Deinem Vertrag drin ist, bzw. ob Du einen besitzt, das können wir nicht wissen.

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Kann man einen Mann/Jungen mit einem festen/entschlossenen Hodengriff wirklich vollständig kontrollieren/besiegen, oder ist der Typ dann einfach zu blöd?

Wir haben vor kurzem einen "Spaßringkampf" am See zwischen einem Jungen und einem Mädchen (beide ca. 16 - 18 Jahre) beobachtet.

Der Junge war etwas größer, aber beide waren sehr sportlich. Der Kampf wogte ca. 30 Sekunden hin- und her. Dann hat sie es geschafft (als sie seitlich neben ihm war,) von hinten zwischen seine Beine zu greifen und hatte, seiner Reaktion nach ganz offensichtlich, seine Hoden ziemlich gut und fest gepackt.

Er zappelte dann ca. 2 Minuten lang mit dem ganzen Körper unter dem Gelächter der ganzen Gruppe (einschließlich der "Sackhalterin") auf dem Bauch herum, konnte sich aber durch ihren blockierenden Arm (und weil sie inzwischen auf seinem linken Bein saß) auch nicht rumdrehen.

Er hat es nicht geschafft, sich aus diesem Griff zu befreien und jaulte und zappelte immer heftiger.

Zum Schluss hat er sie dann ziemlich panisch förmlich angebettelt, seine Eier loszulassen. Was sie dann auch "gnädig" und lachend (;-) tat.

Es wirkte nicht gespielt und es war ihm auch sichtlich peinlich (als er nach ca. 1 Minute unter dem Gelächter der Gruppe und allen sonstigen Zuschauern und Zuschauerinnen wieder aufstehen konnte)

Meint Ihr, dass ein Mann/Junge allgemein so "verloren" ist bei diesem Griff, oder hat sich der Typ einfach nur zu blöd angestellt?

Falls ja, wundert es mich, dass der Griff nicht viel öfter eingesetzt wird!?

Oder habe ich das einfach nur noch nicht mitbekommen? Hmmmm...

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Wenn jemand das in einem echten Kampf macht, dann ist der Gegner sehr wahrscheinlich besinnungslos.

In einem Übungskampf geht das nicht, denn das ist unfair, unehrenhaft und stellt eine Belästigung dar. Der Verursacher würde auch dem Verein geworfen.

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Du fühlst nichts, denn Du bist sofort weg! (Zumindest wenn man Dich mit dem richtigen Treffer erwischt.) Wenn Du wach wirst ist das anders, dann fühlst Du die getroffene Region sehr. Z.B. Ellenbogen oder Fuß an di Schläfe ist wie ein Hammerschlag, Du läufst tagelang mit Veilchen und Kopfschmerzen rum.....

Ein Treffer auf dem Plexus kann dann mit inneren Verletzungen oder/und angebrochen Rippen einhergehen (je nachdem wie genau getroffen wird).

Ersteres hab ich erlebt und verteilt, Zweiteres hab ich nur gesehen....

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Wenn Du eine oder mehrere Mahnungen und den Hinweis, dass der Versicherungsschutz erlischt wenn Du nicht bis zum XX.XX. zahlst, bekommst und nicht reagierst dann ist das Dein Problem. Denn ob und wann die Zulassungsstelle schreibt ist nicht relevant. Der Versicherer hat den Vertrag gekündigt, wegen Nichtzahlung. Und wenn die Polizei das schon weiss, stehst Du auch schon auf der Fahndungsliste.
Also das ist aller völlig richtig und Du darfst zahlen. Ist auch besser, stell Dir mal vor wie es ausgesehen hätte wenn Du mit dem unversicherten Fahrzeug jeden angefahren hättest und der Versicherer Dich komplett im Regen stehen lässt.

Der Tagessatz errechnet sich aus den Nettoeinkommen. Wenn Du z.B. Netto 1500,- hast teilst Du das durch 30 und multiplizierst es mit 180. Das ist der maximale Betrag der fällig werden kann. Ggf wird es weniger, das muss Du abwarten. Fang schon mal zu sparen an, denn die Gerichte brauchen etwas...
Der Führerschein kann bis zu 6 Monaten weg sein, zusätzlich 2 Punkte in "Flensburg".

Alles nicht schön für ein Versäumnis, das selbst verursacht wurde.

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