Hallo zusammen!

Ich habe eine ausländerrechtliche und dringende Frage und hoffe auf Rückantwort 

Und zwar geht es um meinen Cousin. Der ist im September mit Frau und zwei Kleinkindern aus Türkei nach Deutschland geflüchtet. 

Derzeit sind die in einer Unterkunft in Baden-Württemberg. Aufenthaltsgestattung endet Ende Dezember. Asylantrag wurde gestellt. 

Nun würde ich ihn bei mir in der Arbeit einstellen, mein Chef hat bereits zugestimmt. 

Ich selbst wohne in Bayern/Nähe München!!

In der Aufenthaltsgestattung steht folgendes: 

—- Erwerbstätigkeit nur nach Zustimmung der Ausländerbehörde 

—- Räumliche Beschränkung:  Der Aufenthalt wird beschränkt auf: Bundesgebiet 

Darf er eigentlich trotzdem hierher nach Bayern umziehen???  Das Asylverfahren hat ja erst begonnen, Aufenthalt wird Dezember verlängert.

Beim dortigen Ausländeramt komm ich telefonisch nicht durch…

Vielen vielen Dank für baldige hilfreiche Rückantworten!!