Nein

Ich habe mich - vermutlich wegen der Impfung - trotz riskanter Begegnungen mit Erkrankten nicht angesteckt, und die einzige Spätfolge der Impfungen ist wohl, dass ich im Gegensatz zu den Opfern der Pandemie alle 365 Tage um ein Jahr altere.

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Ich habe lieber das teurere Grundstück weiter oben am Hang gekauft, und jetzt soll ich für die mitbezahlen, die es vorzogen, billig direkt am Fluss zu bauen?

Finde ich nicht richtig, egal ob ich über eine Einheitsversicherung (Prämie weitgehend risikounabhängig) oder über Steuern für Staatshilfen zahle.

Ich denke, in einigen besonders stark gefährdeten Gebieten sollte nach der nächsten Überschwemmung nicht repariert, sondern abgerissen werden. Wobei noch zu klären ist, wie eine gerechte Verteilung der Lasten aussehen könnte - viele haben gut daran verdient, und den letzten beißen jetzt die Flutwellen.

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Öfter mal umrühren beim Kochen, und lose reingeben in genügend sprudelndes Wasser. Dann kleben sie weniger - ganz vermeiden will man das nicht, denn wenn sie gar nicht mehr kleben, klebt auch die Soße nicht richtig an den Spaghetti.

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Klar ist das Mobbing. Reicht vielleicht auch für einen Schulausschluss - aber da wir Schulpflicht haben, werden die zwei dann eben eine andere Berufsschule mit ihrer Anwesenheit beehren.

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Meinung des Tages: Transfrau wird von einem Frauen-Fitnessstudio abgewiesen – wie schätzt Ihr den Fall ein, der womöglich vor Gericht landen wird?

Frauen-Fitnessstudios sind keine Seltenheit mehr, man findet sie vermutlich an mehreren Stellen in den meisten größeren Städten. In Erlangen allerdings sorgte eines dieser Studios nun für Schlagzeilen. Eine als Mann geborene Frau wollte Mitglied in einem Studio werden. Die 28-jährige ist als Frau anerkannt, hat aber noch keine geschlechtsangleichende Operation gemacht. Das Fitnessstudio verwehrte ihr die Mitgliedschaft. Daraufhin wandte sie sich an die Antidiskriminierungsstelle. 

Das fordert die Antidiskriminierungsstelle 

Das Fitnessstudio erhielt von der oben genannten Institution eine dreiseitige Stellungnahme. Darin wird unter anderem erwähnt, dass die Frau, der die Mitgliedschaft verwehrt wurde, zivilrechtliche Schritte erwägt. Weiter plädiert die Antidiskriminierungsstelle für eine einvernehmliche Lösung. Der Vorschlag: Eine Entschädigung in Höhe von 1.000 Euro soll das Studio aufgrund der erlittenen Persönlichkeitsverletzung zahlen. Es wird auch erwähnt, dass die Betroffene sogar auf Nutzung von Duschen und Umkleiden verzichtet. 

Reaktion des Fitnessstudios 

Das Studio erteilte der Aufforderung der Antidiskriminierungsstelle eine mehr als deutliche Absage. So erklärte etwa der Anwalt des Studios, dass wenn dann ein Gericht entscheiden müsse, ob überhaupt eine Diskriminierung vorliegen würde. Weiter sieht er nicht, dass es im Aufgabenbereich der Antidiskriminierungsstelle liegen würde, etwaige Entschädigungsansprüche geltend zu machen. In seinen Augen ist das lediglich eine Anmaßung judikativer Kompetenzen. 

(Reißerische) Schlagzeilen und Auseinandersetzungen auf X

Das von Julian Reichelt (Ex-Bild-Chefredakteur) verantwortete Portal „Nius“ griff den Fall auf. Die Überschrift lautete „Regierung will 1000 Euro Bußgeld für Frauen-Fitnessstudio, weil es einen Mann nicht in die Dusche lassen will“.

Die Betreiberin des Studios äußerte sich ebenfalls. Sie argumentierte, dass sie Verständnis für die Situation der Frau habe, sie allerdings nur einen Trainingsraum, nur eine Umkleide und eine Dusche hätten. Weiter seien 20 Prozent der Mitglieder Musliminnen. Würden Sie die angeforderte Mitgliedschaft erlauben, würde es wirken, als ließe das Studio einen Mann dort trainieren. Auf X (ehemals Twitter) entbrannten viele Diskussionen zum Thema. 

Reaktion aus dem Bundesjustizministerium 

Auf Anfrage erklärte das Ministerium, dass Rechtsauffassung der Antidiskriminierungs-Stelle (ADS) für Gerichte oder andere Stellen nicht bindend sind. Sanktionen wie Bußgelder oder ähnliches dürften sie demnach nicht verhängen. Selbstverständlich seien Vorschläge für eine einvernehmliche Einigung möglich, aber eben nicht bindend. 

Weiter seien unterschiedliche Behandlungen wegen des Geschlechts erlaubt, wenn es einen sachlichen Grund gebe. So wurde erklärt, ein sachlicher Grund würde genau dann vorliegen, wenn eine unterschiedliche Behandlung dem „Bedürfnis nach Schutz der Intimsphäre oder der persönlichen Sicherheit Rechnung“ tragen würde. Dies sei unberührt vom Selbstbestimmungsgesetz. Vertragsfreiheit und Hausrecht, so stehe es ausdrücklich im Gesetztext, werden nicht berührt

Ataman von der ADS betonte wiederholt, dass ihre Stelle unabhängig sei und lediglich versuche, dass Fälle dieser Art gar nicht erst vor Gericht landen. Außerdem habe die Betroffene sich wiederholt dazu bereit erklärt, weder die Umkleideräume noch die Duschen im Fitnessstudio zu betreten. Ataman findet deshalb, dass das Argument des Hausrechts an dieser Stelle nicht wirklich gelte. 

Unsere Fragen an Euch: 

  • Wie bewertet Ihr diesen Fall? 
  • Sollte es zu einer Gerichtsverhandlung kommen? 
  • Sollte das ADS gegebenenfalls auch juristische Kompetenzen zugesprochen bekommen?  
  • Sollte das Hausrecht in derartigen Fällen ausgesetzt werden?
  • Könnt Ihr die Positionen der unterschiedlichen Seiten nachvollziehen?

Wir freuen uns auf Eure Antworten!
Viele Grüße
Euer gutefrage Team

Bitte beachtet auch bei einer Frage zu viel diskutierten Themen wie diesem unsere Netiquette. Wir freuen uns auf Eure Diskussionen auf Augenhöhe!

Quellen:

https://www.rnd.de/panorama/erlangen-fitnessstudio-weist-trasfrau-ab-fall-koennte-vor-gericht-gehen-3VRRIKBCNFK2LHTSAAUPR76WMQ.html
https://www.nius.de/politik/regierung-will-1000-euro-bussgeld-fuer-frauen-fitnessstudio-weil-es-einen-mann-nicht-in-dusche-lassen-will/7517c182-22a1-440f-bb22-fd8e05a17f8d
 

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Ich habe dazu eine andere Meinung und zwar ...

"Zutritt nur für ..." finde ich generell unpassend, egal ob es nach Geschlecht, Hautfarbe oder Alter geht.

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ohne Gehacktes

Welchen Sinn sollte es auch haben, Fleisch in Fleisch einzuwickeln? Lieber ein größeres Stück Roulade nehmen.

Steigerung der Füllung mit Gehacktem: Füllung mit Brät. Kenne ich aber nur aus der Billig-Gastronomie, und da ist der Sinn klar: Brät ist billig.

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Wenn Du die Auswahlmöglichkeiten bei 10% beginnen lässt, hast Du offensichtlich ganz andere Vorstellungen vom "Überleben" als die Mehrheit. Sich zwischen neuem Handy und Streaming-Abo entscheiden zu müssen ist keine Frage des Überlebens.

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Meine Empfehlung: Installiere Dir die DWD-App:

https://www.dwd.de/DE/service/dwd-apps/dwdapps_node.html

Damit erfährst Du von einer potentiell bedrohlichen Wetterlage deutlich früher als beim Blick aus dem Fenster.

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> Wie würdet ihr damit umgehen ?

Neuen Freund suchen (verbieten wollen geht ja gar nicht!), dann kannst Du auch problemlos aufs Rauchen verzichten.

Ich kann Dich in der Beziehung gut verstehen - ich habe in meiner Jugend auch vor allem deshalb geraucht, weil es verboten war ;-)

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Es entstehen viele unterschiedliche Alkohole, von einem bis zu ganz vielen Kohlenstoffen - längerkettige Alkohole weniger als kurzkettige.

Auch Di- und Triole. Und nicht nur Alkohole, sondern auch Aldehyde und Säuren.

Die Kunst des Kellermeisters besteht auch in der Auswahl von Hefen, die überwiegend Ethanol und dazu ein paar wohlschmeckende Beiprodukte bilden.

https://www.alrich.eu/seite/395806/nebenprodukte-der-alkoholischen-g%C3%A4rung.html

https://userweb.weihenstephan.de/bmeier/pages/44gaerprod.htm

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Entfetten, die Oxidschicht in Säure lösen, gründlich unter Schutzgas erst mit Wasser abspülen (nicht bei Na-Wolle!), dann mit Ethanol oder Aceton spülen, im Schutzgasstrom trocknen und in ein Wägeglas überführen.

Möglicherweise habt Ihr einen Teil der Schritte weggelassen - aber wer außer Dir sollte das wissen?

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Ich meine Sauerstoff kommt Molekular vor.

Das gilt für den Sauerstoff, der so in der Luft herumschwirrt. In Verbindungen stecken keine Sauerstoffmoleküle. Ob darin O oder O₂ kann man nicht so einfach herleiten.

In Deiner ersten Reaktionsgleichung stecken noch zwei Fehler: Li verschwindet und O bekommt Zuwachs.

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Aber ich war an verschiedenen Krankheiten erkrankt

Hier kommt es darauf an, was als Grund für die Arbeitsunfähigkeit angegeben war.

Wenn Du während der depressionsbedingten AU eine OP hast, ist das weiterhin dieselbe Erkrankung.

und habe zwischen den Krankheiten drei Monate lang gearbeitet,

Erst bei sechs Monaten beginnt die Frist von neuem (bei Entgeltfortzahlung, ich vermute nur, dass es bei Krankengeld auch so läuft)

Gibt es einen Grund, einen Anwalt aufzusuchen?

Nicht, wenn Du die ganze Zeit wegen derselben Krankheit arbeitsunfähig warst. Ansonsten schon - wobei Du Dich da am besten erst mal von Deiner Gewerkschaft beraten lässt, m.W. bieten die alle Rechtsschutz für Sozialgerichtsverfahren an.

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dass ich mir etwas bestellen kann ohne die Mehrwertsteuer zu zahlen.

Hättest Du dazugesagt, was dieses "etwas" ist, könnte man Dir besser antworten.

Bei PV-Anlagen ist das unter gewissen Voraussetzungen möglich - dass diese bei Dir vorliegen, musst Du dem Verkäufer sagen und im Zweifelsfall dem Finanzamt später beweisen.

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