Mit 10 LKW gegen Kühne & Nagel anstinken? Kann man machen, logisch. Guck dir vorher noch 'Aufforderung zum Tanz' und 'Theo gegen des Rest der Welt' an, dann weisst du wie man's macht.

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da wollte die Papierlobby in den 1920ern Konkurrenz los werden !

Naja, zum Teil jedenfalls. Wirtschaftliche Interessen standen auf jeden Fall hinter dem Ursprung des Cannabisverbots und dazu eine große Portion Rasissmus. Ein Argmument für das Marihuana-Verbot war z.B. das Schwarze sich Weissen gleichwertig fühlen durch den Konsum.

Davon ab: Das es keine Cannabistoten gibt stimmt nur für den Fall der aktuten Überdosierung. Da Cannabis häufig geraucht wird gibt es natürlich langfristig die gleichen oder ähnliche Folgeschäden wie beim Tabak rauchen. Das kann man allerdings bedingt durch häufigen Mischkonsum nicht eindeutig zuordnen ob man nun den Lungenkrebs von Grass oder vom Tabak bekommen hat.

Ich persönlich halte übrigens den Alkohol-Vergleich nur für sehr bedingt geeignet. Ineressanter finde ich es, legalen Konsum mit Grass aus "seriösen" Quellen mit illegalem Konsum mit Grass vom Schwarzmakt zu vergleichen. Und da dürfte aufgrund von Streckmitteln und anderen Beimischungen das Schwarzmarkt-Grass deutlich schlechter abschneiden.

Ebenso gehe ich davon aus, dass tendentiell Konsumenten mit bedenklichen Konsummustern eher einem Arzt oder Therapeuten öffnen wenn sie nicht durch Strafverfolgung bedroht werden.

Insgesamt sind aber gesundheitliche und psychische Gefahren von Drogen oder auch Ernährungsweisen kein Fall für die Justiz sondern für Mediziner, Psychologen und Soziologen.

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und dann im Ofen getrocknet.

Das könnte schon mal ein Grund dafür sein. Ein anderer vielleicht falscher und/oder zu viel Dünger (vorgedüngte Blumenerde?)

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Ich bin nur wahrlich kein Gegner der Teil-Legalisierung (im Gegenteil), aber ich geb trotzdem mal meinen Senf dazu:

Das mehr gekifft wird habe ich nicht feststellen können, ich sehe auch keinen Trend dahin das Leute die bisher nicht gekifft habe nun unbedingt mal probieren wollen. Teilweise wird ein wenig offener mit Canabis umgegangen, aber in nach meiner Wahrnemung unproblematischem Rahmen. Z.B. hab ich neulich in der S-Bahn jemanden gesehen, der sich im Zug schon mal den Jolli für den Heimweg gedreht hat (have fun). Es riecht auch nicht nun plötzlich an jeder Ecke nach Grass.

Die Jugendlichen die früher öfter am S-Bahnhof hier standen und gekifft haben hab ich seit diesem Frühjahr nicht mehr dort gesehen (vorher mindestens 2 mal die Woche).

Es ist wohl ein Trend erkennbar zum Eigenanbau statt Dope von der Straße. Das wäre schon mal ein guter Schritt mMn.

Was ich so höre ist, das einige die wegen Angst vor Führerscheinverlust oder Kündigung im Job eventuell mal wieder was probieren wollen (also Wiedereinsteiger).

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Viele Verkehrsbetrieben haben die Mitnahme von E-Scootern im Bus untersagt. Ob das bei deinem Verkehrsbetrieb auch so ist weiß ich allerdings nicht.

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Ja gibt es durchaus. Sowohl als reine Rotlichtblitzer als auch Kombigeräte die Rotlichtverstöße als auch Geschwindigkeitsüberschreitungen erfassen können.

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Jeder der abgeschoben werden soll muss ja auch irgendwo hin. Mit Afghanistan gibt es derzeit kein entsprechendes Abkommen.

Der Mannheim Täter hätte seit Jahren abgeschoben werden sollen.

Warum? Er war bis dato völlig unauffällig.

https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/abschiebung-afghanistan-gesetzeslage-100.html

https://www.tagesschau.de/ausland/asien/afghanistan-abschiebungen-taliban-100.html

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Das scheint eine Niederländische Seite zu sein. Nach der deutschen StVO gälte hier gegenseitige Verständigung.

In den meisten Ländern haben links abbiegende Fahrzeuge generell Vorfahrt vor dem Gegenverkehr

Das halte ich aber für Quatsch (vielleicht ein Übersetzungfehler?).

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Es ist zwar eine Weile her, aber die klassischen Seiten mit Infos zu den Zechen (auch ihrer Eigentümer) sind

http://ruhrzechenaus.de

und

http://ruhrkohlenrevier.de/

Als Literatur taugt "Die alten Zechen an der Ruhr" von Wilhelm und Gertrude Hermann zum Einstieg.

Allerdings ist gerade bei den alten Stollenzechen nicht immer überliefert wem diese gehörten.

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Es gibt je nach Bundesland unterschiedliche Vorschriften für die überwachende Behörden wie weit Messstellen vom Beginn der Geschwindigkeitsbegrenzung eingerichtet weden sollen. Davon kann aber zum einen im Einzelfall abgewichen werden und zum anderen entfalten diese Regeln keine Aussenwirkung. Die Geschwindigkeitsbegrenzung gilt ab dem Schild.

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Das Bußgeld für das missachten des einfahrverbots kostet im Zweifelsfall deutlich weniger als die falschen Angaben, die ohnehin schnell auffallen. Man wird dich nach Ausweis und Fahrzeugpapieren fragen.

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Zu Urteilen äußer ich mich tiefergehend erst wenn ich den Volltext gelesen habe. Aber wenn die Vorwürfe zutreffend sind kann auch für einen "Anzeigenhauptmeister" keine Ausnahme gemacht werden.

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