Grundsätzlich kann der Vermieter noch Geld verlangen, solange noch keine Verjährung eingetreten ist. Man muss die Forderung jedoch genauer prüfen. Verlangen kann man viel, aber ob das Geld dem Vermieter zusteht, kann man so pauschal nicht sagen. Das hängt von den exakten Schäden ab und wie diese entstanden sind. Außerdem kommt es auf das Übergageprotokoll an sofern eines unterschrieben wurde.
ist das nicht schon eine Straftat ohne Erlaubnis in die Wohnung zu gehen
In diesem Fall nicht, weil die Vermieterin einen Schlüssel bekommen hat und dadurch die Erlaubnis zum Betreten.
Was kann man am besten jetzt machen ?
Nichts. Auch die Rechnung nicht bezahlen. Selbst wenn bestimmte Reinigungsarbeiten vereinbart worden sein sollten im Vertrag, dann müsste die Vermieterin erst mal eine Frist zur Erledigung setzen bevor sie Schadenersatz verlangen kann.
Am 18.6. habe ich erst einen Termin beim Anwalt
Dieser wird meine Antwort bestätigen.
Innerhalb von 14 Tagen ab Umzug muss man sich ummelden. Wenn man also die neue Wohnungs schon gemietet hat, aber noch nicht dort wohnt, braucht man sich auch noch nicht ummelden. Überschreitet man die 14 Tage, kann es ein Bußgeld geben.
Darf ein Vermieter beliebig Geld für beliebig unsinnige „Gartenbau“-Maßnahmen ausgeben?
Kosten für Neu- oder Umgestaltung eines Gartens ist nicht umlagefähig auf Mieter. Wenn so etwas auf der Abrechnung steht, kann man das beanstanden.
Eine fristlose Kündigung ist in diesem Fall nicht möglich. Die Mängel, die inzwischen beseitigt wurden, zählen jetzt nichts mehr, da sie ja nicht mehr vorhanden sind, und der Rest reicht nicht für eine fristlose Kündigung. Fristlos bedeutet, dass es euch unzumutbar sein muss, die 3 Monate noch zu warten. Das ist hier nicht gegeben, es besteht kein Grund, dringend aus der Wohnung raus zu müssen.
Eine Anfechtung hilft auch nicht weiter, denn man hat für die Zeit der Nutzung trotzdem eine Nutzungsentschädigung zu zahlen.
Das Problem mit dem Stromzähler ist auch kein Grund. Denn hierdurch entsteht ein Schadenersatzanspruch gegen den Nachbarn. Ihr müsstet also eine Schätzung machen, welcher Betrag das ist, und das Geld vom Nachbarn fordern. Aber das hindert euch ja nicht, die Wohnung noch zu nutzen.
Bleibt nur noch, mit dem Vermieter zu sprechen um eine einvernehmliche Vertragsauflösung zu erreichen. Vielleicht hat er ja schnell einen neuen Mieter, und dann sollte das kein Problem sein.
Eine Betriebskostenabrechnung kann man nicht anfechten, das geht nicht. Stattdessen sieht das Gesetz vor, dass man seine Einwände gegen die Abrechnung geltend machen kann. Und dafür hat man 12 Monate ab Erhalt der Abrechnung Zeit.
Man muss also zunächst mal die Abrechnung genauer prüfen oder prüfen lassen, um so zu wissen, was genau an der Abrechnung falsch ist. Einfach nur zu sagen, die Kosten erscheinen einem zu hoch, reicht nicht aus, das ist kein sachlicher gültiger Grund. Zuerst prüft man die Abrechnung inhaltlich und rechnerisch, und je nach Ergebnis muss man vielleicht noch zum Vermieter und sich die Belege zeigen lassen, um die Beträge zu prüfen.
Einen Mietvertrag kann man erst ab 18 abschließen. Vorher ist das unwirksam. Die Eltern müssten den Vertrag abschließen, in den dann rein geschrieben wird, wer tatsächlicher Nutzer der Wohnung sein wird. Vielleicht nimmt das der Vermieter nicht so genau, wo ihr euch eine Wohnung angeschaut habt, aber die Frage war ja an die Community, ob sie einen Vertrag abschließen würde.
Abgerechnet wird einmal im Jahr nach dem tatsächlichen Verbrauch. Diese Mitteilung ist nur eine Information, um einen Überblick über den aktuellen Verbrauch zu haben und um mit dem Vorjahr zu vergleichen.
Nein. Solche Verwaltungstätigkeiten gehören zu den Standardaufgaben eines Vermieters. Hierfür wird er bereits durch die Grundmiete entlohnt. Außerdem hat ein nach dem Sozialgesetzbuch eine Mitwirkungspficht, Bescheinigungen auszustellen, wenn man die Möglichkeit hat, Sozialleistungen zu beziehen.
Die Freundin in den Vertrag mit aufzunehmen, könnte aber vielleicht keine so gute Idee gewesen sein. Denn wenn ich euch mal trennen solltet (was ich nicht hoffe für euch), wird es sehr kompliziert, das wieder aufzulösen.
Wie könnte man das mit der Schufa auch erwähnen
Offen und ehrlich von vornherein erwähnen. Ein Vermieter möchte abschätzen, wie hoch das Risiko ist, dass er die Miete irgend wann nicht mehr bekommt oder nur unregelmäßig. Die Sorge kann man ihm nehmen, wenn man trotz negativer Schufa davon überzeugen kann, ein gesichertes regelmäßiges Einkommen zu haben und davon die Miete stets bezahlt werden kann.
Kann ich mich einfach ummelden
Das muss man sogar sobald man umgezogen ist. So schreiben es die Richtlinien des Bundesmeldegesetzes vor.
Er möchte uns rausholen wegen Eigenbedarf
Warten Sie auf die Kündigung durch den Vermieter. Da er bisher noch nicht selbst gekündigt hat, ist das ein Zeichen dafür, dass er die Kündigng vielleicht nicht wirksam durchsetzen könnte.
Dieses Blatt muss der Vermieter ausfüllen.
Gemäß §564 BGB treten die rechtmäßigen Erben in das Mietverhältnis für das Zimmer des Bruders ein. Diese können den Vertrag dann ordentlich kündigen mit der normalen Frist und die Miete muss von den Erben weiter gezahlt werden. Die Schwester ist vermutlich auch ein Teil der Erbengemeinschaft. Das Zimmer dürfen Sie nicht betreten, da der Vertrag kraft Gesetz mit den Erben weiter besteht.
Ein Erbschein ist dafür nicht erforderlich. Wohl kann ein Vermieter einen Nachweis verlangen, dass man Erbe ist. Dafür gibt es andere Unterlagen, z.b. das Protokoll der Testamentseröffnung. Wenden Sie sich an das Nachlassgericht, um nach einer geeigneten Bestätigung zu fragen.
Lesen Sie zunächst selbst am Zähler den Zählerstand ab. Damit lässt sich prüfen, ob der Wert plausibel ist. Es könnte sich vielleicht dabei heraus stellen, dass die Zählernummer mit der eines Nachbarn vertauscht wurde. Bei Unstimmigkeiten informieren Sie Ihren Vermieter darüber.
Nur allein um die Wohnung anzuschauen, muss man den Vermieter nicht herein lassen. Das ist kein berechtigter Grund, für den man in seiner Privatsphäre gestört werden darf. Nur wenn der Vermieter mit neuen Interessenten kommt zur Besichtigung, muss man dafür Termine ermöglichen. Denn der Vermieter hat ein berechtigtes Interesse, die Wohnung möglichst nahtlos weiter zu vermieten. Übrigens muss man auch nicht erlauben, dass er Fotos von der Wohnung macht.
Für die Erneuerung des Balkongeländers ist keine Mieterhöhung möglich.
Weil du versuchst, die Gefühle der Trauer zu verdrängen. Das funktioniert aber nicht. Erlaube den Gefühlen da zu sein und erlaube sie zu spüren, denn dann erst gehen sie.
Sich von den Erinnerungen aus der Vergangenheit lösen, die einem mal Angst gemacht haben, und auch nicht in die Zukunft denken, was vielleicht passieren könnte (und dann doch nicht eintritt), sondern die Aufmerksamkeit immer wieder auf die gerade aktuelle Minute lenken und merken, dass man in dieser Minute gerade keine Ängste hat und es auch keinen Grund dafür gibt.