Hi, der Blockierer hat eine Ordnungswidrigkeit begangen.

Die könnte allerdings mit nur 20 € geahndet werden.

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Das wird nirgendwo günstiger gehen.

Es gibt einen Schadenfreiheitsrabatt, je länger man unfallfrei fährt, desto weniger muss man zahlen.

Am Anfang ists halt teuer.

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Hi nein.

Es wird ordentlich teuer werden. Das wäre schon in D teuer, aber im Ausland sind die Bußgelder nochmal ordentlich höher.

Die Niederlande können auch ein Fahrverbot in ihrem Land aussprechen.

Aber sie können in D keinen Probezeitversoß eintragen und auch keine ausländische Fahrerlaubnis entziehen.

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Hi, ich würde sagen, die ärztliche Schweigepflicht gilt für medizinische Belange.

Wenn die in der Einrichtung Straftaten begehen, dann fällt das nicht darunter.

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Hi natürlich.

Eine Verwarnung hat Dich nicht beeindruckt, also gehen sie eine Stufe höher. Diesmal halt ein paar Sozialstunden.

beim nächsten Mal gibts dann einen Freizeitarrest usw.

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Hi das dürfen die. Bei uns stellen die Blitzer auch wegen Lärm- und Umweltschutz Tempolimit auf.

Und auch wenn ein Schild Schule 30 steht, Du wirst am Samstag geblitzt, musst Du zahlen.

Da wirst Du nicht drum herum kommen.

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Der Beitrag richtet sich dannach, wieviel Unfälle mit dem jeweiligen Typ prozentual passieren.

Die häufigsten Unfälle bauen Anfänger und junge Männer.

Je mehr von dieser Personengruppe einen bestimmten Fahrzeugtyp bevorzugen, desto höher der Versicherungsbeitrag.

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Hi, wenn das zur Fahrbahn gehört, wie der Fahrradschutzstreifen, dann musst Du den üblichen Abstand einhalten.

Man dürfte den ja auch mitbenutzen, wenn kein Radfahrer da ist.

Hätte der Radfahrer eine extra Weg, wie z.B oben auf dem Bordstein, dann gilt der Abstand nicht. Aber die sind dann meist eh so angelegt, dass sie sogar noch mehr Abstand haben.

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Hi, auch einen Verbrenner können die Leute nicht aufhalten. So viel Kraft wie dazu gebraucht würde, soviel Leute können sich da gar nicht hinstellen.

Einzige Chance wäre, das Auto an seiner Antriebsachse hochzuheben.

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Kann man schlecht sagen, kommt auf den Grad der Verletzung an. Aber wohl eher nicht.

Die zivilrechtlichen Folgen können weitaus unangenehmer werden, als die zu erwartende Geldstrafe:

Behandlungskosten, Verdienstausfall, Schwerzensgeld - da kommen wir schnell auf 5- stellige Beträge.

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Hi, das Datum der Erteilung von der Fahrerlaubnis ist vermekrt. Und wenn das bei Klasse B vor dem 18. Geburtstag ist, kann man darauf schließen.

Das ist die einzige Möglichkeit, wenn auch keine hundertprozentige.

Es besteht die theoretische Möglichkeit, dass man auch alleine vor dem 18. Geburtstag mit Sondergenehmigung fahren darf.

Die wird aber nur sehr selten erteilt und ist zudem teuer.

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Hi, das Problem wäre, dass Du ihm die höhere Geschwindigkeit nachweisen musst. Das wird sehr schwierig werden.

Daher glaube ich nicht, dass Du um 100 % Schuld herumkommst.

Ließe es sich nachweisen, könnte er in der Tat eine Teilschuld bekommen.

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Bei neueren Autos wäre es sparsamer, den Gang drin zu lassen. Durch die Schubabschaltung verbraucht das Auto dann kein Benzin, als wie sonst im Leerlauf.

Allerdings würde ich jedem Autofahrer empfehlen, die Motorbremse des Getriebes zu benutzen.

Wenn man das im Leerlauf durch die normale Bremse verlangsamen muss, könnte die recht schnell heiß werden.

Und wenn man nicht regelmäßig seine Bremsflüssigkeit hat wechseln lassen, dann könnte es sehr schnell ein bitterböses Erwachen geben.

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