Ist das rechtens?
In deiner Frage befinden sich keine Infos, anhand der man das beurteilen könnte.
Wenn die Polizei einen Durchsuchungsbeschluss hatte (der kann auch mündlich durch einen Richter erteilt worden sein), dann durften sie.
Und wenn Gefahr im Verzug vorlag (das bedeutet, dass aufgrund der Dringlichkeit des Betretens der Wohnung keine Entscheidung durch einen Richter eingeholt werden konnte, weil es zu lange gedauert hätte), dann durften sie auch.
Ob eins der beiden Varianten der Fall war, wissen wir nicht.
Ich gehe davon aus, die hatten eine Rechtsgrundlage. Polizisten wären sehr dumm, rechtswidrig eine Wohnungstür kaputt zu machen und die Wohnung zu durchsuchen.
Da niemand hier daran beteiligt war, können wir dir nicht helfen.
Bei der Polizei anrufen und nachfragen!
Gruß, B.