Meinungsfreiheit ist nicht grenzenlos, Artikel 5 hat einen zweiten Absatz, der sie erinschränkt.

Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_5.html

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Es gibt kein Verbot für den Bundespräsidenten, sonntags tätig zu werden. Davon abgesehen, gibts auch genügend andere Personen, die sonntags arbeiten.

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Eigentum verjährt nicht.

Erst nach zehn Jahren kannst du das Eigentum erlangen, § 937 BGB, Ersitzung.

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__937.html

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Du gibst eine Einkommensteuererklärung ab, in der du alle Einkünft aus den sieben Einkunftsarten erklärst, eine davon sind Einkünfte aus Gewerbebetrieb.

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woher weis den die Bundespolizei ob man arbeitet oder erwebsunfähigkeits Grundsicherung bekommt ?

Die Bundespolizei weiß es nicht und kann es somit auch nicht melden.

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Das ist nicht ganz richtig. Mit Erlaubnis deiner Eltern und Genehmigung durch das Familiengericht können auch Minderjährige ein Gewerbe anmelden.

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__112.html

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Bei einem sogenannten Minijob übernimmt in der Regel der Arbeitgeber die Abgaben pauschal, es kann vereinbart werden, dass eine Versteuerung nach den Besteuerungsmerkmalen erfolgt, das wäre dann nach Steuerklasse 6.

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Der Vermieter ist nicht verpflichtet, dir mitzuteilen, welche oder wie viele Personen er beschäftigt.

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