Natürlich darf er das.
Die Stufe kann man sich eigentlich ganz gut selbst errechnen
Ansonsten kannst du das auch rückwirkend noch anerkennen lassen.
Wie bei jeder sinnfreien Wehrpflicht Frage: im Moment kann man keinerlei Informationen dazu treffen. Jedes Gesetz zur Wehrpflicht ist änderbar.
Nein, kann man nicht. Dann musst du aber von deinem Arbeitgeber verlangen das er dich bis zur nächsten Abschlussprüfung (in 6-12 Monaten) weiterbeschäftigt.
Natürlich darf sie dein Praktikum beenden, wenn du deine Aufgaben nicht erfüllst.
Sprich mit deiner Lehrkraft. Die wird dir alles weitere erläutern.
Üblicherweise setzt man 2-4 Wochen, das muss aber individuell je Mangel entschieden werden.
Nein, der Anteil des Freundes fällt natürlich weg.
Das ist alles insgesamt unzulässig was du vor hast.
Dürfen sie das verschweigen?
Klar, im Arbeitsvertrag steht es ja.
Einen Anwalt damit zu beauftragen ist die sauberste Lösung. Die Konditionen können ja jedes Mal individuell ersetzt werden.
Ansonsten bleibt dir nicht viel mehr übrig als ihn selbst zu erstellen.
Ja, kann man. Entsprechende Konsequenzen tragt ihr dann aber.
Eine Abschluss- oder Zwischenprüfung ist ein Verwaltungsakt. Gegen diesen sind entsprechende Rechtsmittel zulässig.
Dann bekommst du kein Geld, machst dich entsprechend Schadensersatzpflichtig und darfst deine Krankenversicherung selbst zahlen.
Wieso sollte das nicht legal sein? Du hast deine Arbeitsmittel selbst mitzubringen für deine Prüfung. Deine Stifte bringst du doch auch selbst mit.
Davon aber abgesehen klingt das schon etwas komisch, das stimmt.
Möglich ist viel.
Mal ganz im Ernst: Das kann man doch nicht pauschal beantworten.
Ja, natürlich.
Die Tätigkeit als Wahlhelfer ist keine Arbeit, sondern ein Ehrenamt. Alles weitere erklärt dir aber sicherlich deine Gemeinde.
Wenn du im Gespräch nicht versuchst, dem gegenüber zu erklären das du zur Polizei gehörst, klar.
Natürlich ist dann die Fahrradfahrerin schuld...
Nennt sich Sozialbetrug und ich strafbar. § 263 StGB.